Irgendjemand will mich ärgern. Als ich das Polrad runter hatte kamen mir zwei Teile Halbmond entgegen. Ich hoffe, dass das das Problem war.
Beiträge von MuZ
-
-
Fehlzündung ist eigentlich immer Zündungssache, würde an deiner Stelle einfach mal den ZZP Prüfen und einstellen, nur blöd daß sie davor richtig gelaufen ist!
Tippe dennoch auf ZündungScheint so. Aber das wäre doch ein extrem dummer Zufall oder?
Vor allem, da ich die Zündung vor der letzten Fahrt eingestellt habe.Jetzt am PC fällt mir ein, ob es nicht sein kann, dass die Nadel falsch hängt oder der Choke klemmt ... hmm.
-
Hallo,
heute konnte ich endlich die ersten Runden mit meiner komplett neu aufgebauten S50 B1 drehen. Leider hat sie noch das bekannte Wärmeproblem. Springt im warmen Zustand nicht an. Nun gut; um das Problem zu lösen wollte ich ersteinmal den Schwimmerstand kontrollieren. Natürlich war dieser völlig verstellt. Eingestellt habe ich diesen auf 28/32,5mm (nach Vorgabe).
Doch als alles wieder zusammengebaut war, sprang sie nicht an, bzw. wenn, dann war nicht mehr als ein tuckern da und nach ein paar Sekunden hat eine Fehlzündung alles beendet. Woran kann das liegen? An der Zündung habe ich in dem Moment nichts verstellt.
MuZ
edit: BVF 16N1 8
-
Die eigentliche Frage war doch, ob man ein neues Typenschild selbst prägen darf.
Wenn man es darf, dann muss man auch nichts künstlich altern lassen.In der StVZO steht unter § 59 "Fabrikschilder, sonstige Schilder, Fahrzeug-Identifizierungsnummer" nur, was auf dem Typenschild stehen muss und wo es am Fahrzeug befestigt werden muss. Dort steht nichts darüber, wer berechtigt ist, ein Typenschild zu erstellen.
Wenn es nicht noch irgendwelche mir unbekannten Ergänzungstexte oder Korrekturen zu $ 59 bzw. ergänzende EU-Richtlinien gibt, dann sollte jeder sich so ein Typenschild selbst prägen dürfen. Es muss nur die korrekten Angaben, wie Fahrzeugtyp, Baujahr, Fahrzeugidentifikationsnummer (Rahmennummer), usw. enthalten.Richtig. Typenschilder darf jeder selber prägen und mit dem Fahrzeug verbinden (rechtmäßige Absichen vorausgesetzt).
-
Alles anzeigen
Ist es ein serienmäßiger Endurolenker, würde ich mich erst einmal dumm stellen.
Behaupte das der Lenker einer aus der DDR ist.
Natürlich muß das Aussehen des Lenkers auch denen entsprechen.
Zu DDR Zeiten durfte ein Endurolenker auf andere Typen verbaut werden.
Und zu DDR Zeiten hatten die Lenker weder Nummern noch Teilegutachten.
Ich würd mich hinstellen und erwarten das man mir das Gegenteil beweißt.
Hier ist eine Rechtsschutzversicherung gut.
Mein Auspuff hat auch keine Nummer. Wie soll ich jetzt beweisen das dieser aus DDR Produktion ist? Geht nicht.
Also werde ich es im Zweifelsfall auf einen Prozess ankommen lassen.Na dann ist ja alles klar

-
Um Korinthen zu kacken:
Natürlich darf eine Firma etwas herstellen, wofür es keine Betriebserlaubnis gibt. Sie darf das sogar verkaufen. Warum nicht?
Und auf privatem Gelände oder irgendwo außerhalb der brd können die Leute das sogar auch benutzen.Keine Betriebserlaubnis heißt nur, daß man das nicht mehr im öffentlichen Verkehr benutzen darf.
Man kann im Zubehör jede Menge Sachen kaufen, die keine Betriebserlaubnis haben (man denke nur an die von MZA vertriebenen Blinkern mit Gläsern ohne jegliche Prüfzeichen; - auch wenn es da ja inzwischen ein anderslautendes Urteil gibt ...).
Da wird (z.B. bei Auspüffen, die dann mit "nur für Rennzwecke; nicht für den öffentlichen Verkehr zugelassen" bezeichnet werden) dann explizit darauf hingewiesen, daß der Käufer das in dem Wissen kauft, es nicht im öffentlichen Verkehr verwenden zu dürfen....dieses Urteil?
-
Zitat
(3) Bei Verletzung einer nach Absatz 1 vereinbarten Obliegenheit oder wegen Gefahrerhöhung ist die Leistungsfreiheit des Versicherers gegenüber dem Versicherungsnehmer und den mitversicherten Personen auf den Betrag von höchstens je 5 000 Euro beschränkt. Satz 1 gilt nicht gegenüber einem Fahrer, der das Fahrzeug durch eine strafbare Handlung erlangt hat.
Also eine Art Auffangtatbestand.
-
Woher nehmt Ihr nur alle diese Weisheiten ?
Es gibt ein Pflichtversicherungsgesetz , die Versicherung kann nur die zu wenig gezahlte Prämie einfordern , das einzigste was die noch machen könnten, Denjenigen wegen
Betrug anzeigen.
2 Informationen und beide falsch.
1.) Regress bei einer Obliegenheitsverletzung
§5(3) KfzPflVV
http://www.gesetze-im-internet…zpflvv/BJNR183700994.html2.) Betrug ... mal lesen
-
Hallo,
ich habe ein kleines Problem. Der Gummi vom Gasgriff sitzt bei meiner S50 nur locker drauf. Es ist eigentlich der dazu passende längs geriffelte. Kann es sein, dass es unterschiedlich dicke Metallhülsen gibt, ich also eine dünnere drauf habe?

mfg
-
Luft aufpumpen und Kette ölen bringt wahrscheinlich mehr

-
Das ist eine Rautenbude und nur dieser HDR-Effekt macht das Bild, ... naja "interessant". Der Lack auf dem Tank über dem Simsonschriftzug isieht verlaufen aus.
-
Was versteht ihr an der neuen Klasseneinteilung nicht? Wenn man sich die Links, die ich gepostet habe mal 10 min in Ruhe durchliest, ist doch alles klar.