Wenn ich es morgen schaffe (also dran denke ), rufe ich mal beim Innenministerium an und erkundige mich nach dem von mir angesprochenem Erlass. Ich weiß aber nicht, ob dieser öffentlich gemacht werden darf, schließlich ist das immer noch ein Polizeiinterna.
Beiträge von MuZ
-
-
Es müssen alle Kraftfahrzeuge (auch Mofas
) mit Winterreifen ausgestattet sein. Jedoch gibt es (zumindest in Sachsen-Anhalt) einen Erlass durch das Innenministerium, der besagt, dass eine Ahndung bei Zweirädern nicht vorgenommen werden sollte. Logisch und sinnvoll
-
BMW e46 Compact:
Fährt sich im Winter spitze, da die Gewichtsverteilung ca. 50/50 ist und die Systeme ganz gut regeln. Mit etwas Können kann man den auch ganz gut ohne Unterstützung fahren.
-
Leider falsch. Es ist auch "nur" als Gepäck zu betrachten, wenn es mit Bordmitteln zu demontieren ist.
Gegenbeispiel: Dachträger beim PKW. Die Klemmung ist in der Regel mit ner Inbusschraube befestigt und zählt dennoch als Gepäck, hat noch keiner einen Dachträger eintragen lassen.
32L Pneumantkoffer, ja drinnen steht nicht für Moped/Mokick. Aber schon interessant, wie man die gesetzeslage auslegt. Bei den Koffern zählt das aktuelle BRD Recht, aber bei der Höhstgeschwindigkeit pocht jeder auf das alte DDR Recht
Weil das auch im "BRD-Recht" so formuliert ist. Hier wird auf die alte Gesetzeslage verwiesen.
-
@ Lehmann
Wie Schwabe schon geschrieben hat, bestehen für euch nur 2 Möglichkeiten.
1- Fahrerlaubnis abgeben
oder
2- sich der Untersuchung stellen und
a- Fahrerlaubnis behalten
b- Fahrerlaubnis abgeben
c- irgendwelche Beschränkungen erhalten.Jetzt liegt es einfach an euch, welches Risiko ihr eingehen wollt und ob ihr u.U. Geld in den Sand setzen wollt.
Eine Widerspruch hat m.M. nach keine Wirkung. Er schiebt bloß auf und wird dann mit großer Wahrscheinlichkeit abgewiesen. Habt ihr eine Rechtschutzversicherung? Wenn nicht, lohnt der Anwalt wahrscheinlich auch nicht, denn damit wäre die Untersuchung bestimmt schon bezahlt.
Halte uns aber bitte auf dem Laufenden
-
Koffer oder Taschen am Seitengepäckträger gelten einfach als Ladung. Folgende Bestimmungen sind dabei zu beachten:
Sollte das alles passen, kannst du getrost damit fahren. Es ist auch egal, ob die Koffer mit Spanngurten oder Schrauben befestigt sind (Schrauben sind eher vorzuziehen, da diese stabiler sind).
Guck einfach, was dein Gefühl sagt. Wenn alles fest sitzt, bei Vollbremsungen am Platz bleibt und keine extrem scharfen Kanten zu sehen sind, dann ist alles ok.
Kannst ja auch mal ein Bild einstellen, wenn du willst.edit: ganz vergessen ... der Seitengepäckträger darf natürlich nicht angebohrt werden. Nimm lieber irgendwelche Schellen.
-
Wahnsinn was wir für
polizisten haben keine ahnung aber labbern so mögen dir was! Das ist lächerlich was sie machen wenn du die ddr-papiere vorlegen kannst und deinen führerschein was wollen sie machen! keine chance die müssen einfach akzeptieren das die simson auch heute am 11.10.11 mit offiziellen 60 km/h (wenn es der straßenverkehr erlaubt) fahren dürfen und so wird es auch für immer bleiben
Mfg Andre
Wenn der Kfz-Mechatroniker etwas an meinem Auto versaut, ist ER unfähig und nicht ALLE Kfz-Mechatroniker. Wenn aber 2 Polizisten eine Maßnahme getroffen haben, die nicht ganz perfekt ist, dann haben auf einmal alle Beamten im Land keine Ahnung. Denke schnell, schreibe langsam.
Zum Sachverhalt wurde schon genug gesagt.
-
Der Widerspruch hat m.M.n. keine Aussicht auf Erfolg, da er zwar zulässig aber unbegründet ist.
Zum Schutz der öffentlichen Sicherheit das die Behörde genau das richtige getan.Ich habe den ganzen Fred nicht durchgelesen. Ist der Entzug zeitlich befristet? Weil du hast ja nur eine Widerspruchsfrist von einem Monat.
Dazu muss euch aber eine Ordnungsverfügung ergangen sein..? Oder hat die Sachbearbeiterin einfach den Führerschein eingezogen?Sebastian
http://www.gesetze-im-internet.de/vwvfg/__28.html
http://www.gesetze-im-internet.de/vwvfg/__35.html
http://www.gesetze-im-internet.de/vwvfg/__37.html
-
Es gibts Offizialdelikte, relative und absolute Antragsdelikte. Eine Liste ist bei Wikipedia recht gut dargestellt http://de.wikipedia.org/wiki/Antragsdelikt
Und wie schon geschrieben ist der Betrug ein Offizialdelikt. Zurückziehen kannst du die Anzeige nicht mehr. Wenn ich aber den Sachverhalt lese, dann weiß ich, dass das Ding eingestellt wird, da die Staatsanwaltschaft für solch "kleinen Kram" (leider) keine Zeit hat.
-
Und was machen wir mit jemanden, der z.B. das rechte Bein eingegipst hat?
Er darf dann auch nur ein Fahrzeug führen, wenn er dazu in der Lage ist. Beim rechten Bein (Bremse) gehe ich nicht davon aus. Die Weiterfahrt wird untersagt und er erhält eine OWi-Anzeige. Sollte er in diesem Zustand jemanden gefährdet haben, dann ist er im Straftatbestand des §315c StGB drin. Über eine Mitteilung an die FE-Behörde würde ich auch noch nachdenken, da jemand, der so etwas macht, geistig nicht in der Lage ist ein Fahrzeug zu führen.
-
Es geht doch nicht darum, wie lange man ein Fahrzeug einer bestimmten Klasse nicht bewegt hat, sondern ob seine Frau so körperlich beeinträchtigt ist, dass es u.U. zu einem unvorhergesehenem Unfallereignis kommen kann. Z.B. durch Schwindel oder Bewusstlosigkeit.
-
MuZ, Du hast ja völlig recht, aber meine Frau fährt nicht (Seit 7 Jahren)! Aber wenn die Pappe erst mal weg ist, ist sie weg und dann kann man Kopfstand machen! Ich denke hier in anderen Zeiträumen als 8 Wochen. Sie hat übrigens den roten Schein von 1990 oder 1991. - Da steht drin: dieses Dokument ist unbefristet gültig. Das wird aber im Nachhinein gleich wieder ausgehebelt!
Wie lange gibt es eigentlich FeV § sowieso eigentlich schon? Hab ich noch nicht herausgefunden-ist ja eigentlich auch egal. Gesetze und Vorschriften kommen und gehen, aber die Vernunft sollte bleiben.
Einer meiner Lieblingsprüche:Glaube nicht, was du siehst - die Wirklichkeit ist ganz anders!