Nein, nein.
Im 11er steht, dass der Teilnehmer geeignet sein muss. Wenn er dies nicht ist, beschreibt der 46er, wie dann zu verfahren ist.
Im §315c StGB steht eine strafbare Handlung drin. Dieser fordert eine KONKRETE Gefährdung.
Nein, nein.
Im 11er steht, dass der Teilnehmer geeignet sein muss. Wenn er dies nicht ist, beschreibt der 46er, wie dann zu verfahren ist.
Im §315c StGB steht eine strafbare Handlung drin. Dieser fordert eine KONKRETE Gefährdung.
In der FZV gibt es nur die Definition für Leichtkrafträder:
Krafträder mit einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW und im Falle von Verbrennungsmotoren mit einem Hubraum von mehr als 50 cm3, aber nicht mehr als 125 cm3.
Der Begriff des Leichtkraftrollers ist ein Begriff, den (warum auch immer) die Versicherung intern benutzt. Frage doch aber am besten bei der Versicherung direkt nach, wo da die Unterschiede liegen. Vielleicht verknüpfen die das an eine bestimmte Radgröße?
Keine Ahnung, wann der 11er geändert wurde. Hat aber sicherlich nur eine unwichtige Formulierung betroffen. Ist ja auch egal.
Fakt ist aber, dass der §11 für alle Verkehrsteilnehmer gilt und nicht nur für Bewerber.
Du meinst doch sicher "Bearbeitungsgebühr" oder?
au man, natürlich meinte ich die Bearbeitungsgebühr ....
804612 - Sie setzten das Fahrzeug auf öffentlichen Straßen ohne gültiges Versicherungskennzeichen in Betrieb.
§ 4 Abs. 3, § 48 FZV; § 24 StVG; 176 BKat
400€ sind ne ganze Menge. Ich bin eher davon ausgegangen, dass das günstiger ist wird. Aber warum nicht. Es ist ja immerhin eine Straftat.
Nur noch mal ein paar Tatbestände, mit Ahndungshöhe:
keine gültige Haftpflichtversicherung - Straftat -> kein fester Wert, hängt vom Einkommen, etc. ab (aber dreistellig)
gültige Haftpflichtversicherung, aber Versicherungskennzeichen nicht montiert - OWi -> 40€/1P
Versicherungsbescheinigung nicht mitgeführt - OWi -> 10€
Kennzeichen schlecht lesbar - OWi -> 5€
Kennzeichen entspricht nicht den Vorschriften (z.B. seitliche Anbringung) - OWi -> 10€
rotes Kennzeichen, OHNE eine Probe- oder Überführungsfahrt zu machen - OWI -> 50€/3P
(ab einschließlich 40€ kommen 23,50€ Verwarngeld Bearbeitungsgebühr dazu)
mehr fällt mir gerade nicht ein, was man als 16-Jähriger auf dem Dorf machen könnte
Könnt Ihr mir sagen was ein A1 und ein M - Schein so durchschnittlich kostet?
Wenn man den A1 macht und 1 Jahr später den B hat man da einen finanziellen Vorteil?
Eigendlich braucht mein Sohn nicht unbedingt einen Moped oder A1 Führerschein. Den Weg ins Gymnasium kann er auch mit dem Überlandbus fahren ca 1 h weg.
Mit dem Moped wär er in max. 1/2 Stunde da ca 20 km. In seiner Klasse hat ein Junge schon den MOFA Führerschein und er fährt eine gedrosselte 125 ccm mit 25 km/h...er macht dann mit 16 den A1.
So langsam überlegen seine Klassenkameraden auch was sie machen sollen.
50ccm und 25km/h
Sie kommt aber mit einem normalen PKW ohne Automatik und ohne "besondere technische Hilfsmittel" problemlos klar, darum sehe ich nicht ganz ein warum sie nachweisen soll, daß sie mit irgendwelchen umgebauten Autos fahren kann?? Ich denke mal die F-Stelle brauch jetzt ein Erfolgserlebnis, sonst war ja der ganze Schriftkram umsonst. (ohne hier niemanden zu nahe treten zu wollen), aber die lassen glaub ich nicht locker bis sie zumindest den Motoradschein abgegeben hat.
Versetz dich doch mal in die Lage eines Mitarbeiters der Führerscheinstelle. Aufgabe derer ist es u.a. Gefahren abzuwehren. Wenn nun doch etwas passieren sollte, stehen die dumm dar. Die wollen euch "keinen reinwürgen", sondern nur den Straßenverkehr sicher gestalten. Das dabei gegen den ein oder anderen Maßnahmen getroffen werden, die nicht immer freudig sind, bleibt nicht aus.
Ich kann mir gut vorstellen, dass deine Frau problemlos einen normalen PKW führen kann. Aber durch die Aussage deiner Frau, geht die Führerscheinstelle davon aus, dass dies vielleicht nicht so ist. Nun liegt es an euch, das nachzuweisen.
Es wird nun so ablaufen. Erneute "Prüfung" auf einem normalen PKW. Wenn der Sachverständige hier keine Probleme sieht, ist alles erledigt. Sollten aber Probleme auftreten, muss der PKW angepasst werden und deine Frau erhält Beschränkungen ihrer FE.
Klär aber bitte alles telefonisch mit denen ab. Die Mitarbeiter helfen dir sicherlich gern.
§11(4) Nr. 2 FEV
(4) Die Beibringung eines Gutachtens eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfers für den Kraftfahrzeugverkehr kann zur Klärung von Eignungszweifeln für die Zwecke nach Absatz 2 angeordnet werden,
1.
...
2.
bei Behinderungen des Bewegungsapparates, um festzustellen, ob der Behinderte das Fahrzeug mit den erforderlichen besonderen technischen Hilfsmitteln sicher führen kann.
Behinderungen des Bewegungsapparates = Ataxie (ein Oberbegriff für verschiedene Störungen der Bewegungskoordination; wiki)
Das passt also bis hier her erst einmal alles. Bei einem Fahrlehrer ist eine solche Prüfung nicht möglich. Das Gesetz schreibt einen anerkannten Sachverständigen oder Prüfers für den Kraftfahrzeugverkehr vor, also so einen Typen, der bei der Fahrprüfung hinten sitzt.
Theoretisch müsste das schon gehen, aber es gibt einen Passus in der StVZO, der folgendes besagt:
§19(2a) StVZO
"(2a) Die Betriebserlaubnis für Fahrzeuge, die nach ihrer Bauart speziell für militärische oder polizeiliche Zwecke sowie für Zwecke des Brandschutzes und des Katastrophenschutzes bestimmt sind, bleibt nur so lange wirksam, wie die Fahrzeuge für die Bundeswehr, die Bundespolizei, die Polizei, die Feuerwehr oder den Katastrophenschutz zugelassen oder eingesetzt werden. Für Fahrzeuge nach Satz 1 darf eine Betriebserlaubnis nach § 21 nur der Bundeswehr, der Bundespolizei, der Polizei, der Feuerwehr oder dem Katastrophenschutz erteilt werden; dies gilt auch, wenn die für die militärischen oder die polizeilichen Zwecke sowie die Zwecke des Brandschutzes und des Katastrophenschutzes vorhandene Ausstattung oder Ausrüstung entfernt, verändert oder unwirksam gemacht worden ist. Ausnahmen von Satz 2 für bestimmte Einsatzzwecke können gemäß § 70 genehmigt werden"
Findest du jetzt einen Panzer, der nicht unter o.g. Bestimmungen fällt, dann wäre eine Zulassung theoretisch möglich. Bagger und Traktoren mit Ketten sind ja auch nichts anderes. Viel Blech auf (Gummi)ketten. (FE-Klasse: C1, C oder T)
Die Teile sind der Hammer. über 24t schwer und 3m breit
Hab mal meine Pappe studiert, stimmt, von Kettenfahrzeugen steht da nichts. Weiß nicht wie das in meinen Kopp kommt?
Das ist eine Dienstfahrberechtigung der Bundeswehr. Diese ist aber nur intern von Bedeutung.
Hallo Muz,
jetzt bin etwas verunsichert, ich hab den DDR-Führerschein, alle Klassen außer Kettenfahrzeuge (die "Klasse" gibts nicht
) und Personenbeförderung. Hatte damals gelernt, daß auf der Ladefläche eines LKW bis 8 Personen transportiert werden können (ja, im Baustellenbereich oder wenn diese darauf Arbeiten verrichten; also im normalen Straßenverkehr nicht zulässig) und ich einen Bus mit 8 Fahrgästen fahren dürfte (richtig, max 8 Fahrgäste; das darf aber auch jeder mit der Klasse B, demzufolge kein "richtiger Bus"). Ist das richtig, hier gibts ja wohl mächtige Unterschiede je nach dem was man für Pappe hat.
Gruß Lehmann
du hast noch einen denkfehler: auch mit dem alten pkwvfuehrerschein darfst du den bus unter 7,5 tonnennicht fahren, wenn dieser leer ist. das einzige kriterium ist die sitzplatzanzahl, egal ob jemand drin ist oder nicht.