Weiß jemand von euch ob der rahmen changen auf kba hatt?
55348xx: keine Chance, da S51B1-3 Ungarn Export.
Weiß jemand von euch ob der rahmen changen auf kba hatt?
55348xx: keine Chance, da S51B1-3 Ungarn Export.
Ich frag mich nur, wie das gehen soll, wenn kein Widerlager vorhanden is.
Gruss
Mutschy
Ohne Bowdenzug, mit einer Gripzange ...
61918xx: S51/1B-H Ungarn Export 1989 ...
82081xx: Die weißen aus dem Produktionslos sind SR50/1B.
Das es mit KBA Ersatzpapieren nichts mehr wird, ist klar.
Der Nachweis DDR Erstzulassung lässt sich eventuell auch über die alten DDR Papiere mit eingetragener Motornummer führen, wenn der Motor im Ersatzrahmen verbaut ist und der Rest des Fahrzeuges einigermaßen plausibel ist.
Aber wie gesagt, das ist alles Ermessenssache der Zulassungsstellen, und da kocht jede ihr eigenes Süppchen.
(1) Die Fahrerlaubnis der Klasse B kann mit der Schlüsselzahl 196 erteilt werden für Krafträder(auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm3, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt. Die Schlüsselzahl 196 darf nur zugeteilt werden, wenn der Teilnehmer bereits seit mindestens fünf Jahren die Fahrerlaubnis der Klasse B besitzt. Die Regelungen der Anlage 3 bleiben unberührt. Die Berechtigung nach Satz 1 gilt nur im Inland.
6.§ 6 Absatz 1 zur Klasse A1
Als Krafträder der Klasse A1 gelten auch a)Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm3 und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h, wenn sie bis zum 31. Dezember 1983 erstmals in den Verkehr gekommen sind (Kleinkrafträder bisherigen Rechts) und
b)Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm3 und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW, wenn sie bis zum 18. Januar 2013 erstmals in den Verkehr gekommen sind.
Also, 100255X ist ein Austauschrahmen aus der 1988er Serie. (also Vorwende).
Nach DDR Recht mussten die Austauschrahmen eine Fahrgestellnummer haben, nach West-Recht durften sie das nicht (weil die FIN des Unfallfahrzeuges genommen werden muss)
Damit ist schon mal der Vor-Wende Nachweis erbracht.
Alles weitere wegen dem nicht eingetragenen Rahmen liegt im Ermessen der Zulassungsstelle.
Gruß von Frank
Das sah etwa so aus:
Nullserie: Oktober 1974 (4100000 - 99) und Sonderbau
Serienanlauf Februar/März 1975 mit S50B 4100100
Serienanlauf S50 N ab 4141401 mit Auslieferung ab August 75 ...
Ich habe eine S50B von Mai 75
Gruß von Frank
Lenker ist vom MS50 Sperber und die Armaturen von MZA. Hier ist das Fahrzeug:
Ich denke auch, dass hier Spiegel mit E-Prüfzeichen nicht eintragungspflichtig sind.
Eventuell, weil die Anbaulage der Spiegel nicht mehr dem Serienzustand entspricht, aber für näheres müsste man das Mopedle mal sehen.