Das ist Erläuterung 1 zu § 19 StVZO, zuletzt veröffentlicht im Verkehrsblatt 1999, S. 451.
Kann man dort nachlesen, oder etwas netter abgedruckt in den StVZO Bänden mit Kommentar (Kirschbaum, Beck ...)
Im Buch § 19 StVZO Änderungen am Fahrzeug und Betriebserlaubnis von Konitzer/Wehrmeister ist es auch abgedruckt.
An sonsten liegen die Texte natürlich auch jeder Prüfstelle vor.