Beiträge von hallo-stege

    Wenn ich das richtig in Erinnerung habe, macht das KBA keine ABE-Kärtchen mehr für Austauschrahmen.

    Da hilft nur der Weg über die Zulassungsstelle. Möglichst mit allen Unterlagen.

    Die Zulassungsstelle (und nicht die Dekra, der Tüv etc ...) ist in solchen Fällen weisungsbefugt und entscheidet, was genau zu veranlassen ist.

    Mal abgesehen davon, man sollte doch glauben die beim KBA kommen über die FIN nach, also das der Rahmen mit FIN 55866xx ein Ersatzrahmen ist meine ich.

    Da würde mich mal interessieren was hallo-stege über die FIN heraus bekommt.

    Wieso ? Laut Liste ist das ein Austauschrahmen mit Enduro Öse. QuED.

    Wurde für S51 und S70 verwendet.

    Gruß von Frank

    Mit den Papieren und dem Versicherungsschein (auf dem der Ramentausch vermerkt ist) zur Zulassungsstelle, denn:


    Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
    § 59 Fabrikschilder, sonstige Schilder, Fahrzeug-Identifizierungsnummer

    (2) Die Fahrzeug-Identifizierungsnummer nach der Norm DIN ISO 3779, Ausgabe Februar 1977, oder nach der Richtlinie 76/114/EWG des Rates vom 18. Dezember 1975 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Schilder, vorgeschriebene Angaben, deren Lage und Anbringungsart an Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern (ABl. L 24 vom 30.1.1976, S. 1), die zuletzt durch die Richtlinie 2006/96/EG (ABl. L 363 vom 20.12.2006, S. 81) geändert worden ist, muss 17 Stellen haben; andere Fahrzeug-Identifizierungsnummern dürfen nicht mehr als 14 Stellen haben. Sie muss unbeschadet des Absatzes 1 an zugänglicher Stelle am vorderen Teil der rechten Seite des Fahrzeugs gut lesbar am Rahmen oder an einem ihn ersetzenden Teil eingeschlagen oder eingeprägt sein. Wird nach dem Austausch des Rahmens oder des ihn ersetzenden Teils der ausgebaute Rahmen oder Teil wieder verwendet, so ist

    1.die eingeschlagene oder eingeprägte Fahrzeug-Identifizierungsnummer dauerhaft so zu durchkreuzen, dass sie lesbar bleibt,
    2.die Fahrzeug-Identifizierungsnummer des Fahrzeugs, an dem der Rahmen oder Teil wieder verwendet wird, neben der durchkreuzten Nummer einzuschlagen oder einzuprägen und
    3.die durchkreuzte Nummer der Zulassungsbehörde zum Vermerk auf dem Brief und der Karteikarte des Fahrzeugs zu melden, an dem der Rahmen oder Teil wieder verwendet wird.
    Satz 3 Nummer 3 ist entsprechend anzuwenden, wenn nach dem Austausch die Fahrzeug-Identifizierungsnummer in einen Rahmen oder einen ihn ersetzenden Teil eingeschlagen oder eingeprägt wird, der noch keine Fahrzeug-Identifizierungsnummer trägt.

    (3) Ist eine Fahrzeug-Identifizierungsnummer nicht vorhanden oder lässt sie sich nicht mit Sicherheit feststellen, so kann die Zulassungsbehörde eine Nummer zuteilen. Absatz 2 gilt für diese Nummer entsprechend.

    Bei dem Zustand würde ich versuchen, so wenig wie möglich zu erneuern.


    Du könntest die kleinen Rostpickelchen auch mit Stahlwolle entfernen und die Teile danach mit der Poliermaschine aufpolieren. Dann ganz leicht einölen. Damit hab ich schon Chromteile gerettet, die jeder vernünftige Mensch verschrottet hätte.


    Bei den Felgen wundern mich die Rostpickel etwas, die sind doch mit Kunstoff beschichtet. Zeig mal.


    Dann die schwarzen Kunsttoffteile noch mit Pflegemittel behandeln z.B. Würth Kunststoffpflege), die Scheiben Blinker- und Rücklicht mit Cockpitspray etc. und sowieso alle Gebrauchtwagenverkäufertricks anwenden, und dem Prüfer werden die Augen ausfallen ;)


    Glückauf von Frank