Beiträge von hallo-stege

    Man sollte die originalen DDR Lager nicht unterschätzen, qualitativ sind die sehr gut!

    DDR Lager (DKF) sollte man nicht überschätzen: ab 80er Jahre sind die ziemlicher Müll, mangelhafte Härtung der Lauffläche, wahrscheinlich weil die Stückzahlen drastisch hoch gefahren wurden. Ich hab Motoren gehabt, die hatten DKF Lager drinne und keine 500 km gelaufen, da konnte man die Härteschicht abkratzen ... Schlimm sind auch Motoren, die ab den 80er Jahren mit DDR Lagern regeneriert wurden, da wurde meist reingebastelt, was grad auf Lager war. DKF (und Ungarn Lager) fliegen bei mir konsequent raus.

    An sonsten: nach 18 Jahren Standzeit auf jeden Fall den Zylinder ziehen und mal die Kurbelwelle betrachten. (Rost und Pleuellagerspiel)

    Ich hab mal vor einigen Monaten direkt bei der DEKRA angefragt zwecks Eintragungen von Umbauten ect., Antwort war wie ich mir das schon gedacht hatte, es liegt einzig und allein im Ermessen des Prüfers ob und was er einträgt und was nicht, es gibt weder eine Richtlinie noch was schriftliches dazu.

    Das stimmt so nicht, auch für die DEKRA sind die entsprechenden VDTÜV Merkblätter bindend. Diese sollte man auch auf jeder Prüfstelle einsehen können.

    Es gibt genug Exporthütten mit 60kmh über offiziellem wege, bildet euch nichts darauf ein.

    Habe glaub selber 3 Stück in Verkehr gebracht.

    Wenn es "Export Hütten" mit ori 60 km/h waren, hast Du ja auch die ausländischen Fahrzeugpapiere mit bekommen und bist damit sicher gegangen, dass diese nicht im Ausland geklaut wurden oder irgendein Schindluder mit diesen Papieren gemacht wurde ...

    Das ist eine Falschaussage, wurde auch schon sehr oft angesprochen. Es zählt die Erstzulassung des Fahrgestells, nicht des Umbaus. Alleinig dieses Datum entscheidet über alle Bedingungen, also Leistung, Abgas, Lautstärke usw.

    Für nicht zulassungspflichtige Fahrzeuge (wie z.B. Mokicks) gilt statt dem "Tag der ersten Zulassung" das Datum des "erstmaligen in den Verkehr kommens ", lässt sich der Tag/Monat nicht mehr feststellen, zählt das Baujahr. (das ist übrigens der Grund, warum das Baujahr laut StVZO für solche Fahrzeuge auf dem Typenschild stehen muss, § 59(1) ... )

    Und das Schutzblech vorn ist glaube auch bisschen kurz geraten. Wer weiß was der Herr Ingenieur dazu sagt.... :kopfkratz:

    Der Ingenieur sagt (neben den vorliegenden Gutachten für Lenker, Bremsanlage, Gabel etc.)

    - Schutzblech: Kanten abrunden ...

    - Hebel am Lenker sind unkritisch (Ori waren ja Kunststoffhebel)

    - amtlich anerkannte Leistungsmessung

    - Festigkeitsnachweise für Rahmen und Fahrwerk, ori sind ja nur bis S70

    - Fahrgeräuschmessung und Standgeräuschmessung

    - Prüfzeichen Scheinwerfer und Beleuchtungsanlage?

    - Kennzeichenbeleuchtung?

    - Anbaulage Rückspiegel? Bei Vmax > 100 km/h 2 Spiegel

    - Beifahrer Fußrasten fehlen

    - Freigabe Bereifung (und Felgen)

    - ABE/Teilegutachten Federbeine?

    - Nachweis Tacho?

    - Neuer Rahmen? Fahrgestellnummer neu eingeschlagen?

    Das wäre das, was mir jetzt auf den ersten Blick aufgefallen ist...

    Delitantisch hat mir gefallen, somit dürfen Exporthütten nur ne 45kmh zulassung/Abe bekommen?



    Mfg ronny

    Dafür müsste man jetzt noch nachsehen, ab wann die 92/61EWG für alle EU-Länder verbindlich in Kraft getreten ist (wenn ich mich recht erinnere, 2002 mit Übergangsfrist bis 2003). D.h. bis dahin erstmals in den Verkehr gekommene Fahrzeuge werden nach StVZO behandelt, bekommen also 50 km/h. ... ;)


    Das "Nein" zur Gleichstellung der Reimportkisten finde ich auch schön eindeutig.

    Du darfst ohne gültige/originale BE nicht am straßenvwrkehr teilnehmen, dabei ist es egal ob Du diese verloren hast oder erlöschen ist. Die weiterfahrt wird immer untersagt bis angewiesen werden kann das eine gültige existiert. Und zur Absicherung des Beamten wird das Fahrzeug dann beschlagnahmt. Tut er es nicht, gehen Folgekosten wie zb ein Unfall usw. Auf seine Kosten, die kolegen hier überlegen sich das deshalb zweimal ob sie einen weiterfahren lassen.


    Zum Thema selbst, du bist verpflichtet die be im original mitzuführen, ich hab meine in einer extra Schutzhülle im portmonee.

    Und immer schön unterscheiden zwischen BE (das sind bei der S 51 als ABE etwa 5 Leitz Ordner voll Papier, als EBE ein Einzelgutachten von der technischen Prüfstelle mit Stempel "Betriebserlaubnis erteilt" von der Zulassungsstelle) und dem Nachweis, dass Dein Fahrzeug einer ABE entspricht (landläufig ABE-Kärtchen genannt, passt in die Brieftasche).


    - Wenn Dein Fahrzeug keine ABE (oder EBE = Einzelbetriebserlaubnis) hat, darfst Du nicht am Straßenverkehr teilnehmen, wenn Du erwischt wirst, kostet das Geld, Punkte und ggf. auch den Versicherungsschutz.


    - Wenn Du den Nachweis (das ABE Kärtchen) nicht zur Hand hast, hat Dein Fahrzeug trotzden eine ABE (oder EBE) und Du darfst teilnehmen, musst aber ggf. ein Verwarnungsgeld zahlen, weil Du das Kärtchen nicht mit hattest ...