Beiträge von hallo-stege

    Hallo, ich habe heute eine Ablehnung für die ABE meiner Simson erhalten.

    Begründung schick ich anbei, sowie mein Typenschild und eingeschl. FIN.

    Du könntest das Typenschild und den Rahmen mal genauer begucken, da steht mit großer Wahrscheinlichkeit ein "CM50" drauf (S51B1-3, saftgrün)

    Vielleicht weiß hallo-stege, wie das gehandhabt wurde? Gibt's in den KB-Listen einen Vermerk "Los xyz aus 198x, Export in die BRD"?


    Genex war doch Westverwandschaft schickt Geld gen Osten, Ostfamilie bestellt und bekommt Ware. Da hat, glaube ich, Neckermann nix mit am Hut.

    Genex für DDR Verwandte sind normale DDR Inlandsfahrzeuge, die mit Devisen bezahlt wurden.


    Westexport Fahrzeuge hatten eine westdeutsche Betriebserlaubnis und entsprachen den West-Vorschriften.


    Westexport ist identifizierbar. Sind aber nicht so viele.

    Hallo,

    ich bin neu hier und ich frage mich, ob ich das Prozedere richtig verstanden habe. Zuvor meine Situation - ich habe hier eine S51/1 C1 von 1990 ohne zur Zeit gültige Papiere, nur ein altes Dekra Gutachten, was vergessen wurde bei der Zulassungsstelle abzustempeln (fragt nicht...). Wahrscheinlich ist es eine tschechische Export-Version bei dem das CS auf dem Typenschild von einem Vorbesitzer weggekratzt wurde

    Hallo Micha,


    lass Dir vom Verkäufer die originalen tschechischen Papiere mitgeben, dann kannst Du auch sicher sein, dass sie dort nicht geklaut gemeldet wurde ...


    Und mit den Papieren kannst Du Deine Simson hier problemlos als Leichtkraftrad anmelden, oder auf 50 km/h Kleinkraftrad umrüsten.


    Gruß von Frank

    DerSebbi89 nett ausgeführt, was ich mich aber immer frage weshalb alle Leute von einer ABE sprechen. Das teil was erstellt wird heißt schlicht winfach nur BE...

    Ganz einfach: die "allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)" sind mehrere hundert bis tausend Seiten und richtet sich an den Hersteller.


    Das "ABE Kärtchen" ist der (kurze) Nachweis, dass ein Fahrzeug der ABE entspricht und muss vom Fahrer mitgeführt werden und wird vom Hersteller ausgestellt und dem Fahrzeug mitgegeben. Der Hersteller ist auch für Zweitschriften von den ABE Kärtchen zuständig. Nur bei DDR Fahrzeugen gibt es die Sonderlocke, dass das KBA Zweitschriften ausstellen darf.

    BJ 1983 5280688 S51(B?) HU

    5280688: S51N, Bj. 1983, Ungarn, CM50ccm auf ori. Typschild (Los: 5280501-5281501)

    BJ 1985 56105XX S51(E?) CZ: keine E, sondern B1-4 (CZ)

    BJ 1986 5794837 S51 HU: B1-3, CM50

    BJ 1987 58453xx S51E HU: Los: 5845351-5845600, Ungarn und CS , davor B1-3 Export

    BJ 1988 (?) 6160876 S51/1C1-CS: ist Bj.1989

    BJ 1990 63336xx um eine S 51/1E1-H: Los 6333001-6334050

    BJ 1990 6371501-6372200 S51/1C1-H HU:nee, so: vor 6367550: E´s für DDR+BG, dann Los: 6367551-6370000:S51/1C1-CS, 6370001-6371500: S51/1E1-CS, 6371501-2200:S51/1C1-H, dann E1-H ...


    Bei allem ab Bj. 1989 muss man sowieso höllisch aufpassen, da ist ganz viel in den Export gegangen, Simsons wollte in der DDR Heimat ja niemand mehr haben. Ich mein ja nur.

    Mag alles sein, dann würde es zum Anwalt gehen und ich würd das dann durchfechten. Zumal eine Eintragung mit der Leistung und den Komponenten am Markt nicht unüblich ist. Schwieriger wird es sicherlich, wenn Du 11 PS und mehr im Schein hast. Neulich wurde ein Moped mit 15 PS und 110 Km/h zum Kauf angeboten. Da kann ich mir gut vorstellen, dass es Probleme geben könnte.

    Das Problem ist: die Gutachten der Prüfer werden intern von den Technischen Diensten nochmal überprüft, das ist sozusagen die erste Stufe, und wenn Du dann noch in einem komplizierten Bundesland (wie z.B. Hessen) wohnst, wird das Gutachten nochmal vom Land überprüft (also nicht von den netten Damen und Herren bei der Zulassungsstelle, sondern in einer vorgesetzten Dienststelle). Da nützt Dir auch kein Anwalt, wenn das nicht 100 % wasserdicht ist.