Beiträge von Der-muede-Joe

    Und genau das hat hat die Kontrolle ja auch ergeben. Insofern ist ein Sachverständiger dafür nicht mehr nötig ...


    Gruss von Frank

    Er sagte das die bremsen nicht richtig griffen und nicht, daß sie garnicht griffen. Und was heißt nicht richtig und wie sind die Toleranzen bei der Bremsleistung
    In meiner Betriebserlaubnis steht drin das meine Bremsen eine Verzögerung von Größer gleich 3m/s² haben. Soll mir mal ein Polizist durch bloßes anschieben und bremse drücken sagen das ich diesen Wert unterschreite, ohne Stoppuhr und ohne Geschwindigkeitsmesser und dann soll der beamte ja auch noch Kraft beim Bremse ziehen entgegen der Bremswirkung aufgewendet haben. Beim besten willen, das ist keine Feststellung eines Verstoßes gegen die ABE, das ist stümperhaftes und nachlässiges arbeiten Seitens der Polizei.


    Ich habe kein Problem damit wenn Straßenuntaugliche Fahrzeuge von der Straße geholt werden und deren Fahrer bestraft werden, aber dann soll es nicht wahllos nach bloßem menschlichen empfinden geschehen, sondern durch physikalisch fundierte beweise, sprich, eine Messung. Dazu gibt es ja die Prüfstände.

    Für so eine banale Feststellung wie vom TE beschrieben Bremsentest braucht es keinen Sachverständigen sondern lediglich gesunden Menschenverstand. Und der sagt einem auch, daß man die Bremsen an seinem Fahrzeug in Ordnung halten soll. Da hilft alles nachträgliche Jammern nichts. Wenn man selbst an seinem Fahrzeug schlampt, und das festgestellt wird, bekommt man eben zu Recht eine Lektion erteilt.


    Gruss von Frank

    Stimmt eben nicht, er kann feststellen dass die Bremsen garnicht funktionieren, aber nicht wie gut sie noch funktionieren. Wenn eine bloße Einschätzung des Beamten reichen würde bräuchte man auch keine speziell ausgebildete Polizisten mit teuren Laserpistolen um Temposünder zu überführen.
    Dies ist nunmal ein Rechtstaat, und wenn die Exekutive keine Beweise liefert kann die Judikative auch keine Strafe für ein Vergehen verhängen das es nach dem Grundsatz "im Zweifel für den Angeklagten" garnicht gab und der Täter hat Glück...

    Die sind Beamte,einer hat festgestellt und der Andere ist Zeuge!
    Er ist jetzt Beweispflichtig!
    Gutachten und Anwalt kosten Geld!
    Ohne Rechtschutzversicherung wird´s richtig teuer.
    Mit, ist die Frage ob sie die Kosten übernehmen.

    Das ist falsch, ohne Messung keine Feststellung sondern Verdacht und Mutmaßung (wohlgemerkt von einer Person, die kein Sachverständnis hat, den haben nur Ingenieure wie sie z.B. beim TÜV und DEKRA zu finden sind). Wenn ein Zeuge eine Mutmaßung bestätigt interessiert es einem Richter herzlich wenig. Der Polizist hat ihn unter Verdacht gestellt und ein Verdacht muss bewiesen werden, womit die zuständige Behörde weiter in der Beweispflicht ist.


    1. Schritt bei so einem Verfahren ist klappe halten
    2. Busgeldbescheid widersprechen und mal genau nachlesen auf was sich in dem Bescheid eigentlich berufen wird, denn so ein Bußgeld muss begründet sein. Wenn sich nur auf die Aussage des Polizisten und die Bezeugung des 2. Beamten berufen wird hast du gute Chancen.

    Das erste was man machen sollte ist nicht irgend was zu beweisen, dass das Moped irgendwas darf, sondern der erste Schritt ist den Dienstausweis zu verlangen. Hat er keinen ist er auch kein Polizist und somit ist es Amtsanmaßung.


    Diese ganzen Wichtigtuer gehen einem sowieso total auf die Nerven und wenn man noch auf die eingeht fühlen die sich nur bestätigt. Gleich n Dämpfer verpassen und fertig...

    Nur weil der Autofahrer ein Verfahren hat heißt es nicht das er auch die alleinige Schuld bekommt. Der Autofahrer wird sich ja sicherlich auch einen Anwalt nehmen und wer weiß wie der das drehen wird


    Ich würde an deiner Stelle auf den Prozess warten, gucken was dabei raus kommt und wenn dir dort noch kein Schmerzensgeld zugesprochen wird nochmal Zivilrechtlich vorgehen.


    Wenn du dir schon für den Strafprozess einen Anwalt nimmst wirst du den alleine bezahlen müssen, da du dort "nur" als Zeuge auftreten wirst.

    Ausnahmen wurden mit Star, Sperber, Spatz und Habicht genannt...

    Hallo, ich glaube nicht das diese typen ausnahmen bilden, da ist der Artikel "der" nur auf den Vogel bezogen, bei Motoradtypen wäre es immer der gleiche Artikel meine ich, also auch die Star, die Sperber...


    Man merkt es sicher schon, ich tendiere auch ehr zum Artikel die ;)

    Bei Regen solltest du sogar garnicht fahren. Denn das Profil ist so geschnitten das die profilrillen das Wasser nach außen drängen und so kein Aquaplaning entstehen kann. Wenn der Reifen nun verkehrt herum ist wird das Wasser logischer Weise nach innen geführt und du hast schon bei kleinen Mengen Wasser die Gefahr des Aquaplanings.


    Das mit dem Sprit halte ich für Quatsch: Rollwiederstand = Reibungskoeffizient * Normalkraft und das aufgeleitet zur Fläche, da ist es egal wie rum die Fläche liegt. Deshalb ist auch ein zu niedriger Reifendruck schlecht für den Spritverbrauch, da dann die Aufliegende Fläche größer wird ;)