Und genau das hat hat die Kontrolle ja auch ergeben. Insofern ist ein Sachverständiger dafür nicht mehr nötig ...
Gruss von Frank
Er sagte das die bremsen nicht richtig griffen und nicht, daß sie garnicht griffen. Und was heißt nicht richtig und wie sind die Toleranzen bei der Bremsleistung
In meiner Betriebserlaubnis steht drin das meine Bremsen eine Verzögerung von Größer gleich 3m/s² haben. Soll mir mal ein Polizist durch bloßes anschieben und bremse drücken sagen das ich diesen Wert unterschreite, ohne Stoppuhr und ohne Geschwindigkeitsmesser und dann soll der beamte ja auch noch Kraft beim Bremse ziehen entgegen der Bremswirkung aufgewendet haben. Beim besten willen, das ist keine Feststellung eines Verstoßes gegen die ABE, das ist stümperhaftes und nachlässiges arbeiten Seitens der Polizei.
Ich habe kein Problem damit wenn Straßenuntaugliche Fahrzeuge von der Straße geholt werden und deren Fahrer bestraft werden, aber dann soll es nicht wahllos nach bloßem menschlichen empfinden geschehen, sondern durch physikalisch fundierte beweise, sprich, eine Messung. Dazu gibt es ja die Prüfstände.