Ich hab mal an die Niederländische Botschaft in Berlin geschrieben. wenn ich eine antwort erhalte teile ich sie euch natürlich mit.
falls ich die rechtliche grundlage genauer ausführen muss würde ich mich freuen, wenn ihr mir die genauen gesetzestexte mit paragraphen mal zeigen könnten, da ich diese nicht finde.
die e-mail:
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Sehr geehrte Damen und Herren,
in der DDR gab es Kleinkrafträder mit nicht mehr als 50ccm, die eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60km/h hatten. Alle Simsons (Simson ist der Hersteller der Kleinkrafträder) die bis zum 28.02.1982 erstmals im Verkehr geführt wurden dürfen diese Geschwindigkeit auch nach der Wiedervereinigung noch fahren. Dies ist in dem Übereinkommensvertrag zwischen Deutschland und der Ehemaligen DDR festgelegt. Bei bedarf kann ich Ihnen die Textstelle nachreichen. Auch versicherungsrechtlich ist eine Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h mögliche, welche auch im Ausland möglich ist(von der Versicherung her).
Da ich gehört habe, dass Kleinkrafträder/Roller mit nicht mehr als 50ccm in den Niederlanden nur 40 km/h fahren dürfen, stellt sich mir die Frage, ob die Niederlande diesen Übereinkommensvertrag akzeptieren und man somit mit einem Kleinkraftrad/Roller, der die oben genannten Anforderungen erfüllt, in den Niederlanden auch 60 km/h fahren darf.
Wenn nicht stellt sich mir die Frage, ob ich das oben genannte Gefährt drosseln muss, damit es nicht mehr als 40 km/h fährt. Eine Drosselung des oben genannten Gefährts ist aus technischer sicht nicht möglich.
Da ich plane, einen Urlaub mit einem solchen Gefährt in den Niederlanden zu machen, würde mich die rechtliche Grundlage bezüglich der Höchstgeschwindigkeit mit Verweis auf den Übereinkommensvertrag zwischen Deutschland und der DDR sehr interessieren.
Mit freundlichen Grüßen
"mein name"
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mal sehen was dabei herauskommt
PS: wenns schnell gehen soll könnt ihr ja einfach alle an die niederländische Botschaft schreiben (verkehrsabteilung e-mail:bln-venw@minbuza.nl)