Hi,
erstmal herzlich willkommen im Forum.
Also das Duo kann ganz normal mit nem kleinen Versicherungskennzeichen gefahren werden. Bei der Versicherung musst Du es als Krankenfahrstuhl zulassen. Ist auch billiger. Ich glaube bloß 27 eus bei der DEVK.
Zum Führerschein: Wenn Du den B17 Führerschein hast, kannst Du bereits alleine fahren, da Du das Mindestalter für die M-Klasse bereits mit 16 erreicht hast und diese Klasse ja mit inbegriffen ist, wenn Du die Klasse B machst.
Mit der Polizei wäre ich mir net ganz so sicher. Zulässig sind 10 % Toleranz mehr als in den Papieren steht. Also wenn Du dann mit 70 durch die Stadt braust (Tacho zeigt das eh net so genau an), dann kann das schon sein, das wenn die Dich anhlalten, Du notfalls zum TÜV musst und die das dort nachprüfen. Sollte aber alles original sein (kein 60-er Zylinder oder so), sehe ich da keine so großen Probleme.