Projekt ABE Enduro *g*

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  • Ja wenn ich rausbekomm das ich Lenker XY hab, wie komm ich dann an die ABE?


    Obergurt, ich denke bis 15 Grad... jetzt geht das wieder los, das jeder was anderes erzählt.

  • Du, das Vorderschutzblech kannst du so lassen, ich hab den Gesetzestext dazu!
    Genau dieser besagt unter anderem :


    " Am Vorderrad vom Krad genügt eine Abdeckung nach hinten. die oberhalb des Scheitelpunktes des Rades beginnt"


    Wenn ich das richtig sehe, dann ist dein Vorderschutzblech bis zum Scheitelpunkt des Rades abgedeckt und somit zulässig!


    Grüße, SSC


    --
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  • es ist quatsch,dass man den obergurt nicht biegen darf.
    ich glaub es waren 15°,... ja.
    das hat mir sogar der dekra-heini gesagt.


    mazze,..da bist du fehlinformiert;)
    wir hatten sogar schon mehrere threats darüber hier im forum.


    und,...lenker mit ABE gibt es nicht.
    es gibt nur welche mit tüv-teilegutachten(!).
    diese muss man dann beim eintragen vorzeigen.


    JEDEN NICHT ORIGINALEN LENKER MUSS MAN EINTRAGEN LASSEN!!!
    --
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    Ärzte forever!!!
    Eric lässt grüßen.

  • Also geh ich mit nem Lenker in der Hand, dem Gutachten und meiner S51 NewPrinted from KBA ABE zur Dekra und lass das dort in das Ding eintragen. Was kostet der Spaß?

  • @ Eric:


    Das was du sagst ist falsch.
    Es gibt Lenker, die eine ABE besitzen.
    Diese ABE's sind dann vollständige Unbedenklichkeitsbestätigungen, welche vonm Tüv oder der Dekra selbst durchgeführt wurden und dann im vollen Wortlaut beliebig oft weitergegeben werden können, wenn es sich immer um ein Teil gleicher Bauart handelt.


    Scheinbar weiß du nicht, dass es 2 Arten von Gutachten gibt, welche mit z.B. Tuningteilen mitgeliefert werden können.
    Diese sind die einmal von mir beschriebenen ABE's in Form von Unbedenklichkeitsbestätigungen der Dekra/des Tüv (dann ist keine Eintragung nötig) oder es kann ein Teilegutachten sein.
    Wenn es ein Teilegutachten ist, dann ist es aber immer deutlich vermerkt, dass dieses Teil nicht vom Tüv/der Dekra abgenommen wurde, es aber möglich ist, anhand eines von der Firma getätigten Gutachtens (deshalb auch der Name Teilegutachten) diesen Artikel eintragen zu lassen (was du genannt hast).


    Aber es gibt nunmal Teile, welche über eine ABE verfügen und es gibt natürlich auch welche, die nur ein Teilegutachten haben.
    Aber es ist schlichtweg falsch, wenn du verallgemeinerst, dass Tuninglenker immer noch eingetragen werden müssen.
    Dass ist nicht immer der Fall.


    Also merken:


    Unbedenklichkeitsbestätigung der Dekra/ des Tüv: -> ABE
    ->keine Eintragung nötig


    Teilegutachten: nicht vom Tüv/ der Dekra abgenommen -> Eintragung in Fahrzeugschein ist nötig
    --
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  • @pacco
    ja,...genauso machst du das;)


    SSC
    ähm,..ich lass mich gerne eines besseren belehren.
    dann zeig mir doch bitte mal einen tuninglenker mit ABE.
    ich habe sowas noch nie gesehen,aber wie gesagt......nur weil ich es noch nicht gesehen habe,muss es nicht sein,dass es sowas nicht gibt;)


    aber,...ich habe noch nie einen tuninglenker mit TEILEGUTACHTEN gesehen.
    wenn,dann immer nur mit TÜV-teilegutachten,welches auch vom TÜV ausgestellt ist,trotzdem aber noch am fahzeug eingetragen werden muss.


    fakt ist,...der lenker von pacco(kann nen tomasselli sein:look: ) ist auf jeden fall eintragungspflichtig.


    Mfg:smokin:
    --
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    Eric lässt grüßen.

  • @ Eric:


    Also, wenn du ein Tüv-Teilegutachten mit zu einem Lenker bekommst und auf diesem Gutachten steht, dass ein Austausch dieses Teils ohne jegliche Bedenken durchzuführen ist, dann ist dieses Teil eintragungsfrei.
    Teilegutachten werden von der Polizei nur nicht anerkannt, wenn sie nicht vom Tüv oder der Dekra abgenommen wurden, oder wenn auf ihnen direkt drauf steht, dass eine Eintragung trotz Gutachtens noch nötig ist!


    Also, das heißt jetzt z.B., dass du ein Teil, welches nur ein Teilegutachten von der Herstellerfirma besitzt, eintragen lassen musst.
    Wenn du aber ein Teil, welches über ein Gutachten vom Tüv verfügt, hast, dann ist das Teil, wenn nichts anderes auf dem Gutachtenzettel vermerkt wurde, eintragungsfrei.
    Und genau dann ist das Gutachten eine Unbedenktlichkeitsbestätigung, auch wenn's nicht auf dem Blatt steht.


    Deshalb sind auch z.B. die Lenker mit Tüv Gutachten von Fehling (wie z.B. die Stummellenker oder der M-Lenker) eintragungsfrei!


    Wenn Pacco jetzt weiß, welcher Lenker das ist und dass es ein Tüv-Gutachten dazu gibt, dann muss er sich dieses Gutachten nur besorgen und schon muss er den Lenker nicht eintragen lassen.


    Laut Gesetzestext würde es sogar reichen, wenn er eine Prüfnummer auf dem Lenker hat (E-Prüfzeichen).
    Das Gesetz besagt nämlich, dass Tüv-geprüfte Teile über eine E-Prüfnummer verfügen und diese dann eintragungsfrei sind bzw. nicht in der ABE vermerkt werden müssen.


    --
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  • also das mit dem e-prüfzeichen ist mir klar.
    aber zufällig habe ich mir gerade einen lenker mit tüv-teilegutachten bestellt und der händler hat mir erklärt,dass ich diesen trotzdem eintragen lassen muss,weil es hat ja kein e-zeichen und keine ABE...um diese zu erhalten,muss man ihn eintragen......:rolleyes:


    ?(
    Mfg:smokin:
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    Eric lässt grüßen.

  • @ Eric:


    Hast du den Lenker schon?
    Ich glaube nicht, dass es sich um ein Tüv-Teilegutachten handelt.
    Und wenn es eins sein sollte und du das wirklich noch eintragen lassen musst, wird es auf dem Schein vermerkt sein, wie ich in meinem letzten post geschrieben habe.


    Da hast du dir halt nen schlechten Lenker bestellt oder wolltest sparen.Was denkst denn du, warum die richtig guten Markenlenker so viel Geld kosten? Bei dem Zeug weißt du nämlich, dass du wirklich gutes Material hast, es wurde getestet und hat das Prüfzeichen sofort bekommen.
    Dauertests überprüfen ständig die Qualität der Ware.
    Und genau diese Tests und Gutachten machen dann die Teile so teuer.Schau dir doch Fehling an, die machen gute Ware und dort bekommst du eigentlich immer ne ABE mit dazu und die ham ein E-Prüfzeichen.
    Aber billig-Lenker von 0815-Firma ham das halt nicht.


    Grüße, SSC
    --
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  • SSC


    nein,...der lenker ist noch nicht da.....
    und geh mal auf folgenden link :HIER KLICKEN


    ...und guck mal was da steht.
    da ist nicht ein lenker mit abe,sondern alle mit TÜV-TEILEGUTACHTEN=EINTRAGUNGSPFLICHTIG!!!


    Mfg:smokin:
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    Eric lässt grüßen.

  • PaccoDD
    also die stoßis kannste drinne lassen, würde ich sagen, weil das müssten die sein, für die ich hier eine unbedenklichkeitsbestätigung habe, ich hab die mal angehängt.
    ( vorsicht: is 1mb groß:D )


    edit:
    Hier der link zu dem teil >>klick<<

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