Damit wäre ich vorsichtig,
man sollte schon das original Papier dabei haben.
(egal ob orig. oder KBA)
Es haben doch beide Dokumente Gültigkeit. Niemand weiß, ob ich bei Vorlage von KBA-Papieren noch die originalen Papiere zu Hause habe und andersrum.
Im Moment fahre ich nur mit der Kopie der KBA-Papiere.Meine Versicherung hat die Kopie abgestempelt und unterschrieben.
Der nette Mitarbeiter meinte das das ausreichen würde.Die originalen KBA-Papiere sollte ich lieber zu Hause aufbewahren.
LG Dev
Das halte ich für sehr gewagt. Eine Kopie einer BE ist kein amtliches Dokument und die Versicherung begeht hier Amtsanmaßung, da sie nicht die Befugnisse hat, sowas zu legalisieren. Hier würde sich die Versicherung mit den Befugnissen des KBA gleichstellen. Eine Arzthelferin darf ja auch keine Rezepte unterschreiben...
MfG
Christian