Simson S50 oder S51 zulegen Was darf eine Simson kosten?

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  • Damit wäre ich vorsichtig,
    man sollte schon das original Papier dabei haben.
    (egal ob orig. oder KBA)


    Es haben doch beide Dokumente Gültigkeit. Niemand weiß, ob ich bei Vorlage von KBA-Papieren noch die originalen Papiere zu Hause habe und andersrum.


    Im Moment fahre ich nur mit der Kopie der KBA-Papiere.Meine Versicherung hat die Kopie abgestempelt und unterschrieben.
    Der nette Mitarbeiter meinte das das ausreichen würde.Die originalen KBA-Papiere sollte ich lieber zu Hause aufbewahren.


    LG Dev


    Das halte ich für sehr gewagt. Eine Kopie einer BE ist kein amtliches Dokument und die Versicherung begeht hier Amtsanmaßung, da sie nicht die Befugnisse hat, sowas zu legalisieren. Hier würde sich die Versicherung mit den Befugnissen des KBA gleichstellen. Eine Arzthelferin darf ja auch keine Rezepte unterschreiben...


    MfG
    Christian

    "Es ist schwieriger, eine vorgefasste Meinung zu zertrümmern als ein Atom."
    (A. Einstein)

  • Das halte ich für sehr gewagt. Eine Kopie einer BE ist kein amtliches Dokument und die Versicherung begeht hier Amtsanmaßung, da sie nicht die Befugnisse hat, sowas zu legalisieren. Hier würde sich die Versicherung mit den Befugnissen des KBA gleichstellen. Eine Arzthelferin darf ja auch keine Rezepte unterschreiben...


    MfG
    Christian


    Sehe ich auch so, seit wann darf eine Versicherungstante ein eine Kopie von ein Dokument beglaubigen ? :panic:
    Sowas darf maximal ein Notar.


    Kann man originale Papier bei einer Kontrolle vorzeigen sind 10€ für die Staatskasse fällig.

    Einmal editiert, zuletzt von ckich ()

  • Meine Güte, bei vielen Firmenfahrzeugen bleiben die originale im Safe, mitgenommen wird eine Kopie. Stress gibt es nicht.

    Freiheit ist das Recht, anderen zu sagen, was sie nicht hören wollen

  • Generell sind Reimporte "fahrtauglich". Wer mit 50 km/h zulässiger Höchstgeschwindigkeit in den Papieren zufrieden ist, kann gern auf Reimporte zurückgreifen. Die Papiere bekommt man nach einer Vollabnahme durch TÜV/DEKRA, genau wie bei nach 1992 zugelassenen Simsons mit verloren gegangener BE. Selbst Reimporte kosten in meiner Gegend schon mehr als 700€...jedenfalls im Inserat.


    MfG
    Christian


    Das mit den 50 km/h wäre mir, wie schon gesagt, ziemlich egal.
    Wenn ich mit 60 km/h angehalten werde ist das zwar sehr ärgerlich, aber noch kein Beinbruch.


    Um einiges günstiger sind die Reimporte ja schon.


    L.G.
    Rigo

  • In der Theorie ist das natürlich eindeutig, in der Praxis wird sowas, kommt auf den Polizisten an, mehr oder weniger gedehnt.
    Ich hatte schon ne junge Bereitschaftspolizistin in der Kontrolle, die den öligen Motor und eine bis an den Griff gezogene Kupplung(????) beanstandete. Ein anderer meinte, das ist ne Simson (mit einer S53), die dürfen alle 60 fahren. Wieder ein anderer meinte nach Vorführung wegen eines funktionsuntüchtigen Bremslichtes, eine S53 habe keinen Bremslichtschalter am Handhebel.


    Immer abwarten, was genau in der Kontrolle passiert. Ich denke nicht, dass irgendwer 60 km/h bei einem Reimport bemängelt.


    MfG
    Christian

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    (A. Einstein)

  • In der Theorie ist das natürlich eindeutig, in der Praxis wird sowas, kommt auf den Polizisten an, mehr oder weniger gedehnt.
    Ich hatte schon ne junge Bereitschaftspolizistin in der Kontrolle, die den öligen Motor und eine bis an den Griff gezogene Kupplung(????) beanstandete. Ein anderer meinte, das ist ne Simson (mit einer S53), die dürfen alle 60 fahren. Wieder ein anderer meinte nach Vorführung wegen eines funktionsuntüchtigen Bremslichtes, eine S53 habe keinen Bremslichtschalter am Handhebel.


    Immer abwarten, was genau in der Kontrolle passiert. Ich denke nicht, dass irgendwer 60 km/h bei einem Reimport bemängelt.


    MfG
    Christian


    Oh oh
    Reimport brauch eine Einzelabnahme, um eine BE zu bekommen, normal steht da dann 50Km/h beim Kleinkraftrad als zulässige Höchstgeschwindigkeit drin, bei ein Baujahr vor 2002.
    Wird man mit 60km/h auffällig und es komm dicke, sieht es schlecht aus, fahren ohne gültige BE und fahren ohne gültigen Führerschein wenn man kein A1 Schein hat.


    Ist normal auch nicht das Thema, ein Reimport als Leichtraftrad (S70) abnehmen zu lassen, Einzelabnahmen muss eh gemacht werden.

  • Ich wollte damit andeuten, dass man mit einer 50 km/h Simson und einer gefahrenen Geschwindigkeit von 60 km/h nicht auffällt bzw. die Wahrscheinlichkeit, damit belangt zu werden, sehr gering ist. Und nocheinmal: Das ist die PRAXIS! In der Theorie ist das anders, dort muss auch ein Bing-Vergaser und eine Vape eingetragen werden. In der PRAXIS habe ich von noch keinem Fall gehört, bei dem eine Eintragung verlangt wurde.


    MfG
    Christian

    "Es ist schwieriger, eine vorgefasste Meinung zu zertrümmern als ein Atom."
    (A. Einstein)

  • Den BVF-Vergaser gab es relativ spät als Nachbau, erst so um 2008 herum, ist das einigermaßen richtig?
    Zumindest galt doch bis hier hin der Bing-Vergaser als offizieller Austauschvergaser für den orig. BVF (als Ersatzteil).
    Oder muß generell sowas (zumindest theoretisch gesehen) eingetragen werden?

  • Moin allerseits,


    ich könnte eine S50 ohne Blinker, Hupe, und ohne Papiere käuflich erwerben.
    Woran erkenne ich, ob es ein Re Import ist. Oder, ob da irgendwas sonst faul sein könnte? Vielleicht an der Fahrgestellnr. ?


    Vielen Dank vorab.


    L.G. Rigo

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