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  • Im MZ Forum wurde darauf hingewiesen, das die Avatarbild bezüglich der neuen Datenschutzbestimmungen überprüft werden sollten.
    Trifft sicherlich hier auch zu.

    geht nich und kann ich nich sind die brüder von will ich nich

  • Mit welchem Hintergrund? Die Lädt doch jeder selbst hoch


    Viele benutzen jedoch Bilder aus dem Internet und keine Selbstgeschossenen.
    Und schon ist es wieder Urheberrechtsverletzung.


    Leute wie ich, die ihre Bilder selber machen und hochladen, juckt das herzlich wenig.

    Laisdung (Sprich Lais-dung)
    = Die vollkommen übertriebene Angabe von Motorleistung auf Facebook und anderen sozialen Netzwerken
    Wird berechnet mit :
    P=Kanäle*Lautstärke²+Hauptdüsengröße



  • Und nun müssen/wollen wir Stand jetzt bei 22.724 Mitglieder wegen eventueller Urheberrechtsverletzung die Avatarbilder kontrollieren?


    Ich habe jetzt mal kurz recherchiert.


    Im Telemediengesetz (TMG) §10 steht dazu:


    Bedeutet also, dass der Betreiber eines Forums erst straffällig wird, wenn er Kenntnis von einer Sache, in diesem Falle also ein urheberrechtlich geschütztes Bild als Avatar (oder auch im Forum veröffentlichtes) hat und nichts dagegen unternimmt. Wenn er eine Unterlassungserklärung und vielleicht sogar noch eine Abmahngebühr oder sonstige rechtliche Schritte gegen ihn erhält, gilt dies gleichbedeutend mit einem Hinweis eines Falles. Jetzt muss der Betreiber reagieren, tut er das nicht, macht er sich strafbar.


    Gruß
    Matti

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