Im MZ Forum wurde darauf hingewiesen, das die Avatarbild bezüglich der neuen Datenschutzbestimmungen überprüft werden sollten.
Trifft sicherlich hier auch zu.
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Mit welchem Hintergrund? Die Lädt doch jeder selbst hoch

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Urheberrechtsschutz!
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Mit welchem Hintergrund? Die Lädt doch jeder selbst hoch
Viele benutzen jedoch Bilder aus dem Internet und keine Selbstgeschossenen.
Und schon ist es wieder Urheberrechtsverletzung.Leute wie ich, die ihre Bilder selber machen und hochladen, juckt das herzlich wenig.
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Und nun müssen/wollen wir Stand jetzt bei 22.724 Mitglieder wegen eventueller Urheberrechtsverletzung die Avatarbilder kontrollieren?
Ich habe jetzt mal kurz recherchiert.
Im Telemediengesetz (TMG) §10 steht dazu:
ZitatAlles anzeigenDiensteanbieter sind für fremde Informationen, die sie für einen Nutzer speichern, nicht verantwortlich, sofern
1.sie
keine Kenntnis von der rechtswidrigen Handlung oder der Information
haben und ihnen im Falle von Schadensersatzansprüchen auch keine
Tatsachen oder Umstände bekannt sind, aus denen die rechtswidrige
Handlung oder die Information offensichtlich wird, oder
2.sie
unverzüglich tätig geworden sind, um die Information zu entfernen oder
den Zugang zu ihr zu sperren, sobald sie diese Kenntnis erlangt haben.
Satz 1 findet keine Anwendung, wenn der Nutzer dem Diensteanbieter untersteht oder von ihm beaufsichtigt wird.Bedeutet also, dass der Betreiber eines Forums erst straffällig wird, wenn er Kenntnis von einer Sache, in diesem Falle also ein urheberrechtlich geschütztes Bild als Avatar (oder auch im Forum veröffentlichtes) hat und nichts dagegen unternimmt. Wenn er eine Unterlassungserklärung und vielleicht sogar noch eine Abmahngebühr oder sonstige rechtliche Schritte gegen ihn erhält, gilt dies gleichbedeutend mit einem Hinweis eines Falles. Jetzt muss der Betreiber reagieren, tut er das nicht, macht er sich strafbar.
Gruß
Matti -
Gilt das auch für Avatarbilder, die die Rennleitung aufgenommen hat

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Gilt das auch für Avatarbilder, die die Rennleitung aufgenommen hat

Behörden mit hoheitlichen Aufgaben sind von der Regelung ausgeschlossen.
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