Länderkennzeichen

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  • Ich kopier mal ein bißchen


    Deutsche Autourlauber, die ein Reiseziel außerhalbder Europäischen Union ansteuern, benötigen für ihr Fahrzeug grundsätzlich weiterhin das große ovale D-Schild. Diese Vorschrift gilt unabhängig davon, ob das Fahrzeug schon das neue Euro-Nummernschild mit integriertem Nationalitätszeichen hat odernoch ein altes Kennzeichen führt. Einzige Ausnahme ist die Schweiz.
    Dort genügt das kleine D im Euro-Nummernschild.



    Und was die Größe betrifft, gibts dafür wohl doch eine Norm


    Übrigens: Für das ovale D-Schild ist eine Breite von 17,5 und eine Höhe von 11,5 Zentimeter vorgeschrieben. Die im Handel erhältlichen Mini-D-Schilder sind ebenso wenig erlaubt wie Schilder mit Landes-oder Stadtwappen.

    Das Glück ist eine Hure, es springt von einem zum anderen.

  • Ganz genau Locke.
    In Österreich braucht man definitiv a) ein EU Kennzeichen mit D drin, oder halt den großen D Aufkleber. Und der hat eine Normgröße. Also die großen Länderaufkleber die man manchmal noch auf manchem Auto hinten drauf sieht...
    Ich habe mir zugegebenermaßen diesen Sommer einen selbst gedruckten Aufkleber auf mein Tour32 Koffer geklebt, auch zu klein. Aber ehrlich gesagt bekommt man sonst auch schwierig was großes, optisch ansprechend, drauf.
    Wenn man oft und regelmäßig im Ausland unterwegs ist, sollte man natürlich auf jefen fall den korrekten Aufkleber drauf haben.


    P.S. in Österreich auch nicht vergessen, dass man da auch auf dem Motorrad einem entsprechenden Verbandskasten mit haben muss.

  • @Alex86


    Vllt hab die guten beamten aus holland einfach deine simson bewundert anstantt zu begutachten den rest kann sich jeder selber denken :D


    @racingcologne


    das mit dem sanikasten glaube ich nicht ganz die ganzen 15 jährigen mit ihrer 50cm³ aprilia wo ich im dritten noch vorbei ziehe haben das unter garantie nicht an board


    da ich hier ja auf dauer mit deutschen kennzeichen unterwegs bin zwegs arbeit usw werd ich wohl die grosse varieante nehmen dürfen dann dürfen die lehrlinge aus der schlosserei mal für mich arbeiten und ein blech aus edelstahl schneiden und zwecks grösse muss ich nochmal bei der behörde anfragen ob ein kleines reicht oder doch das genormte sein muss


    Hier mal der arsch ich denk mit nen blech am Halter nach links weg ist die beste Lösung wenn die Lehrlinge fleißig sind

  • So ich denk mal das ist die beste Lösung sieht zwar scheiße aus aber wenn die Rennleitung in Österreich das so haben will bitte schön dann bekommt sie das


    wenigsten hat der Schlosserlehrling auf Arbeit das schön aus Edelstahl gefeilt und mir noch ein paar Edelstahlschrauben mitgegeben

  • Muss ich sicher auch sowas anbauen wenn man nach Polen bzw Tschechoslowakei reinfahren will oder ?


    Sieht gut aus :D

  • kommt drauf an wenn du das anderweitig am fahrzeug anbringen kannst nicht ich weis das aber vom kumpel aus der alten heimat in polen bzw swinemünde sind die nicht so pissig wie hier

  • Jetzt kann ich nochmal ein bischen Klugscheißen.
    Dein Schild ist zu klein! Auch die Größe ist vorgeschrieben.
    Siehe Lockes Beitrag weiter oben.

    geht nich und kann ich nich sind die brüder von will ich nich

  • Jetzt kann ich nochmal ein bischen Klugscheißen.
    Dein Schild ist zu klein! Auch die Größe ist vorgeschrieben.
    Siehe Lockes Beitrag weiter oben.


    ich weiss das es zu klein ist aber der wille ist da den großen aufkleber hab ich auch noch da aber so ein riesen paddel bzw löffel wollte ich mir jetzt nicht unbedingt ans moped klatschen


    und es ist eine eindeutige länderkennzeichnung vllt kommt man ja mit durch wenn die ihre hühneraugen zudrücken


    hier noch einmal die Mail vom Land Tirol
    Sehr geehrter Herr XXXXX, Anbei der Link zum Übereinkommen über den Straßenverkehr, in dem der internationale Kraftverkehr geregelt wird. https://www.ris.bka.gv.at/Gelt…n&Gesetzesnummer=10011542 Laut Artikel 37 ist hinten am Fahrzeug ein Unterscheidungszeichen des Zulassungsstaates anzubringen, sofern das Unterscheidungszeichen nicht im Kennzeichen enthalten ist. Im Anhang finden sie einen Erlass zu tolerierten Geschwindigkeiten für Mopeds in Österreich. Ich hoffe, Ihnen mit dieser Auskunft hinreichend gedient zu haben.Schöne Grüße! Ing. Roman Astl Amt der Tiroler LandesregierungAbteilung VerkehrsrechtSachverständiger für KFZValiergasse 1, 6020 InnsbruckTel: +43 512 508 3670Fax: +43 512 508 [email protected]://www.tirol.gv.at/verkehrsrecht

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