Erstmal Glückwunsch zu der überstandenen Tortur
Der Begriff "können" bezieht sich auf Dich, der Beamte hat dem Gesetz zu folgen. Und mehr verlangen wir ja auch nicht. Sei froh das er kein Gutachten haben wollte, wonach die Kennzeichenbeleuchtung das neue Schild auch ordentlich ausleuchtet

Zulassungsfragen/Versicherungsempfehlungen anhand meiner S51
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Allerdings muss man nun sagen, dass der Herr aus der Zulassungbsehörde mir mitteilte, dass ich der erste und auch gleichzeitig der letzte sein würde, der ein Kleinkraftrad im Kreis MI zugelassen bekommt. Er würde in meinen Zulassung einen Kommentar einsetzen (falls sich jemand darauf berufen will), das weitere Zulassungen nicht durchzuführen sind. Er begründet es so, dass er und sein Vorgesetzter (welcher sich zwischenzeitlich zu unserer Runde gesellt hatte) den §3FZV Absatz 3 so auslegen, dass "Auf Antrag können..." und nicht "werden" oder "müssen" solche Fahrzeuge zugelassen werden. Nach Ansicht des Herrn wäre das Schwachsinn und viel besser und mit weniger Aufwand über das Versicherungskennzeichen geregelt. Ich erklärte ihm abermals meine Beweggründe, die er jedoch wieder nicht akzeptieren wollte, und verließ sein Büro nachdem ich mich trotzdem freundlich bedankt hatte.
bitte wegen sowas beim zuständigen Ministerium beschweren ggf auch auf Bundesebene
ansonsten herzlichen Glückwunsch.....
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Jaja...
Ich hab vor knapp 2 Wochen Beschwerde bei der Bezirksregierung Detmold Dezernat 25 eingereicht. Im Ende der Email hab ich mal auf folgende mögliche Situation hingewiesen:
Ich 'verkaufe' das Moped an jemanden aus einem Nachbarkreis und der findet das so toll mit der freiwilligen Zulassung das er es auch versucht. Da die Zulassungsstelle in seinem Kreis nicht so ne Verweigerer sind hat er natürlich Glück mit der Zulassung. Nach sagen wir ein oder zwei Wochen stellt er fest: Scheiße, Schwalbe fahren ist blöd und kontaktiert mich mit der Bitte die Kiste zurückzunehmen. Da ich ja ein netter Mensch bin tue ich das natürlich. Und weil ich richtig nett bin, kümmere ich mich sogar persönlich um die Ummeldung. Dazu muss ich ja wieder zu meiner Zulassungsstelle mit den Verweigerern nach Bielefeld und da das Fahrzeug ja im Nachbarkreis bereits zugelassen wurde können die mich mit ihrem Rücklichtgutachten aufgrund 2009/67/EG mal dort wo die Sonne nie scheint und müssen ummelden. Dieser Aufwand kostet keine 15 Euro mehr und ist mir allemal lieber als deren beschissener Forderung nach einem Rücklichtgutachten nachzukommen.
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Kreativtät gegen Behördenwillkür!
Da das Moped ja nicht einmal vorgeführt werden muss...Du kannst mich gerne kontaktieren, es wäre mir eine Freude die Kiste hier zuzulassen
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Im schlimmsten Fall mache ich das. Aber unser Nachbarkreis ist in diesem Thema zum Glück sehr aufgeschlossen und ich hab dort auch Freunde und Familie, von daher sollte das kein Problem werden.
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Jupp, ist auch besser als nem Fremden das Moped zu "verkaufen".
Obwohl ich natürlich total seriös bin -
Ich habe mich mit einem sehr guten Freund unterhalten, der selbe Beamter ist und meinte ich soll beim nächsten mal den Antrag auf freiwillige Zulassung einfach direkt schriftlich an den Herrn schicken mit der Aufforderung bei einer Ablehnung mir dies schriftlich zu begründen (so wie es auch auf simson.budbud.de steht). Sollte es dann zu einer Ablehnung kommen löst das einen gewaltigen Verwaltungsakt aus und natürlich muss es dann auch eine Rechtsbehelfsbelehrung geben in der erläutert wird wie man gegen die Ablehnung vorgehen kann. Ich jedenfalls werde auch noch die S51 bei uns im Kreis anmelden
OT: Weiß hier jemand wo man ein Kennzeichen mit 180x130 günstig herbekommt. Ich hätte ein Kennzeichen mit nur 5 stellen und möchte das es an der S51 so kurz wie möglich ist.
Gruß
Andreas -
Moin moin. Stellungnahme vom Dezernat 25 soll mir in den nächsten Tagen zugestellt werden. Ich bin gespannt...
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auf den text bin ich ja mal gespannt im antwortschreiben.
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Ich auch. Ich hab das böse Gefühl das die sich richtig schön was aus der Nase ziehen.
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Das sind ja wahrhaftige Horrorstories, langsam drehen die Kollegen etwas leer. Der Begriff "können" wird immer in den Gesetzen verwendet, das bezieht sich aber eher auf den Bürger, der etwas beantragen *kann* was dann der Beamte durchzuführen *hat* - selbst eine normale Anmeldung eines KFZ ist ein Antrag auf Zulassung
Auf die Stellungnahme bin ich auch gespannt, mal kicken wie die sich da rauswinden wollen bzw. vllt. ist es ja auch weitaus positiver als vermutet.
Das Schreiben auf meiner Hinweisseite ist nicht ohne Grund so gestaltet das sämtliche notwendigen Trigger aktiviert werden müssen sollte Hans Wurst das Gesetz in seine Richtung verbiegen wollen - ges gibt dazu klare Gesetze wie mit der Bürgeranfrage zu verfahren ist, wird nicht genau das gemacht was er möchte gilt das stets als Arbeitsverweigerung.
die Frage nach der Kennzeichengröße stellt sich eigentlich auch nicht - hier könnte man wenn man ein schlechter Verlierer ist maximal das alte Kraftradkennzeichen zuweisen.
Den Widerstand gegen die DL Police kann ich auch nicht ganz nachvollziehen, solange bei der DL die richtigen Fahrzeugwerte drin stehen (Leistung, ccm)) wonach die ihre Prämie richten ist denen das herzlich Wurst, die abschließenden Daten der Zulassung bekommen die nach der Zulassung vom Zentralregister. Auch das geht die Behörde nix an, du hast mit der evn einen Versicherungsnachweiss, die Versicherung kann und wird nach der Zulasung auf die reelen Werte angepasst.
Ich habe mittlerweile wieder etwas Streitlust entwickelt und werde in meinem Urlaub im Mai mal eine Stellungnahme von Herrn Dobrindt bzw. Dem BMVI anfordern. Dann sollte das endgültig geklärt sein.
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Stellungnahme von Herrn Dobrindt
der Lauch is doch noch mit seinen Abgasen beweihräuchert
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