Richtig, E15. Hab den Link von dir gestern schon durchgesehen, aber konnte nix mit E Prüfzeichen finden. Ich weiß halt nur das die 15 für DDR auslaufend bis 1999 steht.

Zulassungsfragen/Versicherungsempfehlungen anhand meiner S51
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Richtig, E15. Hab den Link von dir gestern schon durchgesehen, aber konnte nix mit E Prüfzeichen finden. Ich weiß halt nur das die 15 für DDR auslaufend bis 1999 steht.
DAS E-Zeichen ist die Typgenehmigung.
MfG
Tobias
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Ja leuchtet ein...
Hat jemand zufällig das TGL 24741 Dokument oder hat ne Idee wo ich das anfragen kann? Hab bislang 2 oder 3 Archive im Netz gefunden, aber genau das ist irgendwie nie dabei.
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Din und TGL hatten teilweise gleiche Nummern. Vllt hilft dir das weiter.
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Red mal mit einem Prüfer ob der dir bestätigen kann, dass das Unsinn ist. Denn du kannst sagen was du willst...die werden auf das Gutachten bestehen.
Alles Schriftlich machen und dann wirklich beschweren. -
Din und TGL hatten teilweise gleiche Nummern. Vllt hilft dir das weiter.
In dem Fall leider nicht. Werd aber versuchen übers KBA daran zu kommen oder über Uni Weimar.
@ blaumeise: werds versuchen. Bei der Dekra ham se jedenfalls herzhaft gelacht und meinten die hätten einen an der Waffel.
Ich könnte ja einfach das Gutachten machen, aber jetzt bin ich erstmal stur
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@ blaumeise: werds versuchen. Bei der Dekra ham se jedenfalls herzhaft gelacht und meinten die hätten einen an der Waffel.
Ich könnte ja einfach das Gutachten machen, aber jetzt bin ich erstmal stur
Das kann ich verstehen
bei soviel Amtsschimmel muss sich ja Widerstand regen
Hier in Hamburg sind die Dekra (Tüv) Leute auf dem selben Gelände wie die Zulassungsstelle. Wenns bei euch auch so ist, einfach mal einen von denen mitnehmen. -
Die sitzen leider 3km weiter.
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Hab gestern mittag dann mal eine Beschwerde ans Dezernat 25 in Detmold gemailt. Antwort bekommen das die Beschwerde eingegangen ist und bearbeitet wird. Verspreche mir zwar irgendwie nicht wirklich viel Erfolg, aber mal sehen. Hab gestern mal noch zwei Zulassungsstellen in den Nachbarkreisen Gütersloh und Herford befragt und bei denen ist ebenfalls kein Gutachten nötig und können den Aufriss der Kollegen aus Bielefeld überhaupt nicht nachvollziehen. Aber die Bielefelder Kollegen sollen wohl ohnehin etwas schwierig sein, wie mir ein Mitarbeiter einer der anderen beiden Zulassungsstellen bestätigte.
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Polizeiauto fährt an mir vorbei...legt fast ne Vollbremsung hin um wieder hinter mich zu kommen, wildes gestikulieren...
Ich winke schon und blinke rechts..."Was ist denn mit Ihrem Kennzeichen los?"
Habs ihnen erklärt
, kannten die halt noch nicht. Alles gut.
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haha
und hast Geld verlangt für die Weiterbildung der "Ordnungshüter"
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Servus Zusammen,
ich hab mein Ballett mit der Min***er Zulassungsstelle nun auch hinter mir. Ich hatte um 08:00 Uhr morgens einen Termin. Die erste Aussage der Sachbearbeiterin nach einem Gespräch mit ihrem Vorgesetzten war, dass es sich um ein Kleinkraftrad handle und so etwas grundsätzlich nicht zugelassen werden kann. Auf die Anmerkung, dass ich mich nicht so einfach abwimmeln lasse und ein schreiben dabei hätte (Danke an dieser Stelle an Thomas Pröhl von http://simson.budbud.de/) verwies sie mich an ihren Vorgesetzten. Mit dem ging die Diskutiererei erst so richtig los.
Zunächst gab es wieder die allgemeine Aussage, dass es nicht möglich sei. Woraufhin ich ihn auf §3 FZV Absatz 3 hingewiesen habe. Der Herr meinte dann, dass es anscheinende doch möglich ist, jedoch dann auch eine klare Kennzeichenregelung geben müsste, die er aber natürlich nicht finden konnte. (Begründung: Anhand der kleinen Kennzeichen (130 x 220) ist klar ein Leichtkraftrad und am größeren das Kraftrad zu erkennen) Jegliche Diskussion brachte nichts (auch Beispielnennungen und Bilder von zugelassenen Kleinkrafträdern). Als ich anmerkte, dass sich selbst das Ministerium damit schon befasst habe, rief der Herr prompt beim zuständigen Beamten an, der mitteilte, dass ohne große bedenken ein Kennzeichen für ein Leichtkraftrad zugeteilt werden könne.
Beim Ausfüllen der Maske für die Zulassung nach Eingabe der EVB-Nummer kam es dann wieder zu einem Streitpunkt: Es konnte als Fahrzeugart nur "2-rädriges, 3-rädriges oder leichtes 4 rädriges Kraftfahrzeug" ausgewählt werden. Nach Ansicht des Herrn wäre das ja nicht richtig da die Fahrzeugklasse "Kleinkraftrad" ist und somit eine zu hohe Klasse angemeldet werden würde. Ich nannte ihm den §2 FZV Absatz 1 (Kraftfahrzeuge: nicht dauerhaft spurgeführte Landfahrzeuge, die durch Maschinenkraft bewegt werden) worunter mein SR50 eindeutig fällt. Allerdings akzeptierte er das nicht, da er meinte die Versicherung wüsste ja nicht was sie da genau versichert. Womit er leider nicht ganz unrecht hatte. Ich hatte mir ein Angebot der Directline zuschicken lassen(da meine Schlüsselnummer nicht hinterlegt sind), in dem leider nicht nur das falsche Moped eingetragen war (SR50CE statt SR50/1CE) sondern auch Kraftrad statt Kleinkraftrad stand. Man teilte mir mit, dass so das Moped nicht zugelassen werden kann, da die Zulassungsbehörde sicherstellen muss, dass eine passende Versicherung vorhanden ist. Auch das Argument, dass ich mit dem "Kraftrad" in der Versicherungspolice eindeutig das "Kleinkraftrad" überversichere, konnte ihn nicht umstimmen. Er wollte eine Bestätigung haben, dass der Versicherung klar ist, dass sie ein Kleinkraftrad versichert. Dies war nach einigem sitzen in Warteschleifen und diskutieren am Telefon (und einem kleinen innerlichen Ausraster
) nicht von der directline zu bekommen.
Kurz bevor ich das gesamte Vorhaben abbrechen wollte erinnerte ich mich, dass Jens (sirrobin001) eine Versicherung bei der HUK abgeschlossen hatte, und fuhr auf direktem Wege zur nächsten Filiale. Dort bediente mich eine sehr nette Dame und 10 min später hatte ich eine Police in der Hand, auf der nicht nur das richtige Moped sondern als Fahrzeugart auch "Kleinkraftrad" stand.
Mit diesem schreiben hatte ich dann bei der Zulassungsbehörde nach ca. 15 min (+x fürs Schild machen) die Zulassung komplett.Allerdings muss man nun sagen, dass der Herr aus der Zulassungbsehörde mir mitteilte, dass ich der erste und auch gleichzeitig der letzte sein würde, der ein Kleinkraftrad im Kreis MI zugelassen bekommt. Er würde in meinen Zulassung einen Kommentar einsetzen (falls sich jemand darauf berufen will), das weitere Zulassungen nicht durchzuführen sind. Er begründet es so, dass er und sein Vorgesetzter (welcher sich zwischenzeitlich zu unserer Runde gesellt hatte) den §3FZV Absatz 3 so auslegen, dass "Auf Antrag können..." und nicht "werden" oder "müssen" solche Fahrzeuge zugelassen werden. Nach Ansicht des Herrn wäre das Schwachsinn und viel besser und mit weniger Aufwand über das Versicherungskennzeichen geregelt. Ich erklärte ihm abermals meine Beweggründe, die er jedoch wieder nicht akzeptieren wollte, und verließ sein Büro nachdem ich mich trotzdem freundlich bedankt hatte.
Meiner Ansicht nach verbiegt man das Gesetz hier bei so einer Zulassung schon ein wenig (spätestens bei der Kennzeichenfrage) doch kommt bei den unendlichen Diskussionen auch eine gewaltige Schippe Beamtenwillkür und Rumdruckserei um die Arbeit hinzu.
@sirrobin001 : sagt man den OWLern nicht nach, dass sie alles Sturköpfe sind?!
Gruß
Andreas
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