12V-Missbrauch Variante B

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  • Wir wollen an der Schwalbe KR51/2 N meines Enkels Max den Umbau nach DUO´s Anleitung Variante B machen (Etwas mehr Licht).
    Ausgangslage: GP 8307.8-100 , Polrad 8307.8-010
    Laut Plan Seite 8 brauchen wir den 4-Polregler mit Stecker, Rücklicht 12V/5W, Bremslicht 12V/21W, Tacholicht 12V/2W und WELCHE SW-Lampe?
    Welchen Vorteil hat es, die Spule potentialfrei zu machen? Die Batteriestärke ist unwichtig?


    Nik

  • Die Frage nach der Schweinwerferleistung müsste man sich fast vorher fragen. Bei Mißbrauch von der 25W SW-Spule hättest du ca. 42W Scheinwerferleistung ab mittleren Drehzahlen. Danach muss man sich für das Leuchtmittel entscheiden.


    Die einfachste Variante wäre die 35W Bilux Ba20d, aber damit hast du meiner Meinung nach nicht allzu viel gewonnen.


    Die andere Variante wäre eventuell eine 12V 45/40W Bilux Ba20d, ist aber auch nur Bilux.


    Die deutlich bessere Variante wäre eine HS1 35/35W. Hier benötigst du jedoch einen anderen Reflektor. Meines Wissens nach gibt es keine zugelassenen HS1 Reflektoren für die Schwalbe. Bei Louis und auch in diversen Simson-Shops gibt es zugelassene H4 Reflektoren, da eine HS1-Glühlampe hineinzubekommen, erfordert jedoch leichte Anpassungen und ist im Straßenverkehr nicht erlaubt.
    Das müsstest du für dich entscheiden.


    Die Batteriestärke ist nicht ganz unwichtig, aber leider bekommt man in das Batteriefach der Schwalbe nicht allzu viel Varianten rein. Da die Laderegler eine Spannungsabgabe von 14,4V haben, ist aber der Einbau einer AGM Batterie nicht nur sinnvoll, sondern empfehlenswert. Die Norm hierfür lautet YTR4A-BS 12V 2,3Ah.


    Die Vorteile der Potenzialfreiheit stehen ebenso in Duos Anleitung.


    MfG
    Christian

    "Es ist schwieriger, eine vorgefasste Meinung zu zertrümmern als ein Atom."
    (A. Einstein)

  • Fakt ist, dass bei der 6V/25W-SW-Spule bei der 12V-Nutzung gute 42,5W zur Verfügung stehen. Also benötigt man hier den 4-poligen Regler, um die überschüssige Leistung zu verbraten.
    Somit kannst du also 12V-Birnen zwischen 25/25W und 35/35W verwenden.
    Besser wäre aber, wenn du einen HS1-Reflektor findest und somit eine HS1-Birne verwenden kannst.


    So wie Chrisman schreibt, gibt es wohl keine für die Schwalbe passenden HS1-Reflektoren.
    Also müsste man sich die Aufnahme des SW-Einsatzes anschauen, ob man hier eine Modifikation vornehmen kann, damit der HS1-SW-Einsatz auch bei der Schwalbe passt und auch einstellbar ist.


    Den SW-Kreis würde ich auf AC laufen lassen:
    Du hast keine Gewinne davon, wenn du die Spule potentialfrei machen würdest, aber der SW weiterhin in Abhängigkeit der Drehzahl seine Helligkeit verändert (bis die Spannung erreicht ist, wo der Regler beginnt die Spannung zu regeln/begrenzen).


    Die 21W-Spule muss nur wie beschreiben auf grau/rot in Verbindung mit dem Regler laufen (Volle Spulenlänge) du entsprechend verkabelt werden.
    6V/21W liefert bei 12V runde 35,7W - also genug, um Rücklicht auf AC laufen zu lassen und das Bremslicht auf DC umzuklemmen.




    Würdest du jetzt anstelle der 21W-Ladespule aber noch eine 6V/25W SW-Spule verbauen, hättest du somit schon runde 80W AC-Leistung insgesamt und könntest sogar ein reines DC-Bordnetz MIT H4-LICHT verbauen.
    In diesem Falle müssen die beiden Spulen sogar potentialfrei gemacht werden und 2x der 5-polige Regler an den Spulen verwendet werden.
    Der Vor-/Nachteil ist, dass der SW auf reinem Batteriestrom läuft => du notfalls hochtourig fahren solltest, wenn die Batterie beginnt zu schwächeln.


    80W (Lima-Leistung) - 60W (SW-Leistung) - 5W (Rücklicht) - verbleiben also noch gute 15W für die Batterieladung.


    Da die Batterie ja fast immer voll sein sollte, außer wenn du mal Bremslicht oder Blinker betätigst, reichen die knapp über 1A Ladestrom völlig aus.
    => die Batterie regelt sich den Ladestrom ja selber herunter. bei ca 14,4V "Dauerladespannung" würde der Ladestrom auf um die 100mA (0,1 A) bei voller Batterie absinken.

    Gruß Frank


    :kopfkratz: Was ist eigentlich Elektrizität? :kopfkratz:


    Morgens mit Hochspannung aufstehen,
    mit Widerstand zur Arbeit gehen,
    den ganzen Tag gegen den Strom schwimmen,
    abends geladen nach Hause kommen,
    an die Dose fassen
    und eine gewischt bekommen!


    :a_bowing: DAS ist Elektrizität! :a_bowing:
    :whistling:

  • Christian: Wieso ist die 12V 40/45W schlechter als die 12V 35/35 ?
    Was ist eine HS 1 - Birne? Sockel?
    Frank: Wie steht es mit den LED - Birnen?
    Muß bei dem Umbau mit 6V/25W - Spule der Umbau auf DC-Scheinwerfer gemacht werden?


    Nik

  • Christian: Wieso ist die 12V 40/45W schlechter als die 12V 35/35 ?
    Was ist eine HS 1 - Birne? Sockel?
    Frank: Wie steht es mit den LED - Birnen?
    Muß bei dem Umbau mit 6V/25W - Spule der Umbau auf DC-Scheinwerfer gemacht werden?


    Nik


    Die 12V 45/40W Bilux ist nicht schlechter als 12V 35/35W Bilux, im Gegenteil, hat aber nicht die Lichtausbeute wie Halogen.


    HS1 ist ein Halogen-Leuchtmittel mit 35/35W und Px43t Sockel, quasi der kleinere Bruder von H4 60/55W mit P43t Sockel. H4 Leuchtmittel passen ohne Probleme in HS1 Reflektoren, andersrum ist das nur mit leichten Anpassungen am Sockel von Reflektor oder Leuchtmittel möglich.


    Es muss nicht zwingend ein DC Umbau gemacht werden. Du hast zwei Spulen auf der Grundplatte: 6V 25W für Scheinwerfer, an der original die 6V 25/25W Bilux Birne ungeregelt dranhängt, und die 21W Spule für Batterieladung und Rücklicht.


    1. Möglichkeit:
    Mißbrauchst du die 25W Scheinwerfer-Spule mit 12V, hast du bei mittleren Drehzahlen die volle Helligkeit von ca. 42W. Das ist der einzige Nachteil des 12V Mißbrauchs, du hast wenig Leistung in den unteren Drehzahlen. Du kannst also den Frontscheinwerfer direkt auf der 1. Spule laufen lassen. Die zweite 21W Spule bringe nach dem Umbau ca. 37W, die für Rücklicht, Bremslicht und Batterieladung verwendet werden. Alternativ kann sogar an der Scheinwerferspule 35W Frontlicht+5W Rücklicht geklemmt werden, so hast du 37W der 2. Spule als volle Batterieladung (je nachdem, ob du Bremslicht auf AC oder über Batterie laufen lassen möchtest)


    2. Möglichkeit:
    Hier würde sich die Potentialfreiheit der Spulen empfehlen. 25W Scheinwerferspule + 21W Ladespule werden mißbraucht, ergebe dann 12V 42W + 12V 37W = 79W reine DC Leistung, die im Bordnetz zur Verfügung stehen (alternativ ersetzt du die 21W Ladespule durch eine zweite 25W Spule, so hättest du gesamt von beiden Spulen ca. 84W).
    Von diesen 79W bzw. 84W, die dann von der LiMa ins Bordnetz eingespeist werden, kannst du 60W H4 + 5W Rücklicht + ca. 5W Tacholicht/Verluste betreiben. Blinker/LL-Kontrolle und Bremslicht sind Gelegenheitsverbraucher und werden nicht fest angerechnet. Rechne aber nicht bis zum letzten Watt, du darfst nicht vergessen, dass dieser Leistungsgewinn erst bei mittleren Drehzahlen stattfindet, d.h. im Stadtverkehr mit viel Standphasen, Blinker und Bremsen brauchst du für den Gleichstrom-Umbau mehr Reserven oder eine größere Batterie.


    So ähnlich habe ich das momentan in der Schwalbe meiner Freundin auch gemacht.


    Es ist also mit der U-Zündung durchaus H4-Licht bei Kosten von ca. 60 Euro (ohne Batterie und Scheinwerfereinsatz) möglich. Eine Kampfansage zur ca. 200 Euro teuren Vape und Powerdynamo.


    Bedenke aber noch eins: Halogen-Leuchtmittel sind empfindlich gegen Spannungsspitzen. Daher darfst du Halogen-Leuchtmittel nie direkt an die ungeregelte LiMa anschließen, sondern muss immer über einen Regler oder über Gleichstrom laufen.


    Baust du die U-Zündung schon komplett um, dann empfehle ich dir den Umbau auf einen aussenliegenden Kondensator. In Kombination mit der aussenliegende Zündspule hast du dann eine Zündung, die bis auf das gelegentliche Einstellen des Unterbrechers absolut zuverlässig und leistungsstark ist.


    MfG
    Christian

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    (A. Einstein)

    Einmal editiert, zuletzt von Chrisman ()

  • Es wurde alles gesagt. Einzig die LED-Birnen:


    Ein Umbau auf LED-Leuchtmittel ist nicht zulässig. => Die Leuchten wurden mit dem original-Leuchtmittel geprüft und abgenommen - heißt also: nur die Kombination aus Leute und Leuchtmittel wurde geprüft und abgenommen.
    Baust du nun z.B. in einen SW anstelle von der Bilux-Birne mit 25/25 oder 35/35W eine stärkere Birne mit z.B. 45/40 oder ein Halogen-Leuchtmittel mit 35/35W oder gar 45/40W ein, würde dieses eigentlich schon als Umbau gelten, auch wenn das andere Leuchtmittel die selbe Ausleuchtung hätte (aber halt lichtstärker ist).
    Das selbe ist es, wenn du LED-Birnen im Fahrzeug verbaust... => Im SW würde es ja stark auffallen, da das LED-Licht ja Xenon-farben ist und nicht "warmweiß", was ja wieder dunkler wirkt... => Das würde sofort der Polizei ins Auge springen. (Ha, da stimmt doch etwas nicht)


    Dagegen ist die Lichtfarbe von Halogen- und stärkerem Bilux-Licht für die Polizei im Vorbeifahren wohl kaum zu erkennen, sie muss dich also erst anhalten und dann ganz speziell nachschauen (z.B. ob eine Halogen-Birne im Bilux-SW verbaut ist) ;)


    Also von der Nachrüstung einer LED-Birne im SW würde ich dir abraten => zu Auffällig wegen der Lichtfarbe.
    Wenn du aber einen dicken Geldbeutel hast, könntest du auch einen kompletten LED-Scheinwerfer mit Abblend- und Fernlicht verbauen... - Aber die Preise sind wohl doch zu heftig. (Dazu die ganzen Umbauarbeiten in der Lampenmaske...)


    Ein Umbau auf H4- oder HS1-Einsatz wäre also einfacher zu bewerkstelligen oder die BA20d-Halogen (HS1-Ersatz) verbauen.



    Ach so: ein Leuchtmittel-Umbau im SW führt dazu, dass die BE für den Scheinwerfer erlischt.
    Dieses führt wiederum dazu, dass die BE des Fahrzeugs erlöschen wird, weil kein zugelassener SW vorhanden ist.


    Im simpelsten Fall gibt es ein "Du-Du" und du wirst gebeten die Originalbirne wieder einzubauen...
    Im härtesten Falle geht es sogar vor Gericht: Fahren eines nicht zugelassenes Fahrzeugs im Straßenverkehr usw.
    Meist bewegt es sich zwischen "simpel" und Wiedervorführung des Mops bei der Polizei, ggf eine Geldstrafe.
    (abhängig von der Art des Umbaus - ob eine LED- oder andere herkömmliche Birne verbaut ist)



    Wenn würde ich also höchstens "unerlaubt" die Halogen-Birne mit BA20d-Sockel im Bilux-SW verbauen: fällt nur beim genauen Hinschauen in den SW auf, bringt aber das selbe Licht, wie die HS1-Birne.
    Achte beim Kauf darauf, dass eine E-Prüfnummer (nicht nur die Länderkennzeichnung) auf den Sockel aufgedruckt wurde. (In der Produktbeschreibung darf nicht stehen, dass die Birne nicht zugelassen ist, ggf sogar extra auf die "StVO-Zulassung" hingewiesen wird)
    (Leider kennt sich die Polizei mit den Prüfnummern auch nicht genau aus, so dass die Halogen-Birne somit als zulässige Alternative für die Bilux-Birne durchgehen kann - also nicht diskutieren, wenn sie sagen, dass die Halogen-Birne im Bilux-SW unzulässig ist: du kannst höchstens sagen, dass du sie als Austauschersatzteil gekauft und verbaut hast. => Siehe Umbau des Leuchtmittels => der SW ist eigentlich nur mit dem originalen Leuchtmittel zugelassen - ansonsten sind auch andere Leuchtmittel-Zulassungen auf dem SW codiert aufgedruckt)

    Gruß Frank


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  • Wenn ich richtig verstehe, ist diese Halogen-Ba20d-Birne mit e-Prüfzeichen nicht im Biluxscheinwerfer erlaubt? Mir kommt das komisch vor, da man die Birne gerade nur in einen Biluxscheinwerfer betreiben kann. Warum hat sich ein Hersteller dann um eine e-Prüfzeichen bemüht, wenn es doch sowieso illegal bleibt?

    Einmal editiert, zuletzt von makersting ()

  • Der Scheinwerfer selber wurde nur in Verbindung mit einer Bilux-Birne getestet und zugelassen. Der SW hat ein entsprechendes, kodiertes Prüfzeichen "S2" für Bilux mit 25 und 35W.
    Wird im SW also eine andere Birne (Halogen) verbaut, womit er nicht geprüft/zugelassen wurde, zählt dieses als Umbau.


    Es gibt Hersteller, die die Halogenbirnen als "Ersatz für die Biluxbirne" anbieten.
    Im Rennsport kein Problem! - Aber nicht nach StVZO und EG-Richtlinie, auch wenn sie als S2-Birne angegeben wird.


    Diese Birne gibt mehr Licht ab, als nach den Prüfrichtlinien einer S2-Birne zugelassen ist.


    Würde ein Polizist bei Verwendung einer Halogen-Birne im Bilux-SW also stutzig werden, würde er sich die Birne Anschauen:
    "OK, Birne mit Bilux-Sockel"... Da die Birne also original ist, müsste er eigentlich nach dem Prüfzeichen im SW suchen, was garantiert nicht vorhanden ist. (Also nur für Bilux S2-Licht und nicht für Halogenlicht zugelassen)


    Manche Polizisten kennen sich aber mit den ganzen Zusammenhängen nicht so gut aus, so dass man sagen kann: Die Birne ist doch als S2-Birne (Bilux.Licht mit 25/25W oder 35/35W) angeboten worden, die hat doch ein Prüfzeichen.


    Aber richtig genommen fehlt dem SW selber die entsprechende Zulassung, um mit Halogen-Licht betrieben werden zu können...
    (müsste ein "H"-Kennzeichnung + Buchstabe und Zahl bzw nur Zahl dahinter haben, so wie z.B. HS1 für Halogen mit 35/35W auf Px43d -Sockel steht)

    Gruß Frank


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  • Interessant, dann habe ich mich durch das e-Zeichen auf den Ba20d-Halogen-Leuchtmitteln falsch leiten lassen. Ich bin nämlich gerade dabei auf besseres Licht umzurüsten und möchte dabei möglichst 100% legal bleiben.

  • Wie gesagt: Trotzdem einbauen und dann bei der Kontrolle darauf berufen, dass du die Birne nur deswegen verbaut hast, weil sie als Ersatz für die S2 (Bilux) Birne angeboten wird und laut dem Verkaufstext StVZO/StVO-zugelassen sei.
    Sollte die Polizei die Birne trotzdem beanstanden, dann nicht weiter diskutieren... Denke dir "Schei*e" und wechsle die Birne aus, wenn du das Fahrzeug wieder vorführen musst. Ansonsten würde ich sie drin lassen.
    (Zur Sicherheit die originale Bilux mitführen, falls du vor Ort wechseln musst => Ansonsten musst du nach hause schieben)
    Bedenke auch die Angabe bei Osram: Halogenlicht aber trotzdem als ECE-Kategorie S2-Birne deklariert: http://www.osram.de/osram_de/p…jsp?productId=ZMP_1152345)


    Wie gesagt: ich habe im Roller damals auch diese Halogen-Birne gefahren und bin mehrmals kontrolliert worden... Aber die Birne wurde trotz der blauen Färbung nicht beanstandet. (und ein normal gefärbter Halogen-Glaskolben fällt noch weniger auf, als ein blau eingefärbter)

    Gruß Frank


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    Einmal editiert, zuletzt von DUO78 ()

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