Ungarnschwalbe KR 51/2 N

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  • Wenn ich aber eine Dt. BE habe und einen Kaufvertrag kann mich Freund und Helfer mal... Das wäre dann eine Sache für meinen Anwalt.


    Fakt ist : Bis auf Faktoren wie Blinker und Hupe und Soziusfußrasten sind DDR und Ungarn Fahrzeuge gleich und was fehlt kann man nachrüsten.


    Wieso sollte die Schwalbe dann nicht auch 60km/h laufen dürfen?


    Wenn man das einem Tüvler erklärt und der dir eine BE mit 60km/h ausstellt. Ist doch alles schick oder sehe ich da was falsch?

  • Die Frage ist (jedenfalls für mich), wie sah es mit Re-Importen aus Ungarn in die DDR aus. Durften diese umgerüstet werden und wieder in der DDR zugelassen und gefahren werden? Und gibt es dazu etwas schriftliches? Wenn ja, sollte das, mit einem angesporten TÜV-Menschen, tatsächlich machbar sein. Jedenfalls theoretisch nach Einigungsvertrag-Sonderregelung: http://s50.de/stuff/Sonderregelung.pdf

  • Dir wollen wir sowieso nichts negatives, oder trickserisches unterstellen. Das ist eh dein Bier. :)
    Aber was vielleicht möglich wäre, wäre ganz interessant zu wissen. Vielleicht gäbe es so für die Ungarnexporte eine interessante Verwendung, bei Rückführung.

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