Moin,
Mein erster Beitrag hier und gleich so ein Käse.
Ich musste neulich auf Wunsch der Rennleitung das Datum der Erstinbetriebnahme meiner KR-51 nachweisen. Wie macht man das eigentlich, wenn man keine Ost-Papiere mehr hat?
Da ich nen Führerschein Klasse B habe, darf ich die KR51 nur mit dieser tollen Sonderregelung fahren, da sie ja schneller als 45 Km/h fährt.
Diese besagt aber:
ZitatAlles anzeigen
Auszug - Einigungsvertrag Kapitel XI, Sgb. B, Abschnitt III, Ziffer 2, Maßgabe 21 (Bundesgesetzblatt 1990 II, S. 1101)
(21) Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor im Sinne der
bisherigen Vorschriften der Deutschen Demokratischen Republik gelten als
Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor nach § 18 II Nr. 4 StVZO,
wenn sie BIS 28. Februrar 1992 ERSTMALS IN VERKEHR GEKOMMEN sind.
Von Baujahr steht da ja nichts und so war dann tatsächlich den Herren von der Rennleitung das 1976er (!!!) Typenschild am Rahmen nicht genug.
In der West-ABE steht nur "Baujahr: siehe Typenschild" und die erste Inbetriebnahme lässt sich damit ohnehin nicht nachvollziehen.
(Auch wenn es der totale Quatsch ist, daß ein Kraftfahrzeug in der DDR längere Zeit neu rumgestanden haben soll, ohne angemeldet zu werden.)
Um es kurz zu machen:
Ich hatte die Ost-Papiere noch. (Ich hab nur neue beantragt, weil die alten fast auseinander fallen.)
In denen ist ja ein Datum drin und nachdem sie die dann daheim anschauen durften, waren die Herren glücklich.
Ich möchte mir aber ggF eine Duo zulegen und da gestaltet sich die Suche nach einer mit originalen Papieren sehr schwer.
Hat jemand eine Idee, wie man die Erstinbetriebnahme auf einfache Weise anders nachweisen kann?
Oder ist "in den Verkehr gekommen" nicht das selbe wie "in Betrieb genommen" und es geht da tatsächlich nur ums Baujahr.
In dem Fall hätte ich habe hier ein paar Herren in blauer Uniform und mit viel Langeweile, die gerne andere Mitmenschen ärgern und auf sowas kann ich ja richtig, wenn ich gerade das Vögelchen in den Graben gesetzt und mir obendrein dabei vier Knochen gebrochen und einen Finger abgerissen habe.
Grüße aus Norddeutschland
PS:
Keine Sorge, der Schwalbe geht's wieder gut und mir auch bald wieder. Ein paar "Andenken" behalten wir beide, aber das macht mich vielleicht in Zukunft etwas gemächlicher.
Nach ganz viel wühlen in alten Beiträgen, habe ich das hier gefunden:
Wurde von Polizei angehalten!!!!
Offenbar kam da letztendlich von den damals noch grünen Männchen nichts mehr.
Das ist schon mal erfreulich aber kann man das irgendwo in nem offiziellen Gesetztestext nachlesen, daß das Baujahr dort mit "in Verkehr genommen" gleich zusetzten ist?
Ich würde mir sowas gerne mal ausdrucken, um es solchen Gesellen unter die Nase zu halten.