Nachweis von Erstinbetriebnahme

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  • Moin,


    Mein erster Beitrag hier und gleich so ein Käse.


    Ich musste neulich auf Wunsch der Rennleitung das Datum der Erstinbetriebnahme meiner KR-51 nachweisen. Wie macht man das eigentlich, wenn man keine Ost-Papiere mehr hat?


    Da ich nen Führerschein Klasse B habe, darf ich die KR51 nur mit dieser tollen Sonderregelung fahren, da sie ja schneller als 45 Km/h fährt.
    Diese besagt aber:


    Von Baujahr steht da ja nichts und so war dann tatsächlich den Herren von der Rennleitung das 1976er (!!!) Typenschild am Rahmen nicht genug.
    In der West-ABE steht nur "Baujahr: siehe Typenschild" und die erste Inbetriebnahme lässt sich damit ohnehin nicht nachvollziehen.
    (Auch wenn es der totale Quatsch ist, daß ein Kraftfahrzeug in der DDR längere Zeit neu rumgestanden haben soll, ohne angemeldet zu werden.)


    Um es kurz zu machen:


    Ich hatte die Ost-Papiere noch. (Ich hab nur neue beantragt, weil die alten fast auseinander fallen.)
    In denen ist ja ein Datum drin und nachdem sie die dann daheim anschauen durften, waren die Herren glücklich.


    Ich möchte mir aber ggF eine Duo zulegen und da gestaltet sich die Suche nach einer mit originalen Papieren sehr schwer.
    Hat jemand eine Idee, wie man die Erstinbetriebnahme auf einfache Weise anders nachweisen kann?


    Oder ist "in den Verkehr gekommen" nicht das selbe wie "in Betrieb genommen" und es geht da tatsächlich nur ums Baujahr.
    In dem Fall hätte ich habe hier ein paar Herren in blauer Uniform und mit viel Langeweile, die gerne andere Mitmenschen ärgern und auf sowas kann ich ja richtig, wenn ich gerade das Vögelchen in den Graben gesetzt und mir obendrein dabei vier Knochen gebrochen und einen Finger abgerissen habe. X(


    Grüße aus Norddeutschland


    PS:
    Keine Sorge, der Schwalbe geht's wieder gut und mir auch bald wieder. Ein paar "Andenken" behalten wir beide, aber das macht mich vielleicht in Zukunft etwas gemächlicher.


    Nach ganz viel wühlen in alten Beiträgen, habe ich das hier gefunden:
    Wurde von Polizei angehalten!!!!
    Offenbar kam da letztendlich von den damals noch grünen Männchen nichts mehr.
    Das ist schon mal erfreulich aber kann man das irgendwo in nem offiziellen Gesetztestext nachlesen, daß das Baujahr dort mit "in Verkehr genommen" gleich zusetzten ist?
    Ich würde mir sowas gerne mal ausdrucken, um es solchen Gesellen unter die Nase zu halten.

  • mündliche Verwarnung wegen Doppelpost, nächstes mal gibts Sanktionen. Bitte les dir die Forenregeln durch.

    Probleme sind nur Lösungen in Arbeitskleidung !!!

  • Bei mir steht in den Flensburger Papieren...Kleinkraftrad.
    Was darf ich fahren?


    Neben dem Auto auch Kleinkrafträder.


    Das ist zumindest meine Argumentation, ansonsten kenne ich auch nur "Baujahr = Datum der Inverkehrbringung"


    Aber wir haben hier ja auch schlauere Menschen, die liefern bestimmt noch was stichhaltigeres.

    Bild von Abload.de nicht mehr verügbar? Kurze PN und ich binde es neu ein, ist alles noch vorhanden!

  • Dort steht bei meiner KR51 wörtlich hinter Punkt 5: Kleinkrad Roller 60 KM/H.
    Kann sein, daß die Herren in Uniform von den 60 KM/H im Namen verwirrt worden sind.


    Keine Ahnung, was bei den Duos da normal drin steht.
    Sollte ich auf jeden Fall bei eventuellen Besichtigungen gut drauf achten.

  • 55 steht da drin. Aber seltenst sind Papiere dabei. Achte darauf dass überhaupt Rahmennummer vorhanden ist. Es gibt drei mögliche Stellen: geklebt am Einstieg, eingeschlagen am Einstieg, auf Plakette auf dem Brett unterm Tank.

    Probleme sind nur Lösungen in Arbeitskleidung !!!

  • Waren das junge Heißsporne von der Exekutive, oder hatten die nur nix zu tun?


    Was willst du da eig groß diskutieren? Die Polizei ist nicht die Zulassungsbehörde. Du hast die BE, hast ein gültiges Versicherungskennzeichen am Moped, und auf Wiedersehen. Für alles weitere dürfen sie sich gern ans KBA wenden.


    Klingt für mich nach purer Schikane.

  • Ich bin nicht sicher, wie alt der Polizist ist, der das ins rollen bringen wollte.


    Die beiden Polizisten am Unfallort waren an sich sehr nett. Theoretisch hätten sie mir wegen Unfall bauen ne Ordungswidrigkeit aufbrummen können. Der Unfall war ja meine Schuld. (Wären dann 40€ gewesen.) Da ich aber niemanden behindert oder gefährdet habe, außer mir selbst und dem Möp nichts kaputt gemacht habe und ich aufgrund meiner Verletzungen reichlich bedient war, haben sie es bei einer mündlichen Verwarnung belassen.
    Die Polizei hat dann auch die Bergung organisiert. Nach einer Woche habe ich mich telefonisch vom Krankenhaus aus erkundigt, wohin die Schwalbe gebracht wurde, da ein Arbeitskollege sie für mich reparieren wollte. Bei dem Telefongespräch kam dann irgendwann der Satz: "Wir bräuchten da noch mal was von ihnen..."


    Ich vermute ja einen übereifrigen Schreibtischtäter, der "es dem kleinen Verkehrsrowdy mal richtig besorgen wollte". Die Stimme am Telefon klang eher jung.
    Die beiden am Unfallort hätten mir vor Ort schon eine rein würgen können und haben es nicht gemacht, von daher habe ich die nicht in Verdacht.

  • Okay, das wiederum hört sich einfach nach Unfallprotokoll an. Dort taucht ein Reiter auf, mit Datum der Erstzulassung, den man auf den neuen KBA-Papieren nicht finden kann, also ist man dir nochmal auf den Keks gegangen.

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