Natürlich kann man so argumentieren. Es ist aber so, daß es in der DDR gar keine Anschnallpflicht auf der Rückbank gab.
Galt aber je nach Baujahr auch für ältere Fahrzeuge. Beim 311 war es z.B. so, dass es die Gurte vorn nur gegen Aufpreis gab. Mein alter Herr hat sich damals schwarz geärgert, dass er die Dinger zur TÜV-Abnahme nach der Restauration verbaut hatte. Zack, standen/stehen sie drin im Gutachten.
Übrigens gilt das ja auch für Zweiräder. An ne AWO brauchst auch keine Blinker schrauben für den TÜV heute.