ich möchte auch nochmal betonen...ich will oder wollte niemand hier was böses...nur sind die einen argumente gleich die des anderen und geregelt scheint ja nichts zusein! aber echt kuhl deine zusammenfassung

Simson ohne Blinker fahren?
- stewz0r
- Geschlossen
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Mal davon ab das die meisten Zeitgenossen die mit KfZ unterwegs sind nicht wissen wofür die ganzen hebel/Schalter am lenk(rad)er angebracht sind. Schön für die hinteher fahrenden wenn unvermittelt gebremst wird weil man ja abbiegen möchte.Wir könnten nun noch ausschweifen auf diverse andere Unfähigkeiten der Verkehrsteilnehmer. Jedenfalls hab ich an meinewm N Modell die orangen Laternen angebracht, zur meiner Sicherheit
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das hängt doch zusammen, der sperber hatte auch nur 50ccm, war aber schneller und hat zu ddr-zeiten schon nen nummernschild gehabt. im westen gleichzusetze mit manchen kreidlers zb. auch nur 50ccm sind aber laut papiere 80 gefahren, waren also auch kein möp mehr im rechtlichem sinne.
85, und nicht nur auf dem Papier, sofern der Fahrer unterhalb der 80kg lag.
Ansonsten sehe ich es hier wie die meisten auch (und so sahen es bisher meine [wirklich äußerst toleranten] TÜV-Rrüfer auch). N ohne Blinker. Alles andere der S-Klasse mit, es sei denn man lässt sie sich austragen. Doch ob dies dann legal ist, oder dem Gusto des Prüfers unterlag, mag ich nicht beurteilen. Meine zweirädrigen Fahrzeuge haben alle von Werk aus keine Blinker, bisher.. -
Man kann sich übrigens auch den Airbag aus dem Auto ausbauen und austragen lassen...
Einfach Überrollkäfig rein, Schalensitze und 6-Punkt-Gurte.
Aber Blinker gehören für mich ans KFZ, es sei denn es ist ein Oldtimer.
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was für dich ok ist..ist dem Richter scheiss egal..wenn es gegen gesetzte verstösst! das wollten wir hier irgendwie klären, da es nicht genau erklärt wird, laut Gesetz!
und das du wieder ein Auto, was wesentlich mehr sicherheitsrelevante teile hat, mit einer Simson (leichtkraftrad) vergleichst, ist ungeheuerlich!
''Aber Blinker gehören für mich ans KFZ, es sei denn es ist ein Oldtimer''
Genauso hohle Antwort. Erstens ist ein Oldtimer auch nur ein KFZ (nur älter) und zweitens wären Simsons durch ihr alter meist auch ein Oldtimer, aber da du willkürlich ausnahmen machst, mit KFZ und OLDTIMER...die du nicht weiter erläuterst, obwohl wir genauso weit waren mit anderweitigen Äusserungen, lass ich das hier einfach stehen...und ignorier es
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Es ist doch ganz einfach. Vom Hersteller gibt es eine Liste mit zulässigen Umbauten. Das demontieren der Blinker ist da nicht erwähnt.
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Ja, du hast ja recht.
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die liste betont sich auf die zulässigen umbauten zwischen Simson Modellen...seit ihr so schwer von begriff? das hat mit dem demontieren rein garnichts zutun! hier geht es darum, ob eine Abe erlischt wenn man den motor umhängt oder andere federbeine hat! etwas abbauen heisst noch lange nicht das eine ABE erlischt und das wollten wir versuchen hier zu klären wobei wir gemerkt haben alle ,dass es gesetzlich nicht genau geregelt ist und somit dem ermessen eines Richters im Notfall bedarf wobei jeder anders entscheiden könnte!
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http://www.ddrmoped.de/forum/i…92&view=findpost&p=529983
http://www.ddrmoped.de/forum/i…92&view=findpost&p=529983
ZitatOb die Betriebserlaubnis erlischt, ist eine Frage von § 19 (2) StVZO.
Hier stellt sich die Frage, ob eine Gefährdung zu erwarten ist. Dieses
kann verneint werden, da der Verordnungsgeber in § 54(5) Nr. 4 Klein-
und Leichtkrafträder ja ausdrücklich von der Pflicht,
Fahrtrichtungsanzeiger zu haben, befreit. Und der Verordnungsgeber würde
ja nie etwas erlauben, was jemanden gefährdet
In
sofern müssen wir uns nur noch Gedanken über § 13 FZV
(Mitteilungspflichten) machen. Änderungen an der Blinkanlage sind dort
nicht explizit aufgeführt, müssten als bei der "nachsten Befassung" der
Zulassungsstelle mitgeteilt werden. Da sich die Zulassungsstelle normal
nicht mit Kleinkrafträdern befasst, also praktisch nie, und bei
Leichtkrafträdern z.B. bei Halterwechsel oder ähnlichem. Bei Änderungen
der Abmessungen sind Kräder auch ausdrücklich ausgenommen, Anzeige also
ebenfalls bei nächster Befassung, wobei nach § 32(1) Lichttechnische
Einrichtungen sowieso bei der Fahrzeugbreite unberücksichtigt bleiben. -
also erstens, brauchen wir uns auf deinen niveau hier mal garnicht bewegen! beleidigungen wie schwachkopf oder trottel sind sicherlich eine deiner vielen vornamen!
was du für möglich hälst, aus deiner engen sichtweise, ist mir relativ egal! wir haben hier uns über gesetze und abe's unterhalten..sicherlich dinge, die dir neu erscheinen und konnten uns konstruktiv ohne (bis jetzt) hohlen beiträge, wie die deiner, auch gut unterhalten darüber....hier ging es auch nicht ob ich welche abbaue oder wie mein technisches know how mit 2 kabeln beträgt, sondern rein darum wie es gesetzlich aussieht!
zur info..ich habe blinker...du armleuchter!
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auf diesen geistreichen niveau werde ich mich nicht weiter unterhalten! alles gute weiterhin und ihren neigungen!
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Mich hat noch keiner beim Abbiegen übersehen.
Gerade wurde ich angehalten. Nach dem Ansehen meiner Helmbefreiung wollten die Ordnungshüter auch noch wissen, ob mein Blinker kaputt sei (da ich ja nie blinke). Als ich dann vorführte, daß die Blinker funktionieren, stellten sie lapidar fest, daß sie da gerade beim Abbiegen halt kurzzeitig offenbar nicht funktioniert haben, aber jetzt ja wieder gehen. Also kein Verwarnungsgeld und gut.
Wenn sie sich stur gezeigt hätten, hätte ich halt bezahlen müssen. Aber blinke tue ich deshalb bestimmt nicht (außer es ergibt sich eine Situation, wo es unbedingt nötig ist, um einen Fahrspurwechsel oder ein Abbiegen anzuzeigen, - was ohne Blinker auch per Handzeichen ginge - , oder der Polizeiwagen erkannt ist).Wer glaubt, daß man ohne Helm oder Gurt "selbstmörderisch" unterwegs ist, der glaubt natürlich auch, daß man ohne Blinken (oder ohne Bremslicht, das ja auch erst seit dem 1.1.1988 gesetzlich vorgeschrieben ist) stets über den Haufen gefahren wird ... (im Gegensatz zur Helm- und Gurtpflicht und der Blinkerpflicht bei Autos und Motorrädern gibt es ja selbst heute noch keine Blinkerpflicht für Klein- und Leichtkrafträder im Gesetz; offenbar haben sich da die Sicherheitsfanatiker noch nicht durchgesetzt, oder man gibt sich einfach faul und baut auf die EU-Regelungen bei Neufahrungen, wo es vorgeschrieben ist).
Also immer schön anschnallen und Helm aufsetzen und blinken und beim hellem Sonnenschein das Licht am Moped anmachen, da kann ja dann nichts passieren ... (seltsam nur die vielen tödlichen Unfälle trotz Gurten und Helmen und Blinkern und Licht ...).
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