Einachser Zulassungsfrei

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  • Huhu,


    ich bin mir sicher auch hier sind ein paar erfahrene Leute dabei. Undzwar bin ich mir grad noch unschlüssig ob ich meinen gerade erst wieder zum laufen gebrachten Einachstraktor mit EMW R 35 Motor Zulassungsfrei im Straßenverkehr bewegen darf.


    Vielen sagen nein. Die 6 km/h Regel gibts nichtmehr und das Fahrzeug fällt nicht unter eine selbstfahrende Arbeitsmaschiene (wie Bagger oder sowas)


    Allerdings bin ich auf interessante, aussagekräfte Gesetze gestoßen die mir eigentlich eine Zulassungsfreie Fahrt bestätigen.


    Undzwar wurde im §18 StVZO Abschn. 2 Nr. 2 eine Einachsige Zugmaschine für Forst- und Landwirtschaftliche Zwecke (welche ich damit erfülle) vom Zulassungsverfahren ausgenommen.
    Dieser § wurde zwar vor ein paar Jährchen quasi gestrichen, jedoch findet man in der fahrzeugverordnung §50 folgendes:


    Abschn. 1 - Fahrzeuge die vor der Änderung der §18 StVZO existierten und als zulassungsfrei galten, sind es weiterhin.


    Also eine ähnliche Situation wie mit der vmax der 50ccm³ DDR Mopeds.


    Was sagt ihr dazu?


    Damit kann ich doch Problemlos meinen Einachstraktor für Forst- und Landwirtschaftliche Zwecke nutzen oder?


    - Tom

    Merk es dir, denn es ist wichtig, mit Simson fährst du immer richtig. :thumbup:
    Wer Sex für das Geilste hält ist noch nie Simson gefahren! :pilot:

  • Ich glaube solange du nich tschneller als 6 km/h damit fährst, hast du keine Probleme. Hat das Teil ein Typenschild? Wenn nicht, würde ich irgeneins besorgen und anbringen. Am besten eins, was ein Baujahr ausweist, dass vor dem streichen von §18 liegt :D

  • Das Ding fährt knappe 50. Das ist n 340ccm Motor. :D


    Aber die EMW R 35 wurde nach der Änderung nichtmehr hergestellt also sollte das ja nicht das Problem sein.
    Das mit den 6 km/h ist glaube ich schon irrelevant durch die Gesetze bzw. ich glaube das gibts auch nichtmehr diese Regelung.


    - Tom

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  • dann vergiss es.. Wenn die dich damit anhalten, hast du ein Problem. Wenn die Einachser so 15 sachen laufen, merkt das noch kaum einer und da meckert auch niemand. viel schneller will man mit dem kram sowieso nicht unterwegs ein. Aber alles was schneller fährt kann echt ärger geben.

  • Mag ja sein dass die mich anhalten. Aber er hat Beleuchtung entsprechend der FZV.
    Und das Gesetz steht ja so auf meiner Seite.


    Also was wollen die machen?

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  • Wenn das Teil ein eigenbau ohne typeschild ist, was auch noch ca. 50 kmh läuft ist das Gesetz garantiert nicht auf deiner Seite und versichert ist es auch nicht. Ich will dir jetzt nicht den Spaß verderben, aber wenn es so einfach wäre, würden sicher mehr von den Dingern rumfahren.


    Die alten Teile haben Bestandsschutz. Aber selbst für die alten Einachser gab es damals irgendeine art Betriebserlaubnis / Typengenehmigung wo Grundsätzliches vorgeschrieben war.

  • Ein Typenschild an sich gibts nicht. Es ist ja kompletter Eigenbau bis auf den EMW Motor.
    Allerdings hat der keine Kennzeichnungen.


    - Tom

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  • Wenn es ein Eigenbau ist, wird die Sache schon kompliziert, weil vermutlich keine Zulassung bzw. Betriebserlaubnis existiert, die mitzuführen wären. Auch besteht eine Versicherungspflicht (ggf reicht die private Haftpflicht, was im Einzelfall zu klären wäre)


    Ein Einachser wird oft nicht als selbstfahrende Arbeitsmaschine angesehen, sondern als einachsige Zugsmaschine (oder auch als Anbaugeräteträger)...
    Obwohl: Sowohl selbsfahrende Arbeitsmaschine, als auch Einachschlepper in reiner LOF-Nutzung gelten bis zu einer bb Höchstgeschwindigkeit von 6 km/h als zulassungsfrei; darüber benötigst du eine/n entsprechende/n Fahrerlaubnis/Führerschein. (siehe FeV §4 (1) 3 => http://www.verkehrsportal.de/fev/fev_04.php)


    Die Zulassungsfreiheit zählt nur, wenn der Einachser von einem Fußgänger an Holmen geführt wird (bis max. Eigengewicht von 250kg ungebremst, darüber nur gebremst) oder wenn er von einem Sitzkarren oder Anhänger aus - und dann auch nur zu LOF-Zwecken (LOF-Transporte, LOF-Arbeiten) - bedient/gelenkt wird.
    Für eine LOF-Nutzung musst du aber eigene land-oder forstwirtschaftliche bzw. Gartenbauflächen haben und selbige selber gewerbemäßig bewirtschaften.
    Für private oder "Fun"-Fahrten bedarf es einer regulären Zulassung. (Wegfall §18 StVZO)


    ...und der Einachser darf nicht mehr als 20km/h fahren:
    Bedenke auch StVZO §41 (2) (http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_41.php:( Mit einer einachsigen Bremse nach StVZO §65 ( http://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__65.html) beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit 20km/h



    Wie du siehst, stehen da leider so einige der genannten und noch weitere ungenannten Vorschriften der Nutzung deines Eigenbau-Einachsers im Straßenverkehr im Wege...
    Diese Sachen müsste man allesamt mal recherchieren, wie sie da "querverwoben" sind.



    Um ihn jetzt zulassungsfrei fahren zu dürfen, wirst du ihn wohl vermutlich auf 6 oder 8 km/h drosseln müssen.


    Wenn führerscheinpflichtige Benutzung, dann wirst du ihn wohl auf 20 km/h drosseln müssen (siehe "Bremse"). Dann wirst du aber sicherlich auch eine BE oder "Bauartgenehmigung" benötigen...


    Wirklich sichere Auskunft wirst du wohl nur bei den Zulassungsstellen bekommen.
    (oder du fährst nur da, wo die Straßenverkehrsgesetze nicht gelten)

    Gruß Frank


    :kopfkratz: Was ist eigentlich Elektrizität? :kopfkratz:


    Morgens mit Hochspannung aufstehen,
    mit Widerstand zur Arbeit gehen,
    den ganzen Tag gegen den Strom schwimmen,
    abends geladen nach Hause kommen,
    an die Dose fassen
    und eine gewischt bekommen!


    :a_bowing: DAS ist Elektrizität! :a_bowing:
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    Einmal editiert, zuletzt von DUO78 ()

  • ich glaube keiner Zulassungsstelle mehr, da kann man bloß noch nach Gesetzen gehen, was ich da schon erlebt habe...



    aber mal nebenbei, mir würde noch ne ganz andere Sache einfallen wozu ein r35 Triebwerk nützlich wäre

    Sommer, Sonne, Heizung

  • mein Großvater hat seinen Einachser beim TÜV vorgeführt. Nachweis der Bauartbedingten Höchstgeschwinigkeit wurde erbracht. Licht und Bremsanlage geprüft. Auf seinem 6 km/h Aufkleber ist jetzt ein TÜV Siegel drauf und ich meine er hat auch ne Rahmennummer und Papiere bekommen.

  • ich glaube keiner Zulassungsstelle mehr, da kann man bloß noch nach Gesetzen gehen, was ich da schon erlebt habe...


    Hm, da hast du möglicherweise sogar Recht.


    Vielleicht ist es besser sich direkt mit dem TÜV oder der DEKRA zusammenzusetzen... Weil die führen ja entsprechende (Einzel-) Abnahmen durch und sollten einem sagen können, wie die Chancen stehen, den Eigenbau legal auf der Straße zu bewegen.


    Wie gesagt: ich gehe ganz stark davon aus, dass der EA auf 20km/h gedrosselt werden muss und er dann die Einzelabnahme bestehen dürfte, wenn auch die anderen "Eck-Bedingungen" erfüllt sind.

    Gruß Frank


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