Huhu,
ich bin mir sicher auch hier sind ein paar erfahrene Leute dabei. Undzwar bin ich mir grad noch unschlüssig ob ich meinen gerade erst wieder zum laufen gebrachten Einachstraktor mit EMW R 35 Motor Zulassungsfrei im Straßenverkehr bewegen darf.
Vielen sagen nein. Die 6 km/h Regel gibts nichtmehr und das Fahrzeug fällt nicht unter eine selbstfahrende Arbeitsmaschiene (wie Bagger oder sowas)
Allerdings bin ich auf interessante, aussagekräfte Gesetze gestoßen die mir eigentlich eine Zulassungsfreie Fahrt bestätigen.
Undzwar wurde im §18 StVZO Abschn. 2 Nr. 2 eine Einachsige Zugmaschine für Forst- und Landwirtschaftliche Zwecke (welche ich damit erfülle) vom Zulassungsverfahren ausgenommen.
Dieser § wurde zwar vor ein paar Jährchen quasi gestrichen, jedoch findet man in der fahrzeugverordnung §50 folgendes:
Abschn. 1 - Fahrzeuge die vor der Änderung der §18 StVZO existierten und als zulassungsfrei galten, sind es weiterhin.
Also eine ähnliche Situation wie mit der vmax der 50ccm³ DDR Mopeds.
Was sagt ihr dazu?
Damit kann ich doch Problemlos meinen Einachstraktor für Forst- und Landwirtschaftliche Zwecke nutzen oder?
- Tom