S53M lohnt es mind. 50 zulassung zu machen?

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  • Hi
    Um die Ecke von mir hat jemand die S53M rausgehauen, musste sie halt dann doch kaufen. :whistling:


    Sie ist die Mofa Version, nun überlege ich was ich mit dem Teil Anstelle, defekte Belaufen sich auf den fehlenden Zylinder, die Kanzel mit Scheinwerfer und es gibt keine Schlüssel und keine ABE.
    Passt auf den Pott ein s51 krümmer?


    Auf 50er umschreiben wäre wohl preisaufwendig, ein 60er rahmen wird ja wie Gold gehandelt, so dachte ich entweder an einen 50er rahmen oder zumindest eine nummer womit ich dann diesen umarbeiten kann als letzte lösung.


    Wer hat damit erfahrung oder sogar was für mich liegen?

    Einmal editiert, zuletzt von opela ()

  • Das mit den Mofas ist irgendwie total schade. Einerseits finde ich persönlich die S53 für technisch und optisch sehr gut, aber als Mofa ohne Papiere kann man damit nicht wirklich viel anfangen. Demzufolge werden sie geschlachtet oder komplett verbastelt, was auch wieder verdammt schade ist.


    Zumindest sollte man einen S53 Rahmen verbauen, wenn man denn einen S53 Rahmen mit Papieren bekommt. Eine Umtragung beim TÜV erfordert eine Vollabnahme und ergibt eine Zulassung von lediglich 45 km/h.


    Ebenso empfinde ich es vom Prinzip wie eine Schändung, wenn man darin einen S50 Rahmen oder ähnliches verpflanzt.


    MfG
    Christian

    "Es ist schwieriger, eine vorgefasste Meinung zu zertrümmern als ein Atom."
    (A. Einstein)

  • Genau so sieht die geschichte aus, das gerät auf die straße zu bringen ist ein klacks, nur muss vorab die zulassung für normale geschwindigtkeiten stehen.


  • Eine Umtragung beim TÜV erfordert eine Vollabnahme und ergibt eine Zulassung von lediglich 45 km/h.


    Wenn vor 2001 sind es 50km/h. Erstens gibt/gab es dafür extra ein Umrüstsatz und zweitens gibt es ja so eine ABE einer S53. Das ist ja keine Neuerteilung einer ABE von 2015. Geht ja auch gar nicht, weil sonst müsste man die Abgasvorschriften von 2015 einhalten.


    MfG


    Tobias

  • Dem kann ich nicht zustimmen. Anderes Beispiel aber gleicher Sachverhalt: Alle erstellten BEs stehen erst dann unter Bestandsschutz, wenn eine neue Gesetzesregelung diese quasi ausser Kraft setzen würde. Möchte man eine S70 auf eine S51 mit gleicher Rahmennummer umtragen, bekommt man nur eine 45 km/h Zulassung, weil die S70 nicht unter den Einheitsvertrag fällt, da Leichtkraftrad. Dieses Moped fiel also nie unter den Bestandsschutz, da der Einheitsvertrag nur für Kleinkrafträder gilt.


    Eine S53M wurde ja nie mit einer 50km/h Zulassung ausgeliefert, daher gilt der Bestandsschutz für die 50 km/Zulassung nicht für ein Mofa. Um eine höhere Geschwindigkeit legal eingetragen zu bekommen, und da keine Papiere mehr vorhanden, muss das Mofa erst recht zur Vollabnahme und da wird nach geltendem Recht eingetragen, das ist zur Zeit die 45km/h Begrenzung.


    MfG
    Christian

    "Es ist schwieriger, eine vorgefasste Meinung zu zertrümmern als ein Atom."
    (A. Einstein)


  • Eine S53M wurde ja nie mit einer 50km/h Zulassung ausgeliefert, daher gilt der Bestandsschutz für die 50 km/Zulassung nicht für ein Mofa. Um eine höhere Geschwindigkeit legal eingetragen zu bekommen, und da keine Papiere mehr vorhanden, muss das Mofa erst recht zur Vollabnahme und da wird nach geltendem Recht eingetragen, das ist zur Zeit die 45km/h Begrenzung.


    MfG
    Christian


    Doch, es gab einen Umrüstsatz fürs Mofa auf 50km/h. Dafür gibt es auch dann eine ABE.


    Schau mal in den Ehrhard Werner für Nachwendefahrzeuge


    MfG


    Edit:


    http://www.ddrmoped.de/forum/u…ost-27-1225404198_big.jpg


    Das sind im grunde alles "Normteile" der normalen S53. Muss der TÜV-Onkel nur in seinem PC wühlen, da müsste das Gutachten zur Umrüstung auf 50km/h drin sein.

    Einmal editiert, zuletzt von Rossi ()

  • Moin, Chrisman,


    wenn Du heute ein Fahrzeug von "Mofa" auf "Mokick" umrüstest, musst Du 2 Fälle unterscheiden :


    - Fahrzeuge, die eine nationale ABE oder EBE hatten, können auf 50 km/h umgeschrieben werden (Erstzulassung vor ca. 2003)


    - Fahrzeuge mit einer EG Betriebserlaubnis können nur auf 45 km/h umgeschrieben werden, denn für diese gilt ja EG-Recht.


    Für Simson S 53 und SR 50 gibt es sehr schöne Teilegutachten für die Umrüstung sowohl von Mofa auf Mokick als auch umgekehrt. Für den Sachverständigen der technischen Prüfstelle sind die sogar online verfügbar (natürlich 50 km/h).


    Gruss von Frank

    49 ccm. 6,25 PS. 85 km/h. Wer zwei linke Hände hat, sollte die Rechte studieren.

    Einmal editiert, zuletzt von hallo-stege ()

  • Für Simson S 53 und SR 50 gibt es sehr schöne Teilegutachten für die Umrüstung sowohl von Mofa auf Mokick als auch umgekehrt. Für den Sachverständigen der technischen Prüfstelle sind die sogar online verfügbar (natürlich 50 km/h).


    Gruss von Frank


    Also mein TÜV-Mann möchte mir meinen S53 Beach Racer nur als 25-km/h-Version eintragen. Aber er erklärte mir heute am Telefon, dass ich gerne Teilegutachten bringen könne. Hast Du denn Zugang zu diesen Daten, die Du da beschreibst?

  • Die Teilegutachten für die Hin- und Herrüstungen (S53 Mofa-->Mokick und umgekehrt) gabs damals von der Dekra ... ggf. dort mal nachfragen. Ich hab eventuell noch eins für einen Beach Racer, müsste das aber erst suchen.

    49 ccm. 6,25 PS. 85 km/h. Wer zwei linke Hände hat, sollte die Rechte studieren.

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