S51 50cm³ Tuning Zylinder - Legales fahren auf öffentlichen Straßen möglich- Theoretisch

Willkommen! Melde dich an und mach mit – schreiben, antworten, austauschen.
Jetzt registrieren

  • Hallo,


    Habe da mal eine Frage bezüglich S51 Tuning 50cm³ Zylinder und der Zulassung (Legales fahren auf öffentlichen Straßen).


    Mal angenommen, ich habe eine S51 mit einem Tuning 50cm³ Zylinder der mehr als 3,7 PS hat aber durch das Übersetzungsverhältnis (vom Ritzel und Hinterradmitnehmer) nicht mehr als 60 km/h fährt.


    Ist es dann erlaubt auf öffentlichen Straßen zu fahren?


    Die Frage kam auf weil ich gelesen habe das S51 nicht mehr als 50cm³ Hubraum haben dürfen und nicht mehr als 60 km/h fahren dürfen oder gibt es da noch andere Punkte, die eingehalten werden müssen?


    danke

  • Änderungen am Zy is auch mehr als 3,7 Ps hatlinder gut Leistungssteigerung sind nicht zulässig


    Obwohl die Ms50 auch mehr Leistung hat

    Probleme sind nur Lösungen in Arbeitskleidung !!!

    Einmal editiert, zuletzt von carpediem ()

  • Mußt Du eintragen lassen. Wenn es dann aber mehr als 60 km/h fährt, muß es zu einem Leichtkraftrad (und da ist es egal, ob nur 50 oder knapp 125 ccm) mit größerem Nummernschild und HU-Pflicht umgeändert werden, was auch einen entsprechenden Führerschein voraussetzt, um damit legal auf der Straße fahren zu dürfen.


    ___________________________________________________________

    Einmal editiert, zuletzt von Schwabe ()

  • da wäre ich mir nicht so sicher, das man sowas nicht auch mit 60km/h regelung nicht eingetragen bekommt. ich hab größere räder, dementsprechend theoretisch auch ne höhere endgeschwindigkeit. die wurden ja auch eingetragen als 60km/h. vorraussetzung war aufm tachoeichstand, ob der im toleranzbereich richtig anzeigt und ne andere übersetzung, diese steht nun so auch in den papieren.


    wäre aber auf jeden fall eine einzelabnahme



    wie schon erwähnt ms 50 papiere besorgen, ritzel der ms 50 anpassen, dann sollte das eigentlich klappen, wenn die ps zahl identisch oder weniger ist. dazu müßtest du dann auch noch auf einem leistungsprüfstand

    Das Glück ist eine Hure, es springt von einem zum anderen.

    2 Mal editiert, zuletzt von Locke ()

  • Ja, stimmt, mit einem sachverständigen Sachverständigen (aber wo findet man so einen heut noch?!) könnte das klappen mit der Eintragung, sofern der Hubraum und die Endschwindigkeit nicht verändert wird.


    ___________________________________________________________

  • Ja, stimmt, mit einem sachverständigen Sachverständigen (aber wo findet man so einen heut noch?!) könnte das klappen mit der Eintragung, sofern der Hubraum und die Endschwindigkeit nicht verändert wird.


    ___________________________________________________________

    das stimmt allerdings, bis ich das alles in sack und tüten hatte, bin ich diverse tüv und dekrastellen abgeklappert. die meißten wollen sich nicht mit beschäftigen, bringt wohl zu wenig kohle und sagen geht nicht, oder rufen utopische summen auf 10 000 - 30 000€. ich hab jetzt ne verständnisvolle bude gefunden in berlin.

    Das Glück ist eine Hure, es springt von einem zum anderen.

  • Falls die Leistungssteigerung keinen tieferen Sinn bezweckt, z.B. der Fahrer ist Übergewichtig und will durch mehr Leistung identische Fahrleistungen erreichen wie ein 40Kg leichterer Fahrer würde ich sagen das der Nutzen der bisschen Mehrleistung nicht im Verhältniss zu den Kosten steht um das ganze Legal zu machen und auf die Straße zu bringen ohne Konsequenzen befürchten zu müssen. Abgesehen davon wird es sehr schwierig werden jemanden zu finden der sich mit der Materie auseinander setzen möchte und diese Umbauten legalisiert, und dann wie bereits angesprochen der Preis dieser ganzen Aktion. Evtl. wäre dann eine Option das Geld für die legalisierung in einen größeren Führerschein zu Investieren (falls nicht bereits vorhanden) und dann gleich eine S 70 etc. zu nehmen. :)

  • wenn er denn einen tüv-onkel findet und der das ähnlich macht wie bei mir und er im vorfeld ihm ordentlich zuarbeitet, so das dieser keine großen stunden mehr schreiben muss für die ganze zusammensucherei. dann tacho überprüfen lassen, ca. 50€, prüfstand?? 30-40€? tüver ca. 80€ dann zur zulassungstelle und da nochmal ca 20-30€ wenn ich es recht im sinn habe.


    macht dann summasummarum unter vorbehalt ca. 200€

    Das Glück ist eine Hure, es springt von einem zum anderen.

  • Ich denke es ist so, da der Gesetzes text folgendes sagt,
    Ein Kleinkraftrad – auch Mokick, Moped oder Mofa – ist ein motorisiertes Zweirad oder Dreirad mit einem maximalen Hubraum von 50 cm³ oder bis zu 4 kW Motorleistung und einer durch die Bauart bedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h.
    darf man seine Leistung auf bis zu 4kw erhöhen (sprich 1,3kw mehr als unsere simson)
    Aber die maximal Geschwindigkeit darf nicht erhöht werden.


    Wenn man pech hat bekommt man zwar seine 4kw Leistung, aber die setzen dir deine höchst Geschwindigkeit auf 45km/h.
    Mehr Leistung weniger Geschwindigkeit :roll:


    und trotzdem müsste das eingetragen werden.

  • Es gibt durch den Einigungsvertrag die Sonderregelung, daß "DDR"-Fahrzeuge, die bis Ende 1992 zum ersten Mal in Verkehr gekommen sind, statt 50 oder 45 eben 60 fahren dürfen.
    Und ein Fahrzeug besteht in erster Linie aus dem Rahmen, der das Baujahr bedingt. Wenn die Betriebserlaubnis erlischt, wenn der Motor mehr Leistung hat als in dieser ursprünglich vorgesehen, kann die Betriebserlaubnis durch Eintragung wieder hergestellt werden. Diese Änderung ändert aber nichts am Baujahr des Rahmens, d.h. die Höchstgeschwindigkeit von 60 bleibt.
    Die Sonderregelung besagt nicht explizit, daß nur originalbelassene Kleinkrafträder aus der "DDR", die bis Ende Februar 1992 zum ersten Mal in Betrieb genommen wurden, 60 fahren dürfen. Eine Änderung muß nur eingetragen werden. Wenn sich Hubraum und Höchstgeschwindigkeit nicht ändern, bleibt das auch nach der Eintragung der Mehrleistung und Sekundärübersetzungsänderung ein Kleinkraftrad aus der "DDR", das bis Ende 1992 zum ersten Mal in Betrieb genommen wurde und somit 60 fahren darf.
    So ist die Theorie. Wie das in der Praxis dann einzeln gehandhabt wird, steht wieder auf einem anderen Blatt.


    _________________________________________________________________

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!