Kr 51/2 Rahmen Verkäufer rückt Adresse nicht raus

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  • Lass den Leuten doch ihren Willen. Wer nicht hören will, muss eben fühlen. Es wurde ja nun schon oft das Leidig Thema mit Kaufverträgen durchgekaut. Mündlichen Absprachen kann man soweit trauen, wie man Klaviere werfen kann.


    Ich würde nicht mal meinen engsten Leute nen Fahrzeug ohne Kaufvertrag anbieten. Bei Geld hört bekanntlich die Freundschaft auf.

    TEAM SAUSTAHL


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  • kann dich aber bei der Anmeldung/Vollgutachten whatever auch anscheissen. Wenn du die originalen Papiere dazu hast ist es kein Problem, hast du nur das Fahrzeug kann es schwierig werden. Bei meiner MZ lief das sogar mit Eiddestattlicher Versicherung das der Brief weg ist und so weiter...

    Es kommt auf die Umstände an, die Jawa 20 und Schwalben sind ja beim KBA bezüglich des vereinfachten Verfahrens zur Erlangung der Papiere(Datenbestätigung) gelistet.
    Bei anderen Modellen, wo man die Papiere nicht direkt beim KBA bekommt, sieht es anders aus. Denn um eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Revier zu bekommen, muss ja irgendwie glaubhaft machen, dass man in den Besitz gekommen ist, das hängt mit dem Datenschutzgesetz zusammen. Wenn man es ganz genau nimmt, hat man keinen Anspruch auf Auskünfte vor der Besitznahme.

  • nachdem ich meine kba-papiere in eine einzelabnahme umgewandelt hatte, wollte man auch einen kaufvertrag haben, ohne diesen hätte mir die zulassungsstelle nichts ausgehändigt.

    Das Glück ist eine Hure, es springt von einem zum anderen.

  • Bleibt nur die Frage, auf welcher Rechtsgrundlage ? Mündliche Verträge sind genauso wirksam.
    Wenn man der Zulassungsstelle glaubhaft versichert, es gekauft zu haben, müssten sie es akzeptieren.
    Ausserdem kann man das Teil eh an gute Bekannte verkaufen und mit schriftlichen Vertrag wieder zurückkaufen.
    Von meinem ursprünglichen Verkäufer habe ich nur eine Telefonnummer, einen Vornamen und eine Adresse+Bilder aus einer Kleinanzeige und danach die Nummer auf dem Revier überprüft, das müsste eigentlich reichen.

    3 Mal editiert, zuletzt von Seeperle ()

  • solange wie dieser thread läuft, ist der rahmen sicher schon verrottet.


    oder der verkäufer hat keinen bock auf dieses hin und her. (oder der käufer)



    Ahoi!



  • Als ich für meinen Hühnerschreck Papiere machen ließ, wollte das Amt auch einen "Eigentumsnachweis".
    So etwas KANN ein Kaufvertrag sein, muß es aber nicht.
    Da ich keinen Kaufvertrag hatte, habe ich einfach handschriftlich auf einen Zettel eine "Erklärung" (die mußte NICHT eidesstattlich sein!) geschrieben, daß der Hühnerschreck mir gehört. Das hat für die Bürokratie gereicht (wenn es nicht gereicht hätte, dann hätte ich halt nur für die Bürokratie einen Schein-Kaufvertrag mit irgendjemandem nachgereicht).


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  • Bleibt nur die Frage, auf welcher Rechtsgrundlage ? Mündliche Verträge sind genauso wirksam.

    Theoretisch ja, in der Praxis sieht es aber leider ganz anders aus. Du musst nämlich notfalls nachweisen können, dass solch ein mündlich abgesprochener Verkaufsvertrag existiert. Und das ist nun mal so gut wie unmöglich. Selbst wenn man einen Zeugen für diese mündliche Vereinbarung hat, kommt es im Ernstfall darauf an, wie glaubwürdig dieser Zeuge ist und ob der Verkäufer vielleicht auch noch Zeugen hat, die genau das Gegenteil behaupten.

    Wenn man der Zulassungsstelle glaubhaft versichert, es gekauft zu haben, müssten sie es akzeptieren.

    Wenn die nicht wollen, werden sie dir sehr gerne zeigen, dass sie es nicht müssen. Ich möchte jedenfalls nicht auf das Wohlwollen eines Behördenmitarbeiters angewiesen sein.


    Eine Überprüfung der Rahmennummer auf einem Polizeirevier ist zwar sehr sinnvoll, kann aber nur darüber Auskunft geben, ob das Fahrzeug zu dem Zeitpunkt als gestohlen oder unterschlagen gemeldet ist. Es kann aber durchaus passieren, dass ein Diebstahl erst Wochen, Monate oder sogar Jahre später gemeldet wird.


    Und zu deinem Vorschlag mit dem Scheinkaufvertrag: Vielleicht sollte man sich mal darüber Gedanken machen, was passiert, wenn sich irgendwann herausstellt, dass das Moped wirklich geklaut ist oder der ursprüngliche Verkäufer gar nicht das Recht hatte, das Moped zu verkaufen. Spätestens dann hat sich nämlich auch derjenige, der den Scheinvertrag als Verkäufer unterschrieben hat, strafbar gemacht. Ich möchte dann jedenfalls nicht vor Gericht erklären müssen, woher ich das Moped hatte, das ich dir laut Vertrag verkauft habe, obwohl es mir gar nicht gehörte.


    Lange Rede, kurzer Sinn: Wer ein Kraftfahrzeug ohne schriftlichen Kaufvertrag kauft, muss auch mit allen sich daraus ergebenden Konsequenzen leben. Es macht für mich deshalb einfach keinen Sinn, ohne Kaufvertrag zu kaufen. Das gilt nicht nur für mehr oder weniger komplette Fahrzeuge, sondern auch für Rahmen.
    Es gibt genug Kaufverträge zum Ausdrucken im Internet. Das Ausfüllen dauert nur ein paar Minuten und man kann sich damit eine Menge Ärger ersparen.
    Übrigens ist auch für den (seriösen) Verkäufer ein Kaufvertrag sinnvoll, denn er kann in den Vertrag auch Angaben zum Haftungsausschluss und Zustand des Fahrzeugs einfügen und ist so weitgehend vor ungerechtfertigten Regressforderungen des Käufers geschützt.

    Einmal editiert, zuletzt von Zweiradfan ()

  • Sehr gute Ausführung. Leider sind halt doch einige Lehrresistent. Ich würde die Leute machen lassen. Wenn das Geschrei dann groß ist, kommt eventuell die Einsicht. Kann man ja auch nen Neuwagen-/Gebrauchtwagenkauf per shake hands machen. Die sind ja alle seriös.

    TEAM SAUSTAHL


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    Einmal editiert, zuletzt von LordHelmchen ()

  • Zitat

    dann hat sich nämlich auch derjenige, der den Scheinvertrag als Verkäufer unterschrieben hat, strafbar gemacht.



    mit sowas kennst sich schwabe ja bestens aus ... gesetze sind ja für ihn nicht existent. nur dann, wenn er davon einen eigenen vorteil hat.



    Ahoi!



  • Mein Hühnerschreck ist nicht geklaut. Von daher hätte ich vor einem "Schein-Kaufvertrag" nur für die Bürokratie des Amtes keine Angst haben müssen (aber eine handschriftliche "Erklärung" tat es dann auch).
    Mein Beitrag bezog sich ja nur auf das Verlangen des Amtes nach einem Eigentumsnachweis für neue Papiere, nicht auf Diebstahl oder Hehlerei. Wer meint, Papiere für etwas mutmaßlich Geklautes beantragen zu müssen, dem hilft ein "echter" Kaufvertrag am Ende auch nur bedingt.


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  • Mündliche Verträge sind genauso wirksam.
    Wenn man der Zulassungsstelle glaubhaft versichert, es gekauft zu haben, müssten sie es akzeptieren.
    [...]

    nee. wenn es hart auf hart kommt, gilt nur das papier.
    selbst gutwillig- oder -gläubigkeit gelten dann nichts mehr.
    im schlimmsten fall bist du dann die hehlerin.



    Zitat


    es scheint, als kenntest Du den schwaben persönlich... :thumbup:



    abgesehen davon: thema erledigt und zu, ...oder?

    2 Mal editiert, zuletzt von tacharo ()

  • nee. wenn es hart auf hart kommt, gilt nur das papier.
    selbst gutwillig- oder -gläubigkeit gelten dann nichts mehr.
    im schlimmsten fall bist du dann die hehlerin.


    Nö, wenn man schön schweigt, würde eine Sache eher mangels Beweisen eingestellt werden müssen, denn man ist ja nicht verpflichtet seine Unschuld(schriftlichen Kaufvertrag, mit Eigentumserklärung) zu beweisen.

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