Also hast du dein Moped als normale S70 angemeldet mit Sb-Anlage?
Mal wieder, S51 zu S70 umtragen...
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Noch nicht, muss erst nen normalen 70er (für die Abnahme) verbauen.
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Ohne blinker kannst du dir den weg zum TÜV auch sparen
Warum? Vom Gesetz her sind für Klein- UND Leichtkrafträder (also bis 125 ccm) Blinker bis heute nicht vorgeschrieben. Wenn also eine Vollabnahme zur Umtypisierung gemacht wird, wird die ehemalige Betriebserlaubnis, welche die Blinker beinhaltete, ohnehin ungültig. Und für die neue Betriebserlaubnis als Leichtkraftrad müssen Blinker eben absolut nicht sein; es kann also sehr wohl eingetragen werden "ohne Fahrtrichtungsanzeiger".
Aber ich weiß natürlich, was Du meinst; nämlich daß durch den Abbau der ursprünglich vorhanden gewesenen Blinker eine "Verschlechterung der Sicherheit" eintreten könnte, was allgemein nicht gemacht wird.
Das ist aber nur die Theorie; denn die Fahrrichtung wird ja mit der Hand angezeigt, so daß es leuchtende Blinker vorne und hinten nicht braucht, die Sicherheit also auch ohne Blinker gewährleistet ist, folglich auch keine Verschlechterung eintritt.
Ein Sachverständiger KANN also sehr wohl ein neues Leichtkraftrad ohne Blinker eintragen, auch wenn das Kleinkraftrad vorher welche in der Betriebserlaubnis stehen hatte (ob er es auch macht, liegt in seinem Ermessen; er ist zu nichts gezwungen).___________________________________________________
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Kennt sich sonst jemand mit der Geschwindigkeitsmessung aus?
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Geschwindigkeit wurde bei mir durch die Probefahrt ermittelt
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Der TÜV-Mensch bei dem ich angefragt hab wußte nich ma was mit S70 anzufang und wollte mir nich glauben das es jemals sowas gegeben hat... Zu allen übel war ich mit mein S50 vorgefahren und war dadurch fest überzeugt das der 70er dort drin steckt...

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Es sollte schon klar sein, das wenn man einen Prüfer die Arbeit abnimmt (zb. durch mitbringen eines S70 Datenblattes) das ganze auch günstiger wird und man nicht mit dem Prüfer erst diskutieren muss ob und wie und was.
Ich finde nicht das man von jedem Prüfer verlangen kann zu wissen, was ne S70 ist. Jeden Tag steht n Freak auf mit irgend nem Exot und möchte da sein Fuchsschwanz eintragen lassen..Von Vorteil sind natürlich Fahrzeugscheine mit entsprechenden Eintragungen, Datenblatter, Leistungsdiagramme vom Tuner, Teilegutachten etc.
Das alles vereinfach das ganze unheimlich. Letztenendes ist es aber Ermessenssache, schließlich muss der Prüfer dafür haften wenn was schief geht. -
Wenn ich fertig bin stell ich dem die Kiste mit allen Papieren hin und sag er soll TÜV machen! Was brauch ich alles um einen ECHTEN S70 wieder in den verkehr zubringen?
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Echte S70.
Auszug aus der Betriebserlaubnis
Versicherungscard (ich habe z.b. bei R+V da diese z.b. mit größeren Zylinder und Mehrleistung kein Problem haben, andere versichern nur im Serienzustand)
gültige HU Papiere
oder Abnahme zur WiederinbetriebnahmeHilfreich sind alte Papiere oder der Fahrzeugbrief. Aber nicht unbedingt nötig.
Raum Dresden macht es einfach, da hat due gute Dame mit mir schon genug im Rechner :D.Es gab damals Probleme mit den Papieren, da ein Pflichtfeld nicht ausgefühlt werden konnte. Was es war??
Falls du Kopie Fahrzeugschein und/oder Zulassungsbescheinigung oder Einzelbetriebserlaubnis benötigt, melde dich bei mir.
Ohne Blinker ist schon mal mist. Sowas würde ich auf keinen Fall abnehmen. Sowas ist Lebensgefährlich. S70 hat Blinker und somit sind diese auf funktionstüchtig zu sein.
Eine Scheibenbremse ist von Vorteil, aber nicht nötig.
5.Gang Eintragung mit dem technischen Daten das MS50, "geänderte Getriebeübersetzung" überhaupt kein Problem.
ABER:
größerer Zylinder geht bis eben 125ccm.
Auspuff muss entsprechende Gutachten vorweisen, sonst wird es überhaupt nix. Ggf. halt anfertigen lassen. Gibt genug namhafte Hersteller die dir sowas bauen und mit Gutachten verkaufen können (teuer) -
Danke für die Infos
! Alten Fahrzeugbrief hab ich da. Nur wie verhält sich das wenn ich einen 32er Auspuff anbaue? Is der eintragungspflichtig? 
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generell sind Veränderungen wie Auspuff eintragungspflichtig.
Dein Problem, zum Auspuff sollte ein Gutachten vorliegen. Macht es aber in der Regeln nicht. Der ein oder andere hat auch so seinen Auspuff eingetragen bekommen.
Ich habe AOA2 genommen und einfach gesagt, Änderungen Steuerzeit bedarf auch Änderung das Auspuff.Und eben gleich auf die 81km/h umändern lassen. Ist nicht mehr ganz so relevant, bringt aber immer noch ersparnis.
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Vorteil wenn man das zu prüfende Individuum kennt
Auszug aus meinem Fahrzeugschein...
Vergaser BVF19N1-11
Krümmer 32mm
6kw / 9500 U/min
95km/h
5 Gang MS50
Koso Tacho
1.85 mit 80/90R16
2.15 mit 90/90R16
Tomaselli Lenker
S83 SB
S83 Schwingenein ich gebe keinerlei Daten heraus, bezüglich Prüfer, Fahrgestellnummer und Prüforganisation.
Kopie Fahrzeugschein kannst gerne haben
bei Veränderungen an der Abgasanlage musst DB Test gemacht werden und dann muss diese Anlage auch erkennbar sein anhand einer Nummer oder Binumerischen Kennzeichen ( Buchstaben Zahlen Kombi),
Desweiteren muss der Hersteller bekannt sein und dieser muss nach DIN ISO dies nachweisen, wie er es hergestellt hat.Bezüglich Leistung des Motors und dessen Hubraums....geeichter Prüfstand und eig. paar 1000 Kilometer auf der teststrecke
Der User *Totoking* hatte das einmal schön durchgezogen.....suche mal da nach Beiträgen von ihm.
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