leichter unfall und der ganze rattenschwanz

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  • letztes jahr im juni hatte mein sohn einen unfall mit seiner simme. die freundin saß hinten mit drauf. beim überholen eines lagsam fahrenden pkw in der stadt, kam es zu ein zusammenstoßes mit dem pkw im bereich des hinteren kotflügels/radkasten. der pkw fahrer bog nach links ab, ohne seine abbiegeabsicht vorher durch den blinker anzuzeigen. blinken und abbiegen erfolgten zeitgleich.
    trotz vollbremsung konnte mein sohn den zusammenstoß nicht mehr verhindern. er und seine freundin stürzten anschließend und zogen sich leichte schürfwunden am knie und den ellenbogen zu.
    beim mopped ist der rahmen hinter dem steuerkopf verbogen, die holme der telegabel sind verbogen und das schutzblech hat die abdrücke des zylinderkopfes eingestanßt und noch etliches an kleinkram. ich schätze, das die aufprallgeschwindigkeit weniger als 20 km/h betragen haben wird.
    das auto hatte eine leichte delle im bereich des hinteren kotflügels. dem fahrer war offensichtlich nichts passiert.
    die versicherung regelte die schäden wie folgt: 1/3 schuld meines sohnes, da er in einer "unklaren verkehrslage" überholt hat, 2/3 schuld des pkw fahrers. so weit - so gut.


    jetzt kam aber ein schreiben von der staatsanwaltschaft. es geht um die eröffnung eines strafverfahrens. der vorwurf - fahrlässige körperverletzung. der pkw fahrer war einen tag nach dem unfall beim arzt und hat sich ein schleudertrauma atestieren lassen. das schreiben der staatsanwaltschaft wies glücklicherweise gravierende fehler zum unfallhergang auf. jetzt wird geprüft, ob ein verfahren eröffnet wird oder nicht. ein termin bei der jugendgerichtshilfe steht auch noch an.
    ich werde berichten, was dabei rauskommt.


    unsere vermutung, die aber nur schwer zu beweisen sein dürfte: der pkw fahrer will sich etwas "dazuverdienen". ein schleudertrauma setz ja, wie das wort schon sagt, ein schleudern vorraus. ob die aufprallenergie des moppeds dazu ausgereicht hat, ist meiner meinung nach sehr zweifelhaft.


    die gute nachricht: seit gestern ist die simme wieder fahrbereit. mit der reperatur haben wir extra so lange gewartet, da wir nicht wußten, ob sich ein gutachter das mopped noch mal ansehen will.


    also, passt auf euch auf und rechnet immer mit der niedertracht der anderen.

    geht nich und kann ich nich sind die brüder von will ich nich


  • jetzt kam aber ein schreiben von der staatsanwaltschaft. es geht um die eröffnung eines strafverfahrens. der vorwurf - fahrlässige körperverletzung. der pkw fahrer war einen tag nach dem unfall beim arzt und hat sich ein schleudertrauma atestieren lassen. das schreiben der staatsanwaltschaft wies glücklicherweise gravierende fehler zum unfallhergang auf. jetzt wird geprüft, ob ein verfahren eröffnet wird oder nicht. ein termin bei der jugendgerichtshilfe steht auch noch an.
    ich werde berichten, was dabei rauskommt.

    Sorry, da wäre mein erster Weg der Anwalt. Nach meinem Wissen ist das ein Antragsdelikt, da gibt es von der Rennleitung so ein Zettel wo man ankreuzen kann ob man eine Anzeige erstellen möchte oder nicht. Das muss man explizit ankreuzen.


    Anwalt deshalb weil da eine Jugendstrafe im Raum steht und nicht nur Schmerzensgeld, was die Versicherung ja bezahlen würde. Jugendstrafe ist noch kein Eintrag ins Führungszeugnis, aber wegen so einem bla sollte man sich nicht sowas einhandeln. Sei froh, dass ihr eine Zeugin (Freundin) habt, direkt mitnehmen zum Anwalt.


    MfG


    Tobias

  • sollte es zu einer verhandlung kommen, dann logischerweise nur mit anwalt.

    geht nich und kann ich nich sind die brüder von will ich nich

  • sollte es zu einer verhandlung kommen, dann logischerweise nur mit anwalt.

    Ja, was anderes hilft auch leider nicht, ich mag diesen Haufen auch nicht.


    Sowas finde ich echt Assi, der Typ hat an Sachschäden und ggf Schmerzensgeld alles ersetzt bekommen, bei meinem unverschuldeten Unfall war das Thema damit für mich durch.
    Ich hab auf solche Sachen, wie strafrechtliche Anzeige wegen Körperverletzung, immer verzichtet, ein Unfall im Straßenverkehr geht schneller als einem lieb ist und absichtlich war das ja auch nicht.


    Bringt mir eh nix, wenn der Typ für einen einfachen Blechschaden ein Eintrag ins Führungszeugnis hat und damit sich z.B. bei Bewerbungen rechtfertigen muss. So einem das Leben zu versauen tut nicht not.


    MfG


    Tobias

  • Erstmal alles Gute für die beiden und die Gute Reaktion Deines Sohnes! Hätte schlmmer ausgehn können, auch weil viele junge Fahrer vor Schreck falsch oder gar nicht reagieren!

    jetzt kam aber ein schreiben von der staatsanwaltschaft. es geht um die eröffnung eines strafverfahrens. der vorwurf - fahrlässige körperverletzung. der pkw fahrer war einen tag nach dem unfall beim arzt und hat sich ein schleudertrauma atestieren lassen

    er kann ja Attestieren lassen was er will, es war einen Tag zu spät! Das hätte er gleich tun müssen, denn nun muss er beweisen, dass dieses Schleudertrauma vom Unfall herrührt oder herrühren kann. Wenn er eines hatte, kann das ja von sonst wo her sein und nicht unbedingt vom Unfall. Es ist ja vom Unfall und der Gang zum Arzt schon einiges an Zeit vergangen. Auf jeden Fall zum Anwalt! Ich finde sogar die 1/3 zu 2/3 Schuldteilung schon zweifelhaft, denn hätte der PKW- Fahrer schon ein paar Sekunden früher geblinkt, wäre der Unfall nicht passiert. Womöglich ist der PKW fahrer fast an seiner Einfahrt vorbeigerauscht und hatte dazu noch ne derbe Bremsung hingelegt, also Bremsen, Lenkrad rumreißen und blinken in einen Rutsch. Das kennen sicher viele Autofahrer unter uns sicherlich



    Gruß Mario :)

    --OHNE SCHÖNEN ZWEITAKTSAFT, HAT AUCH DIE SCHÖNSTE SIMME KEINE KRAFT--

  • Hi,


    die 1/3 zu 2/3 kann man noch mit zu wenig Sicherheitsabstand, Unaufmerksamkeit etc begründen. Wer hinten drauf fährt ist fast immer der gearschte.


    Den Schaden zu 2/3 bezahlt zu bekommen ist bei Selbstreperatur ja verschmerzbar.


    Einen Tag später zum Arzt ist vielleicht noch legitim, in der Schrecksekunde bzw. mit dem Adrenalin bemerkt man ggf nichtmal, dass man ein Schleudertrauma hat. Das müsste aber ein Anwalt wissen, wie lange man da Zeit hat zum Arzt zu latschen. Ich hab da was von einem Tag im Kopf, wäre also noch fristgerecht.



    MfG


    Tobias

  • die teilung der schuldfrage wird wohl generell in einem solchen fall so gehandhabt.
    gebremst hat er nich. das langsamfahren war ja der grund für das überholmanöver. blinken und abbiegen waren aber eine aktion.

    geht nich und kann ich nich sind die brüder von will ich nich

  • Hatte Montag n Unfall mitm Auto, und bin Dienstach Mittag erst zum Arzt, weil die Kopf- und Nackenschmerzen immer schlimmer wurden....
    Habs in der Aufregung vorher ooch nicht realisiert....kann also vorkommen...

    ALLES WIRD GUT!!
    ...für wen entscheide ich später..


    ...ja, PSYCHO!! :v_dark:


    Zitat Tacharo:

    Beide varianten von Lehmann funktionieren und sind am Einfachsten

    :a_bowing:

  • wenn der Typ für einen einfachen Blechschaden ein Eintrag ins Führungszeugnis hat und damit sich z.B. bei Bewerbungen rechtfertigen muss.


    Taucht in Führungszeugnis für Arbeitgeber nicht auf,wenn der Haken richtig gestzt wurde :a_bowing:

    Nieder mit Keilriemen, es lebe die Simsonkette !!!!!!!!!!






    Neulich bei ebay
    Zündfunke kommt noch mal mit elsterglanz drüber und wie neu <==== :whistling: :tischklopp:




  • die teilung der schuldfrage wird wohl generell in einem solchen fall so gehandhabt.
    gebremst hat er nich. das langsamfahren war ja der grund für das überholmanöver. blinken und abbiegen waren aber eine aktion.



    Das würde ich so nicht sagen.
    Folgendes ist mir passiert. Ich wohnte an einer Landstrasse ausserhalb, im Bereich meiner Wohnung /Haus besteht Überholverbot und 50 Km/h ich setzte zum einbiegen auf mein Grundstück an hinter mir ein LKW
    ich stoppte mein Fahrzeug komplett und bog dann ein, mein PKW fuhr mit der Vorderachse aufs Grundstück als die Hinterachse den Bordstein berührte ( bzw die Hinterräder auf dem Bordstein standen ) knallte es ..
    Was wahr passiert ?? ein Motorradfahrer hat den LKW als Hinderniss gesehen und zum überholen angesetzt hat dann ( viel zu schnell ) beim rausziehen meinen PKW gesehen wollte ausweichen und ist mir VOLL in den Wagen geknallt - so dolle das an meinem Auto die Hinterachse gebrochen ist. Nun wurde sofort ein RTW gerufen und die Polizei,Rettungskräfte trafen schnell ein der Krad -fahrer wahr auch schwer verletzt... und wurde abtransportiert dann ist die Polizei eingetroffen welche alles "grob " aufnahm / kurz Unfallhergang geschildert und dann meinten Sie " wir sind hier nicht zuständig " ( ich wohnte 10 M an der Landesgrenze NRW - R-pfalz ) und Sie sind aus R-Pfalz angerückt .. also sind die wieder gefahren, wir sind dann auch ins KH gefahren da auch mein Sohn im Auto war um Sicherzugehen das nichts passiert ist. Polizei hat dann in unserer Abwesenheit Bilder gemacht und gesagt " Unklare Rechtslage " - dass ist immer Mist ;( bald hatte ich schon das Schreiben im Briefkasten Anzeige wegen Schwerer Körperverletzung da ich Schuld sei - Fehler beim Linlsabbiegen - mein Anwalt meinte auch, dass ich im normal Fall Schuld sei zu100% - trotz das der Krad fahrer deutlich zu schnell gewesen sein muss und überholverbot sei ( was mich aufregte, den er hat illegal überolt und war zu schnell ) aber wir haben uns das ganze vor Ort angesehen und dann haben wir Einspruch eingelegt - weil mein Auto schon zu 80% auf meinem Grundstück gewesen ist war und der Abbiege vorgang schon so gut wie abgeschlossen war und zum Zeitpunkt des abbiegens ist für mich noch kein Motorradfahrer zu sehen gewesen also habe ich auch keinen Fehler beim Abbiegen gemacht. Das ganze hat dann 5 Monate gedauert die Versicherung wollte dann auch eine 2/3 Sache machen aber ich habe dies abgelehnt und zu 100 % recht bekommen .. ich wollte damit nur sagen das die 2/3 regelung eigentlch nicht gängig istbei der Abbiege geschichte Aber Versicherungen bieten dies gerne an ist ja billiger für die ... ein Fehler beim Linksabbiegen wie es der PKW -faherer bei deinem Sohn gemacht hat muss nicht zu dieser 2/3 Regel führen die gegnerische Versicherung hat dies Vorgeschlagen und wenn du / Ihr da zustimmt ist das fürs Gericht ok ( damit gibt man aber auch eine Teilsschuld zu.) daher würde ich immer dazu raten ( wenn es aussicht auf erfolg hat ) immer sein Recht zu 100% durchzuboxen -sprich ich hätte das nicht angenommen und hätte auf 100% Schadenersatz geklagt dann hätte der PKW fahrer auch keine Chance mit einem plötzlichem " Schleudertrauma " seine Kasse zu füllen bzw. seine Rep kosten zu senken... Ich wünsch euch auf jedenfall alles Gute und hoffe ihr gewinnt :!::!:

    Gruss Ich






    Zitat: tomcat86 (ich fahre nicht "stino" ich fahre "helene")

  • ich bezweifle aber das ein Moped was 80 kg wiegt , plus 2x 75 kg Besatzung , einen PKW Mit ca . 1000 kg bei einem Aufprall derart beschleunigen kann , das bei dem Fahrer eine solche Verletzung auftreten kann . Wer weiß was diesem Fahrer im nachherein noch wiederfahren ist . Evtl. vor Aufregung etwas schnell gegen seine eigene Garagenwand gefahren .Mann will niehmandem etwas unterstellen , aber möglich ist alles .

  • Glaub ich auch nicht - aber ist ja schnell gemacht zu Doc Aua Aua sagen und bissel was kassieren ...

    Gruss Ich






    Zitat: tomcat86 (ich fahre nicht "stino" ich fahre "helene")

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