SR-50 / lange Standzeit

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  • Na dann zerschlage ich dir mal alle Hoffnungen.


    Für ALLE Fahrzeuge die nach der Wende bzw. Februar 1992 gebaut wurden, ist das KBA nicht mehr zuständig.
    Also...ab zum TÜV/Dekra usw...


    Zitat

    West-Simsons


    Jetzt mal etwas für die Allgemeinbildung.
    Es gab damals hitzige Debatten um die Himmelsrichtungen. Nach langen Sitzungen hat man beschlossen die Himmelsrichtungen, trotz Mauerfall, so zu lassen wie sie sind und waren.
    Entsprechend wurde die Simson auch nach dem Mauerfall immer noch im östlichen Teil Deutschlands gebaut - nur falls mal jemand fragt.

  • Ich meinte mit West-Simsons die 'verwestlichten' Simsonroller (also wie mein sr50/1b), die nicht mehr nach DDR-Stvz zugelassen wurden, sondern nach 1992 nach BRD-Stvo, sprich nur noch 50km/h, anstelle der 60..
    Dass alle Simsons aus Ostdeutschland kommen, ist mir durchaus bewusst und sehe ich durchaus als besondere Marke, die diese Modelle zu was besonderem machen :)


    Aber schade, dass das KBA nicht mehr zuständig ist, das wäre deutlich einfacher..
    Sobald die Polizei sich geäußert hat wegen der Unbedenklichkeitsbescheinigung gehts dann halt zum TÜV.. :(

  • So, der TÜV an sich war kein Problem. Die meiste Zeit hat er damit verbracht herauszufinden, was er denn nun eintragen soll.


    Die Überraschung war dann allerdings bei der Zulassungsstelle:
    Die wollen die vom TÜV ausgestellte Bescheinigung nicht abstempeln, weil der Roller wohl nach den neuen Vorschriften nicht mit Versicherungskennzeichen gefahren werden darf.
    D.h. ich brauche ein reguläres Kennzeichen / Versicherung..
    Lustigerweise hatte die Dame von der Versicherung selber garkein Problem, mir ein Versicherungskennzeichen auszuhändigen.


    Jetzt warte ich mal auf einen Rückruf vom TÜV, ob die mir das Dokument nicht auf 45 km/h ausstellen können... :(


  • Jetzt warte ich mal auf einen Rückruf vom TÜV, ob die mir das Dokument nicht auf 45 km/h ausstellen können... :(


    Das ist Quatsch, alle Fahrzeuge die vor 2001 in den Verkehr gekommen sind, dürfen noch 50km/h fahren. Auch mit Klasse (A)M. Und Natürlich gehört da ein Versicherungskennzeichen dran.


    Siehe hier:


    http://www.verkehrsportal.de/fev/fev_76.php


    bzw. hier:


    http://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2011/__3.html


    Mfg


    Tobias

    Einmal editiert, zuletzt von Rossi ()

  • Der TÜV hat im Gutachten eingetragen:


    5* 2rädr.KR o. BW > 45 km/h
    Leichtkraftrad


    Die alten Schlüsselnummern konnte er garnicht mehr eintragen, daher blieb nur dieser Eintrag übrig, der eben nach den neuen Richtlinien erfolgt..


    Die Zulassungsstelle sagt dann natürlich, Leichtkraftrad -> kein Versicherungskennzeichen


    Sprich ohne Drosselung und erneute TÜV-Abnahme bleibt eben nur die richtige Anmeldung, und ich darf das dann vermutlich garnicht erst fahren, weil ich nur einen alten 3er Führerschein habe, der aber nur mit Versicherungskennzeichen+50km/h gilt..


  • Das ist aber ein Fehler vom TÜV Mockel. Das ist kein Leichtkraftrad, das ist ein Kleinkraftrad/Roller bis 50km/h. Damit passt dein Versicherungskennzeichen auch nicht, das ist nicht für Leichtkrafträder. Du fällst gerade damit in die 125er Klasse, sowohl Führerscheinrechtlich als auch Versicherungsrechtlich.


    MfG


    Tobias

  • danke für die Info!
    Dann frage ich bei dem nochmal nach, inwieweit die Schlüsselung als Kleinkraftrad bis 50km/h möglich ist.
    Wie gesagt, er hatte es erst mit einer der alten Schlüsselnummern probiert, sein System hat das aber nicht zugelassen zum finalen Ausdruck..


    Ich hab auch der Zulassungsstelle eben noch eine email geschrieben, weil keiner ans Telefon geht.. Vielleicht sind die auskunftsfreudiger, wenn es nicht nur schnell schnell am Schalter ist..

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