Beiträge von Pendarric

    danke für die Info!
    Dann frage ich bei dem nochmal nach, inwieweit die Schlüsselung als Kleinkraftrad bis 50km/h möglich ist.
    Wie gesagt, er hatte es erst mit einer der alten Schlüsselnummern probiert, sein System hat das aber nicht zugelassen zum finalen Ausdruck..


    Ich hab auch der Zulassungsstelle eben noch eine email geschrieben, weil keiner ans Telefon geht.. Vielleicht sind die auskunftsfreudiger, wenn es nicht nur schnell schnell am Schalter ist..

    Der TÜV hat im Gutachten eingetragen:


    5* 2rädr.KR o. BW > 45 km/h
    Leichtkraftrad


    Die alten Schlüsselnummern konnte er garnicht mehr eintragen, daher blieb nur dieser Eintrag übrig, der eben nach den neuen Richtlinien erfolgt..


    Die Zulassungsstelle sagt dann natürlich, Leichtkraftrad -> kein Versicherungskennzeichen


    Sprich ohne Drosselung und erneute TÜV-Abnahme bleibt eben nur die richtige Anmeldung, und ich darf das dann vermutlich garnicht erst fahren, weil ich nur einen alten 3er Führerschein habe, der aber nur mit Versicherungskennzeichen+50km/h gilt..

    So, der TÜV an sich war kein Problem. Die meiste Zeit hat er damit verbracht herauszufinden, was er denn nun eintragen soll.


    Die Überraschung war dann allerdings bei der Zulassungsstelle:
    Die wollen die vom TÜV ausgestellte Bescheinigung nicht abstempeln, weil der Roller wohl nach den neuen Vorschriften nicht mit Versicherungskennzeichen gefahren werden darf.
    D.h. ich brauche ein reguläres Kennzeichen / Versicherung..
    Lustigerweise hatte die Dame von der Versicherung selber garkein Problem, mir ein Versicherungskennzeichen auszuhändigen.


    Jetzt warte ich mal auf einen Rückruf vom TÜV, ob die mir das Dokument nicht auf 45 km/h ausstellen können... :(

    Ich meinte mit West-Simsons die 'verwestlichten' Simsonroller (also wie mein sr50/1b), die nicht mehr nach DDR-Stvz zugelassen wurden, sondern nach 1992 nach BRD-Stvo, sprich nur noch 50km/h, anstelle der 60..
    Dass alle Simsons aus Ostdeutschland kommen, ist mir durchaus bewusst und sehe ich durchaus als besondere Marke, die diese Modelle zu was besonderem machen :)


    Aber schade, dass das KBA nicht mehr zuständig ist, das wäre deutlich einfacher..
    Sobald die Polizei sich geäußert hat wegen der Unbedenklichkeitsbescheinigung gehts dann halt zum TÜV.. :(


    Edit:
    Welches Baujahr ist er denn nun?
    Mit 50er Zulassung und Inbetriebnahme nach '92 sieht es schon wieder ranzig aus.

    Also die Rechnung, die ich noch habe, ist vom 6.4.96 (hatte vorhin falsch 94 geschrieben). damit scheint es wohl wiederum zu neu zu sein..
    Baujahr selber weiß ich garnicht, aber die Erstzulassung war erst ab dem 6.4.96.
    Aber ich wart jetzt einfach mal ab. Bis die Polizei soweit ist, dauert das sicher auch, bis dahin hat mir hoffentlich auch das KBA geantwortet.

    Wow, Ihr macht mir Hoffnung, vielen Dank!!
    Dann warte ich mal heut ab, ob sich das KBA auf meine einfache email meldet, und dann fülle ich das Formular einfach mal aus.


    Die Aussichten, den Roller durch die Stadt schieben zu müssen, oder ein Auto mit Anhänger besorgen zu müssen, waren nicht so erbaulich!


    :)

    Warte mal bitte bis jemand anders hier noch was dazu schreibt.
    Aber für einen simson roller musst du garantiert nicht zum TÜV. Und auch nicht zur Zulassungsstelle. Du fragst lediglich bei der Polizei, ob das Ding gestohlen ist oder nicht. Dann kannst du ruhigen Gewissens auf die Seite des KBA gehen und dir online neue Papiere beantragen. Kostet so 20-30 euro glaube ich. Die bekommst dann Per Post. Danach los und Kennzeichen holen. Fertig.

    Gilt das mit dem KBA denn auch für West-Simsons? Mein Modell ist eine SR50/1B, mit 50km/h, gekauft 1994.

    ich hab dort auch mal eine email hin geschickt, aber laut anderen Aussagen im Internet scheint das KBA nur für noch in der DDR zugelassene Schwalben zuständig zu sein. Für alles, was schon von vornherein für den Westen war (oder eben dann nach der Wiedervereinigung gebaut wurde), und nur mit 50 km/h zugelassen ist, scheint Sache der örtlichen Zulassungsstelle zu sein.


    Ich hoffe jedenfalls mal, dass das KBA sich doch positiv meldet, und mir was schickt, aber ich befürchte, ich muss die einzelnen Amtsgänge durchziehen..

    Das schien laut den diversen Telefonaten der einzige Weg zu sein, wieder eine ABE zu bekommen.


    Ich war zuerst in einem Versicherungsbüro, wegen dem (jetzt schwarzen?) Kennzeichen.
    Die Dame wollte das aber nicht ausgeben, weil ich keine ABE habe, und vorher auch noch nie bei denen war (das 'aktuell' montierte Versicherungsschild ist von '99 :-), sprich ich weiß garnicht mehr wer das früher ausgegeben hatte ).


    Ich hab dann bei der KFZ-Zulassungsstelle angerufen.
    Die Dame dort meinte, ich muss zum TÜV, und eine Einzelabnahme machen, und mit dem Beleg zur Zulassungsstelle, damit die das beglaubigen.
    Ich hab dann erst bei der Dekra angerufen, weil ich dort den Roller auch hinschieben könnte (ist nur so ca. 1 km weg, der TÜV eher 3km, da brauch ich wohl eher einen Hänger).
    Die Dekra darf das wohl nicht machen, oder bzw. braucht einen Tag dafür bis die alles beieinander haben.
    Also Anruf beim TÜV: dort wurde mir gesagt, ich muss erst von der Polizei eine Unbedenklichkeitsbescheinigung anfordern (dass der Roller nicht gestohlen gemeldet ist). Dann kann ich beim TÜV einen Termin machen, den Roller vorführen (und wie gesagt, dann zurück zur Zulassungsstelle).


    Nachdem ich und meine Mutter schon mehrfach stundenlang gesucht haben, ohne Erfolg, scheint das nun der lange Weg zu sein.. :(

    So, nach langer Zeit und mehreren Urlauben später hatte ich doch endlich Zeit, mich um den Roller zu kümmern.
    Eine neue Batterie und Zündkerze hatten nicht gereicht.
    Nach einer neuen Sicherung (die alte ist gleich durchgebrannt), sowie ein komplettes Zerlegen und Reinigen des Vergasers (dank der Hilfe eines technisch versierteren Freundes) sprang er auch gleich an, besser als damals :)
    Der Tank selber war in Ordnung, und sogar die Lämpchen gehen noch alle.


    Dummerweise habe ich die ABE nicht mehr finden können, d.h. jetzt warte ich auf Rückmeldung von der Polizei, dass das auch wirklich nicht geklaut ist, dann kann ich zum TÜV, und dann zur Zulassungsstelle (um das beglaubigen zu lassen) und dann kann ich mir endlich ein Versicherungskennzeichen holen...


    Vielen Dank nochmals an Alle für die Hilfestellung, und die sonstigen Tips hier im Forum!