Hi Leute,
Habe mit nem Kumpel ne Schwalbe in der Stadt ausfindig gemacht und wollten an der "gefundenen Sache" Interesse bekunden.
Sind dann zum Umweltamt Rostock und die meinten, das ihnen die Schwalbe schon bekannt wäre und sie nun noch warten, ob der Besitzer sie neu bei der Versicherung anmeldet. Wenn sie allerdings noch einen Monat nach ablauf des aktuellen Kennzeichens immer noch unbenutzt dort stehen bleibt und kein neues kennzeichen hat, bekommt sie einen roten Punkt und wird verschrottet. Das wollte er natürlich verhindern. Die vom Amt meinte, das ihnen die Paragraphen bekannt sind um die Schwalbe quasi für lau zu übernehmen, laut denen haben die aber andere Regelungen.
Können die einfach selber Regelungen in der Sache aufstellen? Da die Paragraphen ja im BGB stehen, bin ich da sehr skeptisch.
Wenn ihr uns da weiter helfen könntet wäre das echt klasse, danke schon mal im vorraus.
Gruß Winni
Interesse an gefundener Schwalbe und Behörde
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Hi Leute,
Habe mit nem Kumpel ne Schwalbe in der Stadt ausfindig gemacht und wollten an der "gefundenen Sache" Interesse bekunden.
Sind dann zum Umweltamt Rostock und die meinten, das ihnen die Schwalbe schon bekannt wäre und sie nun noch warten, ob der Besitzer sie neu bei der Versicherung anmeldet. Wenn sie allerdings noch einen Monat nach ablauf des aktuellen Kennzeichens immer noch unbenutzt dort stehen bleibt und kein neues kennzeichen hat, bekommt sie einen roten Punkt und wird verschrottet. Das wollte er natürlich verhindern. Die vom Amt meinte, das ihnen die Paragraphen bekannt sind um die Schwalbe quasi für lau zu übernehmen, laut denen haben die aber andere Regelungen.
Können die einfach selber Regelungen in der Sache aufstellen? Da die Paragraphen ja im BGB stehen, bin ich da sehr skeptisch.
Wenn ihr uns da weiter helfen könntet wäre das echt klasse, danke schon mal im vorraus.
Gruß WinniFundsachen müssen ein 1/2 Jahr aufbewahrt werden, und dann kann der Finder diese in Anspruch nehmen.... verschrotten dürfe die das Möp nicht so einfach.
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Wieso "gefunden"?? Muss doch anhand des Versicherungsschild rauszukriegen sein, wem das Ding gehört?
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Anhand des Schildes kann ich selber keinen Besitzer ausfindig machen. Die Versicherung gibt mir ja schließlich nicht die Daten raus.
Von dem Umweltamt wurde der Besitzer schon vor einiger Zeit an geschrieben, hat allerdings noch nicht reagiert. -
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Vorweg: Vom Zivilrecht habe ich nicht so viel Ahnung, desshalb ist dies hier mehr eine Vermutung.
Es könnte gut möglich sein, dass die Schwalbe schon von jemandem gemeldet wurde und dieser Finder aber kein Eigentum daran begründen möchte. Demzufolge geht das Recht auf Erwerb an Eigentum an die Gemeinde. Was diese dann damit macht, ist deren Sache. (§976 BGB)
Sprich am besten in aller Ruhe mit dem Sachbearbeiter. Ich vermute, dass es möglich ist, die Schwalbe vor dem Verschrotten zu erwerben.
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Wie kann denn ein "Finder" ein Eigentum begründen wollen, wenn ein Eigentümer feststeht?
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"@Lehman
Auch das steht Link mit der Anleitung:)
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Ich weiß nicht, was ihr fürn Sinn für Recht und Unrecht habt? Nur weil das Ding da rumsteht ist das noch lange keine herrenlose Fundsache.
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Ich weiß nicht, was ihr fürn Sinn für Recht und Unrecht habt? Nur weil das Ding da rumsteht ist das noch lange keine herrenlose Fundsache.
grob kann man drei Szenarien konstruieren:
1.) Die Sache ist herrenlos, d.h. der frühere Eigentümer hat das Eigentum an seiner Sache aufgegeben. Ein Diebstahl ist bei herrenlosen Sachen nicht möglich, d.h. eine Wegnahme ist straffrei.
2.) Die Sache ist verloren und eine Wegnahme und eine Zueignung ist rechtswidrig (Unterschlagung). Das BGB gibt aber die Möglichkeit, trotzdem rechtmäßig Eigentum daran zu begründen, falls bestimmte Vorraussetzungen gegeben sind. Siehe dazu die §§965 ff BGB. Eine Fund muss gemeldet werden.
3.) Die Sache ist nicht verloren und Eigentum kann nicht erworben werden.
Aufgabe der Behörde ist es nun zu prüfen, ob die Sache verloren ist, oder nicht. Der Eigentümer hat 6 Monate Zeit sein Recht am Eigentum der Sache anzumelden. Wenn er dies nicht macht, wird ihm unterstellt, dass die Sache verloren ist.
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