Der Thread rund ums Auto.

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  • H-Kennzeichen bekommt jedes Auto, das dem Oldtimerkatalog und den Kriterien entspricht.
    Die Sache mit dem "Zweitwagen" ist Sache der Versicherung. Viele Verlangen für ihren Oldtimerversicherungstarif einen Erstwagen, der ebenfalls bei denen mitversichert ist, oder in seltenen Fällen ein Nahverkehrsbahnticket im Abo.
    Aber natürlich kann man sein Fahrzeug mit H-Kennzeichen auch normal versichern lassen. Dann fallen auch Kilometerbegrenzung, Garagenstellplatz, usw weg.

  • Viele Versicherungen verlangen ein "erstauto" so das der Oldtimer als "zweitwagen" fährt....
    Hat auch was mit den Steuern Zutun, da du mit einem Fahrzeug welches "H" hat nicht im Alltag fahren darfst, das wäre Steuerhinterziehung.


    Genau auf diese Vielfacher mit "H" auf dem Kennzeichen sind sie bei uns hier grad richtig gelesen (Rennleitung).

  • Natürlich darfst du mit einer historischen Zulassung Alltagsfahrten machen! Es ist doch keine rote Nummer.
    Höchstens dein Versicherungstarif kann dir da etwas anderes auferlegen, aber mit der Steuer hat das rein gar nichts zu tun wohin und wann du fährst.

  • Wenn du ein H Kennzeichen hast, ist dein Auto in den meisten Fällen Steuervergünstigt....
    Z.B. Kostet ein Audi 100 Typ44 als Diesel knappe 800 Euro Steuern OHNE H.... hast du das H bezahlt du deine 191 oder 192 Euro.....
    Wäre klasse wenn du mit dem Auto jeden Tag auf die Arbeit fahren dürftest, darfst du aber STRENG genommen nicht.... das H Kennzeichen ist für Ausflugsfahrten oder für Fahrten zu einem Treffen.
    Natürlich ist es schwer zu beweisen wenn sie dich anhalten SOLLTEN.


    Kleines Beispiel:
    Hier bei uns im Ort fährt einer einen Manta H, der ist jeden Tag auf die Arbeit mit dem Ding, EINE Woche lang hat die Rennleitung ihn JEDEN Morgen gesehen, am Freitag haben sie ihn dann rausgezogen.... jetzt fährt er nicht mehr mit seinem Manta auf die Arbeit und hat eine Anzeige wegen Steuerhinterziehung

  • Dann zeige mir einmal den passenden Gesetzestext dazu bitte. Dass die Steuer vergünstigt ist, ist richtig, aber dass nur Ausfahrten, keine Alltagsfahrten mit der Zulassung(!) erlaubt seien, ist mir ja mal gänzlich neu.
    Bisher kenne ich nur Einschränkungen über den Versicherer und eben Einschränkungen, die sich aus dem Oldtimerkatalog vom TÜV Nord/Süd im Zuge der Kriterien der Kennzeichenerteilung ergeben. Jedoch nichts von Fahrverboten Seitens des Gesetzgebers.
    Die einzige Möglichkeit, die mir einfallen will, wäre, dass der Oldtimer, durch den Alltagsgebrauch nicht mehr den Kriterien "erhaltenswert" entspricht und ihm so also durch den TÜV (und zuvor mit polizeilich angeordneter TÜV-Vorführung) die historische Zulassung wieder entzogen wird.
    Allerdings lässt sich ein Fahrzeug auch im Alltagsgebrauch mit genügender Wartung und Pflege im Zustand 2-3 erhalten.
    Im übrigen kenne ich auch eine zweistellige Anzahl von Leuten, die einen Oldtimer, mit H-Zulassung, im Alltag bewegen. Und nun wirds spannend.. zwei davon sind Polizisten. ;)

  • Ein Oldtimerfahrzeug zeichnet sich dadurch aus, daß dieses als historisches Sammlerstück in der Regel nur noch zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes und nicht als übliches Beförderungsmittel eingesetzt wird. Am häufigsten kommen diese Kraftfahrzeuge bei sogenannten Oldtimerrallys und ähnlichen Veranstaltungen zum Einsatz. Fahrten im Alttagsverkehr oder zu gewerblichen Zwecken sind nicht erlaubt (Kfz.-Steuerhinterziehung!)


    Quelle: Zulassungsbehörde Nürnberg

  • Einschränkungen in der Nutzung gibt es für das H-Kennzeichen (fast) nicht.
    Einzige mir bekannte Einschränkung betreffen Nutzung im Fahrzeugverleih oder Verwendung als Nutzfahrzeug (z.B. LKw im gewerblichen Einsatz).
    Manche Versicherungen bestehen tatsächlich auf ein Alltagsfahrzeug, aber nicht alle.
    Hauptvorteil ist der günstigere jährliche Steuersatz von ca. 191 Euro und die Einsatzmöglichkeit in Umweltzonen.
    Bei kleinen Fahrzeugen wie Ente, Fiat 500 oder auch Trabant kann eine reguläre Zulassung aber auch billiger sein als ein H-Kennzeichen.
    Bis ca. 800 cm3 Hubraum kommt selbst der höchste Steuersatz nicht auf 191 Euro Jahressteuer.
    Häufig werden leider H-Kennzeichen und rote 07-er Nummer in einen Topf geworfen.
    Bei roter 07-er Zulassung ist Alltagsbetrieb tatsächlich nicht erlaubt...

    Einmal editiert, zuletzt von Mopped987 ()

  • Das ist ja interessant mit Nürnberg.. das sagen unsere hier nicht. Zeigst du mal den Link dorthin?
    Gewerbliche Nutzung beim H-Kennzeichen ist übrigens mit Ausnahmegenehmigung auch möglich. Hier in Düsseldorf gibt es ein paar alltägliche Beispiele die mit ihrem Oldtimer-LKW herumfahren. Entweder aus Werbegründen, oder ganz regulär als Servicewagen. Ich schau die Tage mal dass ich was vor die Linse bekomme.
    Da hätte ich übrigens auch einen Bekannten passend zu.. der hat sich eine Ausnahmegenehmigung für sein historisches Fotografenfahrzeug besorgt und darf nun auch im Gewerbe damit fahren.

  • Richtig, Yabbe liegt hier falsch.
    Die H-Zulassung beinhaltete keinerlei Nutzungsbeschränkungen. In machen Fällen wird von der Versicherung etwas ähnliches erhoben, aber das muss nicht sein.
    Du verwechselst das vielleicht mit dem roten "07er" Kennzeichen.


    mfg
    :b_wink:

  • Ein Oldtimerfahrzeug zeichnet sich dadurch aus, daß dieses als historisches Sammlerstück in der Regel nur noch zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes und nicht als übliches Beförderungsmittel eingesetzt wird. Am häufigsten kommen diese Kraftfahrzeuge bei sogenannten Oldtimerrallys und ähnlichen Veranstaltungen zum Einsatz. Fahrten im Alttagsverkehr oder zu gewerblichen Zwecken sind nicht erlaubt (Kfz.-Steuerhinterziehung!)


    Quelle: Zulassungsbehörde Nürnberg


    steht wo?
    bin gerade mit bandscheibenschaden zum körperlichen nichtstun verdonnert und hab mir mal den spaß gegeben deren seite zu durchforsten
    hab nur die übersicht gefunden: https://www.nuernberg.de/inter…gsamt/kennzeichen.html#70
    kein sterbens wörtchen über steuerhinterziehung oder ähnlichem


    ganz davon ab, dass es rechtlich keine hinterziehung wär, aber das ist wieder ne andere baustelle




    thema zweitwagen: viele versicherungen (zulassungsstelle geht das garnichts an) verlangen halt nen erstwagen
    mehr knackpunkte gibts da auch nicht
    viele akzeptieren auch nen moped oder einen wagen aus der familie auf welchen man im alltag zugriff hat
    muss nichtmal bei der gleichen versicherung versichert sein, versicherungsscheinnummer angeben und glaubhaft machen, dass man mit dem ding fahren kann
    viel regelt bei solchen sachen auch der persönliche kontakt zum versicherungsheini - facebook bringt einen da nicht weiter :rolleyes:

    Ich kann gut Mitmenschen umgehen

  • Hi,


    ein Oldtimer (§23 STVZO-Abnahme) darf ganz normal im STraßenverkehr bewegt werden, da gibt es maximal durch die Versicherung Nutzungseinschränkungen. Vom H-Kennzeichen darf man damit auch im Alltag fahren.


    Bei der normalen HU alle 2 Jahre wird natürlich die Einstufung wieder überprüft, passt die nicht mehr, ist das ein erheblicher Mangel und das H-Kennzeichen ist weg. Und den Zustand als Oldimter bei jeden Alltagsnutzung ist auch nicht so ohne, da ist schneller das H wieder weg als einem Lieb ist. Irgendwas umbauen (was nicht zeitgenössisch ist), ist auch schwierig. Das fängt streng genommen schon bei einer AHK an, wenn es die so nicht schon in den ersten 10 Jahren gab, ist die Abnahme Pfutsch.


    MfG


    Tobias

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