Der Thread rund ums Auto.

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  • Irgendwas umbauen (was nicht zeitgenössisch ist), ist auch schwierig. Das fängt streng genommen schon bei einer AHK an, wenn es die so nicht schon in den ersten 10 Jahren gab, ist die Abnahme Pfutsch.


    Gab es da nicht die Ausnahme, "wenn die Umbauten der Sicherheit des Fahrzeug dienen", z.B. Scheibenbremsen statt Trommelbremsen oder sogar Led Rückleuchten statt z.B. 6v Glühobst?

  • Gab es da nicht die Ausnahme, "wenn die Umbauten der Sicherheit des Fahrzeug dienen", z.B. Scheibenbremsen statt Trommelbremsen oder sogar Led Rückleuchten statt z.B. 6v Glühobst?


    Es gibt da das Verkehrsblatt von 2011:


    http://www.oldtimer-markt.de/s…_oldtimerrichtlinie-1.pdf


    Da steht zu Bremsscheiben nichts genaues drin.


    Aber Änderungen die nachweisslich innerhalb der ersten 10 jahren erfolgt sind, oder hätten erfolgt sein können, sind okay.


    Beispiel.. 80er Jahre Trabant umgerüstet auf Scheibenbremse mit Golf1 oder Golf2-Baukasten hätten in den ersten 10 Jahren erfolgt sein können, Umbau mittels neuren Bremsteilen aus einem aktuellen Auto ist nicht.


    LEDs ist auch so lala. Das äusserere Erscheinungsbild muss erhalten bleiben, dann wird es mit anderen Scheinwerfern echt essig und für die alten Fassungen gibt es keine zugelassenen LEDs.


    Und ja, in der Richtlinie ist viel Spielraum, einiges ist schwammig ausgelegt. Das kommt dann auch immer aufs Auto und den Einzelfall drauf an.


    MfG


    Tobias

  • Gab es da nicht die Ausnahme, "wenn die Umbauten der Sicherheit des Fahrzeug dienen", z.B. Scheibenbremsen statt Trommelbremsen oder sogar Led Rückleuchten statt z.B. 6v Glühobst?


    Sowas liegt (wie so ziemlich alles andere bei der Abnahme auch) im Ermessen des Prüfers. Wenn er es mit sich und den vorhandenen Papieren verantworten kann, nimmt er es auch ab.
    Meine Auspuffanlage ist z.B. Repro. Da könnte nun ein Prüfer theoretisch sagen "ist nicht original = H-Kennzeichen weg". Meiner sieht es anders. Sie ist nach den Originalmaßen gebaut worden und alles aus der Zeit, von Lagerwareeinmal abgesehen, die aber nur noch selten zu bekommen ist, dürfte mittlerweile ziemlich durchgerostet sein. Also lieber frisch als 100x geflickt und dann doch undicht.
    Und so ists eben mit jeder Sache.. am besten alles direkt mit dem abklären, der es auch abnehmen soll, dann klappt das auch (oder nicht..und man ärgert sich nicht dass man was rückrüsten muss).

  • Sowas liegt (wie so ziemlich alles andere bei der Abnahme auch) im Ermessen des Prüfers. Wenn er es mit sich und den vorhandenen Papieren verantworten kann, nimmt er es auch ab.
    Meine Auspuffanlage ist z.B. Repro. Da könnte nun ein Prüfer theoretisch sagen "ist nicht original = H-Kennzeichen weg". Meiner sieht es anders. Sie ist nach den Originalmaßen gebaut worden und alles aus der Zeit, von Lagerwareeinmal abgesehen, die aber nur noch selten zu bekommen ist, dürfte mittlerweile ziemlich durchgerostet sein. Also lieber frisch als 100x geflickt und dann doch undicht.
    Und so ists eben mit jeder Sache.. am besten alles direkt mit dem abklären, der es auch abnehmen soll, dann klappt das auch (oder nicht..und man ärgert sich nicht dass man was rückrüsten muss).


    Ich wüsste jetzt auch nicht was gegen eine Reproauspuffanlage sprechen sollte, vorrausgesetzt sie entspricht 100% dem Original. Ich würde die auch so nehmen, steht ja auch so explizit im Verkehrsblatt.


    Wie man sieht ist die Alltagsnutzung eines Autos mit H-Kennzeichen nicht so einfach, der Zustand muss erhalten werden, großartig umbauen ist nicht. Das schränkt die Nutzung dann natürlich indirekt ein.


    MfG


    Tobias

    Einmal editiert, zuletzt von Rossi ()

  • Richtig, alles im Ermessen des Prüfers.
    Ich habe da schon ganz andere Sachen mitbekommen.


    Nehmen wir doch zum Beispiel die amerikanischen Hotrods. Völlig umgebaut und trotzdem H Kennzeichen.


    mfg
    :b_wink:

  • Richtig, alles im Ermessen des Prüfers.
    Ich habe da schon ganz andere Sachen mitbekommen.


    Nehmen wir doch zum Beispiel die amerikanischen Hotrods. Völlig umgebaut und trotzdem H Kennzeichen.


    mfg
    :b_wink:


    Wenn der Umbau nachweislich 30 Jahre alt ist, geht wieder viel und es gibt genug Kollegen die das damit nicht so genau nehmen.


    MfG


    Tobias

  • Warum auch nicht. Die Hotrod-Szene entstand um 1920. ;)
    Umso wirscher, dass im Oldtimerkatalog manchmal eine schwarzmatte Lackierung als Ausstosskriterium aufgeführt ist.
    Nunja.. manche fahren trotzdem so rum. Und das sicher nicht heimlich. Man sieht also... ich machs kurz: s.o. ;)

  • Der Umbau muss 10 Jahre nach EZ möglich gewesen sein. So siehts aus. Wenn er bereits 10 Jahre nach EZ eingetragen wurde, umso besser. Ansonsten muss man ggf Überzeugungsarbeit leisten, z.B. mit Tuningkatalogen aus der Zeit, Umrüstkatalogen des Hertellers, Zeitzeugenzeitschriftenberichten, datierten Fotos aus der Zeit etc.
    Ich fahre doch so ein Gefährt..hab das alles schon ein paar mal hinter mir. ;) Original ist stressfreier.. ganz klar. Aber zeitgenössisch umgebaut macht mehr Spaß. :D (Wobei..manches finde ich original auch super! Trabant z.B.)

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