was ist denn "ein akku"? und wie kommst du auf 6000?
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10km von mir weg... soll ich ihn für dich kaufen?

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es wäre mir ein fest

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Ich bin nie auf die 6000euro gekommen.
Weder für die Aklasse noch für ein Akku.Meine Quelle: Markus Braun aus DD
übrigens: der verständliche Grund warum Hersteller nicht unbedingt e-Autos bauen wollen ist folgender:
Die Herstellungskosten eines "besseren" Autos wie z.b. A-Klasse mit pipapo belaufen sich auf ca 6Teur, verkauft wirds für 30...
Die Herstellungskosten eines 20kwh Akkus belaufen sich auf etwa 3000€ (heute) bzw 8000€ (vor 3 Jahren)....
Abgesehen davon kommt später weniger Kohle für Ersatzteile und Wartung rein.also ist es natürlich das schlaueste den Leuten zu erzählen nen e-auto kann nix...
Kennste den?
Muss ein komscher Typ sein.ABER och irgendwie lustig, fracht er mich doch ob ich an Demenz leiden würde.
und bemittleidenswert für seine selbstentblößende Art
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Yuppi.
Will ne 407 Limooder n Peugeot rcz-R
Besorg mir den
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406 Coupe, Junge!
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Karl, vielleicht solltest du mal scrap fragen, wie er denn Herstellungskosten mit pipapo definiert.
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DS Serie1 kombi
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Karl, vielleicht solltest du mal scrap fragen, wie er denn Herstellungskosten mit pipapo definiert.
ZitatAlles anzeigen§ 255 Bewertungsmaßstäbe
(1) Anschaffungskosten sind die Aufwendungen, die geleistet werden, um einen Vermögensgegenstand zu erwerben und ihn in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen, soweit sie dem Vermögensgegenstand einzeln zugeordnet werden können. Zu den Anschaffungskosten gehören auch die Nebenkosten sowie die nachträglichen Anschaffungskosten. Anschaffungspreisminderungen sind abzusetzen.
(2) Herstellungskosten sind die Aufwendungen, die durch den Verbrauch von Gütern und die Inanspruchnahme von Diensten für die Herstellung eines Vermögensgegenstands, seine Erweiterung oder für eine über seinen ursprünglichen Zustand hinausgehende wesentliche Verbesserung entstehen. Dazu gehören die Materialkosten, die Fertigungskosten und die Sonderkosten der Fertigung sowie angemessene Teile der Materialgemeinkosten, der Fertigungsgemeinkosten und des Werteverzehrs des Anlagevermögens, soweit dieser durch die Fertigung veranlasst ist. Bei der Berechnung der Herstellungskosten dürfen angemessene Teile der Kosten der allgemeinen Verwaltung sowie angemessene Aufwendungen für soziale Einrichtungen des Betriebs, für freiwillige soziale Leistungen und für die betriebliche Altersversorgung einbezogen werden, soweit diese auf den Zeitraum der Herstellung entfallen. Forschungs- und Vertriebskosten dürfen nicht einbezogen werden.
(2a) Herstellungskosten eines selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenstands des Anlagevermögens sind die bei dessen Entwicklung anfallenden Aufwendungen nach Absatz 2. Entwicklung ist die Anwendung von Forschungsergebnissen oder von anderem Wissen für die Neuentwicklung von Gütern oder Verfahren oder die Weiterentwicklung von Gütern oder Verfahren mittels wesentlicher Änderungen. Forschung ist die eigenständige und planmäßige Suche nach neuen wissenschaftlichen oder technischen Erkenntnissen oder Erfahrungen allgemeiner Art, über deren technische Verwertbarkeit und wirtschaftliche Erfolgsaussichten grundsätzlich keine Aussagen gemacht werden können. Können Forschung und Entwicklung nicht verlässlich voneinander unterschieden werden, ist eine Aktivierung ausgeschlossen.
(3) Zinsen für Fremdkapital gehören nicht zu den Herstellungskosten. Zinsen für Fremdkapital, das zur Finanzierung der Herstellung eines Vermögensgegenstands verwendet wird, dürfen angesetzt werden, soweit sie auf den Zeitraum der Herstellung entfallen; in diesem Falle gelten sie als Herstellungskosten des Vermögensgegenstands.
(4) Der beizulegende Zeitwert entspricht dem Marktpreis. Soweit kein aktiver Markt besteht, anhand dessen sich der Marktpreis ermitteln lässt, ist der beizulegende Zeitwert mit Hilfe allgemein anerkannter Bewertungsmethoden zu bestimmen. Lässt sich der beizulegende Zeitwert weder nach Satz 1 noch nach Satz 2 ermitteln, sind die Anschaffungs- oder Herstellungskosten gemäß § 253 Abs. 4 fortzuführen. Der zuletzt nach Satz 1 oder 2 ermittelte beizulegende Zeitwert gilt als Anschaffungs- oder Herstellungskosten im Sinn des Satzes 3. -
Ich wollte das jetzt nicht von dir definiert haben, sondern du solltest ihn fragen, was er darunter versteht

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Na nur die reinen metall, plastik und lederpreise... nach kg oder tonne was wees ick
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