Rote nr wo her??

Willkommen! Melde dich an und mach mit – schreiben, antworten, austauschen.
Jetzt registrieren

  • Ist aber dann eigenschuld der versicherungs Vertreter, wenn sie die Dinger an privat Personen verkaufen.




    Das musst du mir jetzt aber mal erklären warum der Vertreter Schuld ist wenn es die Gesellschaft zulässt?!

  • Ist aber dann eigenschuld der versicherungs Vertreter, wenn sie die Dinger an privat Personen verkaufen.

    Was hat den das mit gewerblich und privat zu tun? Mist machen kann damit jeder! Eher im Gegenteil, welcher Private hat so viele Fahrzeuge, dass er eine rote Nummer braucht...


    MfG


    Tobias

  • Das musst du mir jetzt aber mal erklären warum der Vertreter Schuld ist wenn es die Gesellschaft zulässt?!



    Ganz einfach er schließt denn Vertrag mit dem Kunden ab.
    Somit muss er ja prüfen macht er das nicht was soll versichrung groß machen.

  • welcher Private hat so viele Fahrzeuge, dass er eine rote Nummer braucht...


    Ich hätte da auch Bedarf, bei meinen Versicherungen gibt es da leider keine Möglichkeit, alles schon probiert.


    Gruß


    Frank

    Wege entstehen, in dem man sie geht

  • Ganz einfach er schließt denn Vertrag mit dem Kunden ab.
    Somit muss er ja prüfen macht er das nicht was soll versichrung groß machen.



    Du hast mich nicht verstanden Basti. Der Vertreter kann nix dafür wenn es die Versicherungsgesellschaft absegnet und zulässt, das scheint ja bei der Allianz der Fall zu sein, wenn man eine andere Versicherung da hat oder noch eine abschliesst - z.B. Privathaftpflicht.

  • Das geht solange gut bis was passiert, dann wird Nachgeforscht und der Vertreter bekommt eine aufn Sack, weil er es nicht Überprüft hat.
    Mein Vertreter, wollte jedenfalls den Gewerbeschein sehen, und eine Belehrung gab es auch noch dazu, zudem hatte er mir gesagt das die Versicherung so gut
    wie nichts daran Verdient, und für das Kennzeichen auch keine Großartige Werbung betrieben wird.


    Gruß
    René
    :b_wink:

  • Das geht solange gut bis was passiert, dann wird Nachgeforscht und der Vertreter bekommt eine aufn Sack, weil er es nicht Überprüft hat.
    Mein Vertreter, wollte jedenfalls den Gewerbeschein sehen, und eine Belehrung gab es auch noch dazu, zudem hatte er mir gesagt das die Versicherung so gut
    wie nichts daran Verdient, und für das Kennzeichen auch keine Großartige Werbung betrieben wird.


    Gruß
    René
    :b_wink:


    Genau das meinte ich der Vertreter ist in der Pflicht zu prüfen .

  • sorry wollte keine riesen diskusion damit eröffnen.
    die alianz hier wollte einen gewerbenachweis von mir. also keine chancse .... meinen fuhrpark kann ich einem vertreter gerne zeigen ....

  • Das geht solange gut bis was passiert, dann wird Nachgeforscht und der Vertreter bekommt eine aufn Sack, weil er es nicht Überprüft hat.
    Mein Vertreter, wollte jedenfalls den Gewerbeschein sehen, und eine Belehrung gab es auch noch dazu, zudem hatte er mir gesagt das die Versicherung so gut
    wie nichts daran Verdient, und für das Kennzeichen auch keine Großartige Werbung betrieben wird.


    Gruß
    René
    :b_wink:


    Der Versicherer bekommt gar nix auf den Deckel. Er schließt mit dem Versicherungsnehmer einen Vertrag ab. Sollte der Versicherungsnehmer nun gegen die Klauseln (nur Prüfungs-, Probe- oder Überführungsfahrten) verstoßen, begeht er eine Obliegenheitsverletzung.
    Im Schadenfall kann nun die Versicherung Regressanforderungen stellen. Der einzelne Versicherer und das Versicherungs haben in keiner Weise vorwerfbar gehandelt.

  • Najaaa, es gibt Ausnahmen, die nur Obliegenheitsverletzungen darstellen und es gibt welche, die bei einer Zuwiderhandlung noch einen Verstoß gegen die FZV darstellen und bußgeldbewährt sind.


    Schwammig ist es auch nicht. Es gibt ja die Rechtsprechung.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!