Winterreifenpflicht für 2 Räder

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  • Hi,


    ich fragem ich nch dem Sinn dieser Diskussion. Beim Auto kommt (hoffentlich) keiner auf die DUMME Idee mit Sommerpellen durch den Schnee zu fahren.


    Aber beim Moped, wo es nur 2 Reifen als Kontakt zur Straße gibt, wird rumlamentiert. Eigentlich sollte es der gesunde Menschenverstand einem Sagen, Winterreifen auf die Kiste oder stehen lassen.


    Und ja ich weiss, gescheite Reifen kosten Geld. Auf die Klappe fallen und die Knochen sich ruinieren ist günstiger...



    Kopfschüttel,


    Tobias

  • richtige schneedecken gibts in hh seit jahren nicht mehr (auf den strassen) und bei eis bringt kein winterreifen etwas.

    Korrekt, bei Eis bleibt die Kiste sowieso stehen.


    Aber die M+S Reifen haben eine wesentlich weichere Gummimischung (und fährt sich damit natürlich schneller ab!), die greifen schon bei bei niedrigen Temperaturen besser. Dafür muss nicht Schnee auf der Straße liegen.


    Selbst Schwabe hat eingesehen, dass die M+S Reifen besseren Vortrieb im Winter machen und man besser vom Fleck kommt. Und in Berlin ist auch wenig bis kein Schnee im Vergleich zum Oberharz.


    MfG


    Tobias

  • Ich würde mir ja gerne ein Paar Felgen mit Stollenreifen (Enduroprofil) für den Einsatz im Schnee hinlegen, denn damit fährt man im Schnee am besten.
    Aber wenn die Polizeibeamten darauf bestehen, dass die Reifen mit M&S oder dem entsprechenden Symbol gekennzeichnet sein müssen, dann nützen mir die Stollenreifen gar nichts.


    Und bei Glatteis ist es nahezu egal, mit welchen Reifen man Moped fährt. Das ist immer ein wenig russisches Roulette. Reifen mit M&S-Kennzeichnung bieten auf Eis bestenfalls (bzw. schlimmstenfalls) ein trügerisches Gefühl von Sicherheit.
    Es sei denn, die Reifen sehen so aus:

  • Ich würde mir ja gerne ein Paar Felgen mit Stollenreifen (Enduroprofil) für den Einsatz im Schnee hinlegen, denn damit fährt man im Schnee am besten.
    Aber wenn die Polizeibeamten darauf bestehen, dass die Reifen mit M&S oder dem entsprechenden Symbol gekennzeichnet sein müssen, dann nützen mir die Stollenreifen gar nichts.

    Da gabs ja noch immer diese Regelung für Landwirtschaftsfahrzeuge, für die es keine Winterreifen gibt und die aufgrund ihrer Profilgestaltung auch als Winterreifen durchgehen. Gleiches betrifft wohl die Bereifung von LKW-Aufliegern.


    Hab jetzt die neuen Texte nicht gelesen, ob das entsprechend umgeschrieben wurde.

    Was habt ihr alle gegen nach oben gebogene Obergurte? Man wird doch damit schneller, weil man immer bergab fährt :D
    S 51 B1-3 - Projekt "grüne Hölle":bounce:

    Zitat von tacharo

    Mann,bin ich blöd!!

  • Zitat

    Die Bundesregierung solle Motorräder und Baustellenfahrzeuge davon ausnehmen, weil es für diese oft keine besonderen Reifen für Schnee und Glätte gebe, beschloss die Länderkammer am Freitag.

    Seit 2010 sind Winterreifen bei Schnee, Eis und Reifglätte vorgeschrieben. Seither droht Motorradfahrern ein Bußgeld, wenn sie bei Eis und Schnee mit Reifen ohne eine sogenannte M+S Kennung fuhren. Tatsächlich gebe es solche Reifen für die meisten motorisierten Zweiräder aber gar nicht, erklärte der Bundesrat.


    das heißt weil die Reifenhersteller nicht wirklich Bock hatten Winterreifen rauszubringen wird das wieder gekippt??


    und wenn es für Autos auch keine Winterreifen gäbe, wäre die Winterreifenpflicht auch dafür hinfällig??

    Also genug Leute zusammentrommeln und Einfluss auf die Politik nehmen... oder wie jetzt ?


  • Ein Enduro Reifen reicht da bestimmt nicht aus ( hinten) ?
    Oder?
    :P

    :shehumper::

  • Winterreifen sind mit M+S Symbol gekennzeichnet.


    Glaube kaum dass ein Enduroreifen bei Minusgraden die nötige Elastizität besitzt

  • OO hat grad 2x K42 M+S für 66 TEus.


    Hab hervorragende Erfahrungen mit den Dingern, auch bei längeren Februartouren (700km+)


    Mehr muss man dazu net sagen.

    Ich wollt' du wärst ein Huhn - Ich hätt nich viel zu tun
    Legst jeden Tag ein Ei - Ich schau dir zu dabei

  • Seit der neuesten Fassung der StVO gibt es, wenn ich das richtig verstehe, keine Winterreifenpflicht mehr für Mopeds, Motorräder und Roller.
    § 2 Abs. 3a lautet nun

    Zitat

    Der Führer eines Kraftfahrzeuges darf dies bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eisglätte oder Reifglätte nur fahren, wenn alle Räder mit Reifen ausgerüstet sind, die unbeschadet der allgemeinen Anforderungen an die Bereifung den Anforderungen des § 36 Absatz 4 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung genügen.
    Satz 1 gilt nicht für
    1.Nutzfahrzeuge der Land- und Forstwirtschaft,
    2.einspurige Kraftfahrzeuge,
    ...


    Da unsere Simsons zu den einspurigen Kraftfahrzeugen gehören, gilt die Winterreifenpflicht hier nicht mehr.


    Aber es gibt Einschränkungen für Fahrten bei winterlichen Straßenverhältnissen:

    Zitat

    Soweit ein Kraftfahrzeug während einer der in Satz 1 bezeichneten Witterungslagen ohne eine den Anforderungen des § 36 Absatz 4 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung genügende Bereifung geführt werden darf, hat der Führer des Kraftfahrzeuges über seine allgemeinen Verpflichtungen hinaus
    1.vor Antritt jeder Fahrt zu prüfen, ob es erforderlich ist, die Fahrt durchzuführen, da das Ziel mit anderen Verkehrsmitteln nicht erreichbar ist,
    2.während der Fahrt
    a)einen Abstand in Metern zu einem vorausfahrenden Fahrzeug von mindestens der Hälfte des auf dem Geschwindigkeitsmesser in km/h angezeigten Zahlenwertes der gefahrenen Geschwindigkeit einzuhalten,
    b)nicht schneller als 50 km/h zu fahren, wenn nicht eine geringere Geschwindigkeit geboten ist.


    Besonders die erste Einschränkung kann u.U. Probleme bereiten und so wie es formuliert ist ("geführt werden darf" und nicht "geführt wird"), gilt diese Einschränkung sogar dann, wenn man mit Winterreifen unterwegs ist.


    Nachzulesen ist der Gesetzestext z.B. hier:
    https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__2.html

    Einmal editiert, zuletzt von Zweiradfan ()

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