Winterreifenpflicht für 2 Räder

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  • Hab das mal von der ADAC Seite abgeschrieben:


    Rechtslage









    Nach der Neuregelung des § 2 Abs. 3a StVO darf ein
    Kraftfahrzeug auf verschneiten oder vereisten Straßen nur mit solchen
    Reifen gefahren werden, welche die Eigenschaften gemäß Anhang II Nummer
    2.2 der Richtlinie 92/23/EWG erfüllen. Danach müssen das
    Laufflächenprofil und die Struktur von Winterreifen (M+S-Reifen) so
    konzipiert sein, dass diese Reifen auf Matsch und Schnee bessere
    Fahreigenschaften gewährleisten als normale Reifen.




    Zwar ist richtig, dass diese Richtlinie unmittelbar nur für
    Kraftfahrzeuge mit mindestens vier Rädern anwendbar ist. Da die StVO
    aber nur hinsichtlich der Reifeneigenschaften auf die Richtlinie
    verweist, gilt deren Beschaffenheitsanforderung auch für zwei- und
    dreirädrige Krafträder. Dies wurde Ende 2011 in einer schriftlichen
    Verlautbarung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und
    Stadtentwicklung nochmals erklärt.




    Im Übrigen hängt die Frage, ob ein Reifen ein M+S-Reifen ist, nicht von
    der jeweiligen Reifenkennzeichnung (Schneeflockensymbol) ab. Erfüllen
    Reifen z.B. aufgrund ihres grobstolligen Profils die obigen
    Eigenschaften, ist eine ausdrückliche M-S-Kennzeichnung nicht
    erforderlich.




    Im Ergebnis dürfte diese Verlautbarung dazu führen, dass nahezu jeder
    Enduro-Reifen als Winterreifen (M+S-Reifen) anzusehen ist und die
    Benutzung solcher Reifen bei winterlichen Straßenverhältnissen weder zu
    bußgeldrechtlichen noch versicherungsrechtlichen Konsequenzen führen
    wird.



    http://www.adac.de/infotestrat…=61003&SourcePageId=70539

    Freiheit ist das Recht, anderen zu sagen, was sie nicht hören wollen

    2 Mal editiert, zuletzt von Starheizer ()

  • Die rechtliche Herleitung:



    §2(3a) StVO


    Zitat

    (3a) Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte darf ein Kraftfahrzeug nur mit Reifen gefahren werden, welche die in Anhang II Nummer 2.2 der Richtlinie 92/23/EWG des Rates vom 31. März 1992 über Reifen von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern und über ihre Montage (ABl. L 129 vom 14.5.1992, S. 95), die zuletzt durch die Richtlinie 2005/11/EG (ABl. L 46 vom 17.2.2005, S. 42) geändert worden ist, beschriebenen Eigenschaften erfüllen (M+S-Reifen). Kraftfahrzeuge der Klassen M2, M3, N2 und N3 gemäß Anlage XXIX der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. September 1988 (BGBl. I S. 1793), die zuletzt durch Artikel 3 der Verordnung vom 21. April 2009 (BGBl. I S. 872) geändert worden ist, dürfen bei solchen Wetterverhältnissen auch gefahren werden, wenn an den Rädern der Antriebsachsen M+S-Reifen angebracht sind. Satz 1 gilt nicht für Nutzfahrzeuge der Land- und Forstwirtschaft sowie für Einsatzfahrzeuge der in § 35 Absatz 1 genannten Organisationen, soweit für diese Fahrzeuge bauartbedingt keine M+S-Reifen verfügbar sind. Wer ein kennzeichnungspflichtiges Fahrzeug mit gefährlichen Gütern führt, muss bei einer Sichtweite unter 50 m, bei Schneeglätte oder Glatteis jede Gefährdung anderer ausschließen und wenn nötig den nächsten geeigneten Platz zum Parken aufsuchen.


    Definition Kraftfahrzeug

    Zitat

    Kraftfahrzeuge sind alle Fahrzeuge auf dem Land, die nicht an das Schienennetz gebunden sind und deren Antrieb mit Motorkraft erfolgt. Fahrzeuge sind alle Fortbewegungsmittel, die keine besonderen Fortbewegungsmittel nach §24 StVO sind.


    Richtlinie 92/23/EWG Seite 16



    aktuelle Rechtsprechung:


    - noch keine vorhanden -

  • Größter Schwachsinn, man gut das es keine Pflicht wie bei Autos is... :a_zzblirre:

    Klebt der Roller an der Mauer, dann war die Simma wieder schlauer! :thumbup:

  • Aber erst nachdem der Gesetzestext geändert wurde. Als das Gesetz zur Winterreifenpflicht rauskam, waren auch Motorräder gemeint. Man hat dann später das Gesetz so verändert, dass nur Kraftfahrzeuge mit mind. 4 Reifen der Winterreifenpflicht unterliegen.

  • Aber erst nachdem der Gesetzestext geändert wurde. Als das Gesetz zur Winterreifenpflicht rauskam, waren auch Motorräder gemeint. Man hat dann später das Gesetz so verändert, dass nur Kraftfahrzeuge mit mind. 4 Reifen der Winterreifenpflicht unterliegen.

    Wie jetzt ?


    Hast Du das schriftlich ?

    Nieder mit Keilriemen, es lebe die Simsonkette !!!!!!!!!!






    Neulich bei ebay
    Zündfunke kommt noch mal mit elsterglanz drüber und wie neu <==== :whistling: :tischklopp:




  • da solltest schon einen Gesetzestext parrat haben :a_bowing:
    das ist von 2011

  • Asche auf mein Haupt.


    Ich habe da wohl diesen Abschnitt falsch interpretiert.


    Zitat

    Kapitel I Begriffsbestimmungen, Artikel 1:
    Als Fahrzeuge im Sinne dieser Richtlinie gelten - mit Ausnahme von Schienenfahrzeugen sowie landwirtschaftlichen Zug - und Arbeitsmaschinen - alle zur Teilnahme am Strassenverkehr bestimmten Kraftfahrzeuge mit oder ohne Aufbau, mit mindestens vier Rädern und einer bauartbedingten Hoechstgeschwindigkeit von mehr als 25 km/h , sowie ihre Anhänger.“

  • Hi,
    gibt es eigentlich eine billigere M&S-Alternative zu den Heidenau K42 Snowtex?

    Wenn das noch gilt, dass grobes Enduroprofil als wetterangepasste Bereifung durchgeht, sind die K46 und K52 als Winterreifen zu behandeln. Wenn die Reifen aber als M+S ausgewiesen sein müssen, gibts nichts günstigeres.

    Was habt ihr alle gegen nach oben gebogene Obergurte? Man wird doch damit schneller, weil man immer bergab fährt :D
    S 51 B1-3 - Projekt "grüne Hölle":bounce:

    Zitat von tacharo

    Mann,bin ich blöd!!

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