M53 Motorgehäuse muß neu

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  • Hallo allerseits,


    meine linke Gehäusehälfte ist unbrauchbar.


    Nun stellen sich mir ein paar Fragen:
    Da ich die Gehäusehälfte neu brauche, habe ich ja dann eine neue Motornummer - kann man die ohne weiteres nachtragen lassen bei Gleichwertigen Ersatz?
    Gibt es bei den S50 Modellen Unterschiede bei den Gehäusen?
    Hat vielleicht noch jemand so was rumfliegen - in guten Zustand?

  • Tausche den ganzen Block, da Gehäusehälften immer als paar zusammengehören.


    MfG
    Christian

    "Es ist schwieriger, eine vorgefasste Meinung zu zertrümmern als ein Atom."
    (A. Einstein)

  • Wenn es interessiert, Antwort auf meine erste Frage:


    "Dienstanweisung zu § 19 StVZO
    Eine neue Betriebserlaubnis ist nicht erforderlich, wenn ein Motor gegen einen anderen von gleicher Bauart ausgetauscht wird. Die Verwendung sogenannter Austauschmotoren soll erleichtert werden. Als Austauschmotor gilt nur ein Motor von gleicher Bauart und gleichem Hubraum; geringe Abweichungen infolge Ausschleifens der Zylinder sind zulässig."

  • Wenn es interessiert, Antwort auf meine erste Frage:


    "Dienstanweisung zu § 19 StVZO
    Eine neue Betriebserlaubnis ist nicht erforderlich, wenn ein Motor gegen einen anderen von gleicher Bauart ausgetauscht wird. Die Verwendung sogenannter Austauschmotoren soll erleichtert werden. Als Austauschmotor gilt nur ein Motor von gleicher Bauart und gleichem Hubraum; geringe Abweichungen infolge Ausschleifens der Zylinder sind zulässig."

    Da hast du dir das doch eigentlich selbst beantwortet.
    Hol die ein neues Gehäuse und alles ist ok.
    Aber,wie schon gesagt. nicht eine Hälfte,sondern beide

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