Bundesstraße 60Km/h

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  • Es geht hier nicht um dich sondern um eine Diskussion bzw. versucht Schwabe schon wieder Gesetze zu umgehen. ;)


    sagen wirs so er testet die Grenzen :pilot:

  • versucht Schwabe schon wieder Gesetze zu umgehen.

    Nein, ich "umgehe" da nichts, sondern verstoße ganz klar dagegen, wenn ich mit der Schwalbe unterm Alex oder unterm Adauerplatz durchfahre, auf der Heerstraße, Bundesstraße oder im Tiergartentunnel unterwegs bin oder ´mal ein kurzes Stück Stadtautobahn nehme. Da gibt es am Tatbestand nichts zu deuteln.
    Die Frage (ob obiges Zitat aus dem BKat noch akutell) stellt sich nur, ob die 20 Euro bei Erwischtwerden dann bezahlt werden müssen oder nicht.
    Sollte der Text im BKat inzwischen geändert (dem Gesetz und dem Tatbestandskatalog angeglichen) sein, muß auf jeden Fall bezahlt werden. Wenn nicht, wann Widerspruch.


    Wie "sinnvoll" es ist, auf einer ganz normalen Straße (s.o.), auf der ohnehin nur 50 erlaubt sind, nicht fahren zu dürfen, nur weil genau 60 (und nicht über 60) als bbH in den Papieren stehen, leuchtet jedem Polizisten ein, auch wenn er gemäß seinem Tatbestandskatalog die 20 Euro verlangen soll (gute Polizisten belassen es beim ersten Mal bei einer mündlichen Verwarnung ohne 20 Euro).


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  • Nein, ich "umgehe" da nichts, sondern verstoße ganz klar dagegen, wenn ich mit der Schwalbe unterm Alex oder unterm Adauerplatz durchfahre, auf der Heerstraße, Bundesstraße oder im Tiergartentunnel unterwegs bin oder ´mal ein kurzes Stück Stadtautobahn nehme. Da gibt es am Tatbestand nichts zu deuteln.
    Die Frage (ob obiges Zitat aus dem BKat noch akutell) stellt sich nur, ob die 20 Euro bei Erwischtwerden dann bezahlt werden müssen oder nicht.
    Sollte der Text im BKat inzwischen geändert (dem Gesetz und dem Tatbestandskatalog angeglichen) sein, muß auf jeden Fall bezahlt werden. Wenn nicht, wann Widerspruch.


    Wie "sinnvoll" es ist, auf einer ganz normalen Straße (s.o.), auf der ohnehin nur 50 erlaubt sind, nicht fahren zu dürfen, nur weil genau 60 (und nicht über 60) als bbH in den Papieren stehen, leuchtet jedem Polizisten ein, auch wenn er gemäß seinem Tatbestandskatalog die 20 Euro verlangen soll (gute Polizisten belassen es beim ersten Mal bei einer mündlichen Verwarnung ohne 20 Euro).


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    Bite maße dir nicht an, Polizisten zu beurteilen - aufgrund der rechtmäßigen Erhebung von Strafen.

  • Erstens ist das keine Strafe, sondern Verwarnungsgeld.
    Zweitens hat MuZ es irgendwann hier selbst geschrieben, daß es dabei einen Ermessensspielraum gibt, d.h. daß das Verwarnungsgeld nicht unbedingt erhoben werden MUSS.
    Drittens maße ich es mir sehr wohl an, Polizisten danach zu beurteilen, ob sie bei einer völlig sinnlosen Gesetzesregelung (s.o., d.h. 50 sind nur erlaubt, die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit beträgt genau 60, aber man darf nicht auf dieser Straße fahren, weil nicht mindestens 61 in den Papieren stehen) auf einem Verwarnungsgeld bestehen oder nicht.


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  • @ Schwabe
    und demnächst soll die Polizei auch ein auge zudrücken wenn du mit deiner Simson auf der Berliner Stadtautoban tagsüber fährst weil da ja auch den nur 60 Km/ erlaubt sind und deine Simson ja 60 Km/h fahren darf :lol: :erwachsen:

  • Muß nicht. Bei erlaubten 60 ist das grenzwertig (wie überhaupt bei Autobahn; deshalb fahre ich immer nur ein kleines Stück und bin froh, da dann möglichst schnell wieder ´runter zu sein).


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  • Nach den im Internet zu findenden Tatbestands- bzw. Bußgeldkatalogen besteht dieser Unterschied im Wortlaut immer noch.

  • Der Unterschied besteht immer noch im Wortlaut, aber es können eigene Tatbestände konstruiert werden. Diese werden dann auch von der Bußgeldstelle durchgesetzt.


    Beispiel:
    Das besondere Fahrzeugscheinheft beim Rotkennzeichen ist mitzuführen. Einen Tatbestand dafür gibt es aber nicht. Also nimmt man die Tatbestandsnummer eines vergleichbaren Tatbestandes und ändert den Wortlaut ab. Funktioniert. Nur wissen das die meisten nicht und das Mehr an Arbeit will auch nicht jeder haben. :/

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