Moped einziehen

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  • Hey


    ich wollte mal fragen, ob die Polizei überhaupt dazu berechtigt ist, ein Moped einzuziehen wenn dort irgendwas nicht mehr original ist
    weil von einem Kumpel der Kumpel, dem wurde das Moped eingezogen, weil er sein Lenker etwas verändert hat und bei einer Polizei Kontrolle sein Moped dann weg warr
    hätten die ihn nicht einfach mit zu sich Nachhause begleiten können und er hätte wieder einen anderen, originalen Lenker drauf machen können??

  • Glaubst du im Ernst das die Polizei mitten in einer Kontrolle diese abbricht, den Bekannten nach Hause begleiten und bei Kaffee und Kuchen darauf wartet das
    die Simme wieder original ist?


    Sie wurde einkassiert... und der Bekannte wird sie zurückbauen müssen und vorführen müssen wenn nicht noch mehr mit der Karre war
    und weitere Schritte folgen...aber das wird er ja erfahren.


    Und wenn es der Bekannte des Bekannten ist sind die Daten eh schon verfälscht in Blickrichtung mehr Opfer als erwischter Trottel...

  • Bein einem veränderten Lenker wird kein Moped beschlagnahmt. Da muss mehr dahinter stecken. Aber warum fragt dein Kumpel nicht vor Ort nach? :pinch:

  • wie soll man das besser erklären


    mein Kumpel hatte mir erzählt, das die von einem das Moped eingezogen haben, weil der was am Lenker veränder hat!?

  • Da gibt es einige Begriffsverwirrungen.
    Wenn da etwas unklar ist und überprüft werden muß, wird das Moped lediglich sichergestellt (und zu einer Stelle transportiert, wo es überprüft werden kann).
    Beschlagnahmt wird es von einem Richter, wenn Du gegen die Sicherstellung Rechtsmittel einlegst und der Richter Dein Rechtsmittel verwirft, weil er die Überprüftung als nötig betrachtet (die Sicherstellung wird durch eine Beschlagnahme quasi als rechtens erklärt).
    Eine Einziehung ist etwas ganz anderes. Einziehung bedeutet Enteignung, d.h. daß Du das Moped gar nicht mehr zurückbekommst (es wird dann öffentlich versteigert). Eine Einziehung ordnet i.d.R. ebenfalls ein Gericht an; dieses muß dabei aber etliche Faktoren abwägen, bevor es eine Einziehung anordnet.
    Es gibt evtl. auch Landes(polizei)gesetze, die eine Einziehung auf dem Verwaltungswege vorsehen. Aber dagegen gibt es gerichtliche Rechtsmittel.


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