Gesetzeslage Führerscheinklasse/Höchstgeschwindigkeit Simson

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  • Hallo Leute,


    mir ist aufgefallen, dass immer wieder die Frage diskutiert wird, ob man die Simson mit Klasse M fahren darf und wie es gesetzlich mit der Höchstgeschwindigkeit von 60km/h aussieht und es ist ja grausam, was da alles behauptet wird ohne es belegen zu können :s_pc:
    Ich habe nun mal alle nötigen Gesetze rausgesucht :search: und zu einer pdf zusammengefasst. Hieraus wird ersichtlich, dass die Simsonmodelle mit 50ccm und bbH von 60km/h von vor 28.2.1992 als Kleinkrafträder bzw. Fahrräder mit Hilfsmotoren angesehen werden, somit nicht der Zulassungspflicht unterliegen und mit der Führerscheinklasse M unabhängig von dessen Ausstellungsdatum gefahren werden dürfen. Ich sehe da auch keinen Interpretationsspielraum, alles glasklar :D
    Zudem hab ich noch das Schreiben der KBA, was man im Internet findet angefügt.


    https://rapidshare.com/files/1511319868/Simson_Recht.pdf


    Im Falle einer Polizeikontrolle ist es vielleicht nicht verkehrt, beide Seiten dabei zu haben, damit definitiv keine Mißverständnisse auftreten können.


    Da ich kein Jurist bin, kann ich natürlich nicht gewährleisten, dass das alles so richtig ist. Apropos Juristen: Habe mich heute mit meinem Rechtsdozenten über dieses Thema unterhalten. Der Einigungsvertrag ist eine interessante Sache, wenn man bedenkt, dass es keinen Vertragspartner (mehr) gibt :a_bowing:


    Also denn hoffe ich mal, dass das Ganze dem einen oder anderen weiterhilft und ich die rechtliche Situation unserer Simmen ein wenig aufklären konnte :)


    Bis neulich


    Carsten

    Einmal editiert, zuletzt von oettinger31 ()

  • Braucht nicht mitgeführt werden da es bei der HUK auf der Versichrungbescheinigung steht :thumbup:


    Aber jetzt wird mir auch klar warum manche Simsonfahrer ein Blechkiste auf dem Gepäckträger montiert haben, da leigt der dicke Wälzer der STVZO drin und kann da nicht nass werden


    :ironie:

    Nieder mit Keilriemen, es lebe die Simsonkette !!!!!!!!!!






    Neulich bei ebay
    Zündfunke kommt noch mal mit elsterglanz drüber und wie neu <==== :whistling: :tischklopp:




  • hast du einen account bei rapid?


    weil sonst ist die Anzahl der Downloads beschränkt


    wenn beschränkung meld dich kurz bei mir, ich zieh den dann auf meinen Web-Space, da kann das Dokument dann alt werden :P

    "Ich lasse jedermann Gott so anbeten, wie er es für angemessen hält,
    und ich glaube, dass jeder das Recht hat,
    den Weg in das unbekannte Land des Himmels oder der Hölle zu nehmen,
    den er bevorzugt"

    (Friedrich II. / 30.Dez.1782)


    "Gott bewahre uns vor religiösen Eiferern"
    (Friedrich II. / unbekannt)


    "may you be an half hour in heaven, before the devil knows you*re dead"
    (irish wish, unknown)

  • Bei mir stehts auf dem HUK Wisch gar nimmer drauf!? Meine mich auch daran erinnern zu können, dass es vor 2 jahren noch drauf stand.


    Normalerweise sollte es auch keine Probleme bei ner Polizeikontrolle geben, aber was ist schon normal? :a_bowing:
    Hab mal ein wenig rumgeschaut, welche Erfahrungen andere gemacht haben und da sieht man immer mal wieder, dass einer ne Anzeige bekommt, weil die Pozileibeamten nicht richtig Informiert waren. Dazu kommt noch die Fehlinformation diverser Spin..., die Behauptungen aufstellen, man bräuchte A1 und was weiß ich nicht was, ohne irgendwas belegen zu können :dash:
    Damit es gar nicht so weit kommt, nehm ich einfach ab sofort son Wisch mit. Bzw. ab nächster Woche, wenn ich endlich meine Simme nach 2 Jahren aus meinem Heimatdörfchen an meinen neuen Wohnsitz hole :juchuu:
    Wir ne nette Tour von über 550km, die ich aber definitiv in 2 Etappen meistern werde :)

  • Langt der Scan hier nicht? Das Papier liegt doch jeden KBA-papieren bei die man bestellt...


    http://s1.directupload.net/file/d/2885/rs2rlbud_pdf.htm


    Warum der Name entstanden ist weiss ich nicht aber es handelt sich um ein pdf von dem KBA Blatt...

    Doch, der sollte unterwegs eigentlich langen. Ich wollte nur nochmal die Gesetzessituation, wie ich sie verstehe, verständlich machen, da auch hier im Internet die Meinungen ja doch deutlich auseinandergehen.

  • Bei mir stehts auf dem HUK Wisch gar nimmer drauf!? Meine mich auch daran erinnern zu können, dass es vor 2 jahren noch drauf stand.


    Normalerweise sollte es auch keine Probleme bei ner Polizeikontrolle geben, aber was ist schon normal? :a_bowing:
    Hab mal ein wenig rumgeschaut, welche Erfahrungen andere gemacht haben und da sieht man immer mal wieder, dass einer ne Anzeige bekommt, weil die Pozileibeamten nicht richtig Informiert waren. Dazu kommt noch die Fehlinformation diverser Spin..., die Behauptungen aufstellen, man bräuchte A1 und was weiß ich nicht was, ohne irgendwas belegen zu können :dash:
    Damit es gar nicht so weit kommt, nehm ich einfach ab sofort son Wisch mit. Bzw. ab nächster Woche, wenn ich endlich meine Simme nach 2 Jahren aus meinem Heimatdörfchen an meinen neuen Wohnsitz hole :juchuu:
    Wir ne nette Tour von über 550km, die ich aber definitiv in 2 Etappen meistern werde :)

    Ich habe es aktuell auch noch auf dem Wisch stehen...


    Und wenn die Bullizei meint mich anzeigen zu wollen, müssen die das machen, die Staatsanwaltschaft wird es schon wieder richten, denn Gesetz bleibt immer noch Gesetz :b_dance:

    Nieder mit Keilriemen, es lebe die Simsonkette !!!!!!!!!!






    Neulich bei ebay
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  • Und das reicht nicht. Es sollte noch eine Beschwerde gegen den anzeigenden Polizeibeamten wegen Inkompetenz nachgeschoben werden, da ein solcher über diese Sonderregelung Bescheid wissen sollte, wenn er meint, sich um "Verkehrssünden" kümmern zu müssen (auch wenn da offiziell nichts herauskommt, weil diese Unwissenheit auf dem Papier entschuldigt wird; wichtig ist, daß seinen Kollegen damit gezeigt wird, daß sie gefälligst ihren Wissenstand aktuell halten müssen, bevor sie anfangen, Leute wegen angeblicher Straftaten - Fahren ohne Fahrerlaubnis - anzeigen zu wollen).
    Schließlich wurde man zu unrecht einer Straftat beschuldigt (noch schlimmer, wenn einem die Weiterfahrt untersagt wurde und Kosten entstanden sind; diese dann - am besten mit Rechtschutzversicherung - auf dem Wege der Amtshaftung privat von dem schuldigen Polizeibeamten einklagen und nicht vom Steuerzahler bezahlen lassen!).


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  • Na da soll mir mal einer was erzählen wollen in ner Kontrolle, die Dienstnummer schreib ich ja sofort auf...

    Probleme sind nur Lösungen in Arbeitskleidung !!!

  • Na da soll mir mal einer was erzählen wollen in ner Kontrolle, die Dienstnummer schreib ich ja sofort auf...

    und? weiterfahren kannst du deswegen immernoch nicht. bleibt einfach net und höflich und weißt ihn/sie freundlich darauf hin. alles andere kostet euch nur nerven, zeit und geld.

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