Hallo Leute,
mir ist aufgefallen, dass immer wieder die Frage diskutiert wird, ob man die Simson mit Klasse M fahren darf und wie es gesetzlich mit der Höchstgeschwindigkeit von 60km/h aussieht und es ist ja grausam, was da alles behauptet wird ohne es belegen zu können
Ich habe nun mal alle nötigen Gesetze rausgesucht und zu einer pdf zusammengefasst. Hieraus wird ersichtlich, dass die Simsonmodelle mit 50ccm und bbH von 60km/h von vor 28.2.1992 als Kleinkrafträder bzw. Fahrräder mit Hilfsmotoren angesehen werden, somit nicht der Zulassungspflicht unterliegen und mit der Führerscheinklasse M unabhängig von dessen Ausstellungsdatum gefahren werden dürfen. Ich sehe da auch keinen Interpretationsspielraum, alles glasklar
Zudem hab ich noch das Schreiben der KBA, was man im Internet findet angefügt.
https://rapidshare.com/files/1511319868/Simson_Recht.pdf
Im Falle einer Polizeikontrolle ist es vielleicht nicht verkehrt, beide Seiten dabei zu haben, damit definitiv keine Mißverständnisse auftreten können.
Da ich kein Jurist bin, kann ich natürlich nicht gewährleisten, dass das alles so richtig ist. Apropos Juristen: Habe mich heute mit meinem Rechtsdozenten über dieses Thema unterhalten. Der Einigungsvertrag ist eine interessante Sache, wenn man bedenkt, dass es keinen Vertragspartner (mehr) gibt
Also denn hoffe ich mal, dass das Ganze dem einen oder anderen weiterhilft und ich die rechtliche Situation unserer Simmen ein wenig aufklären konnte
Bis neulich
Carsten