In Berlin wird meistens (!) nur der Versicherungsschein verlangt, obwohl von Gesetzes wegen (wurde ja zitiert) natürlich der BE-Auszug mit sich geführt werden muß.Wenige wissende Polizisten aber verlangen auch die Vorlage des Auszuges.
Hat ein Kfz überhaupt keine BE, ist es auch nicht versichert (trotz zugesandtem Schein und Schild); es ist dann wohl "Inbetriebnahme eines Kfz ohne Betriebserlaubnis" oder so und natürlich Fahren ohne Versicherungsschutz (da die Versicherung natürlich nur ein Kfz versichert hat, von der sie ausging, daß es auch als solches mit BE existiert; wenn keine BE, dann ist auch kein solches versichert).
Die Paragraphen kann ich jetzt nicht nennen, wird aber hier bestimmt noch jemand nachtragen.
Bei Simson ist das kein Beinbruch, weil man sich den Auszug ja schnell vom KBA zuschicken lassen und dann nachreichen kann (so das Ding nicht geklaut gemeldet ist ...). Aber bei irgendeinem selbstgebastelten Fahrzeug schon ...
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