B 17 Führerschein

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  • Gute Infos von dir immer :thumbup: Also Klartext: Der Junior wird bestraft, weil der alte Sack, der danebensitzt, einengetüdelt hat?


    So sieht es aus. Sohnemann kennt aber auch die Vorschrift und sollte sich darüber vergewissern. Macht er dies nicht, ist er für den Straßenverkehr auch nicht geeignet.

  • So sieht es aus. Sohnemann kennt aber auch die Vorschrift und sollte sich darüber vergewissern. Macht er dies nicht, ist er für den Straßenverkehr auch nicht geeignet.


    Nu, denn bin ich doch wieder ein ganzes Stück schlauer, fahren tut er nich schlecht. Hab gestaunt wie souverän der den T4 duch die Gegend steuert....Na denn sauf ich ma Brause.
    Besser is das.

  • Das ist auch keine Lösung da bist auch Lappen los wenn besoffen bist . ;(

    da der rest des Themas ja dank MuZ geklärt ist, nochmal zu der fahrrad-thematik:
    beim fahrrad ist der lappen erst bei 1,6 promille weg. :a_bowing:

    ALLES WIRD GUT!!
    ...für wen entscheide ich später..


    ...ja, PSYCHO!! :v_dark:


    Zitat Tacharo:

    Beide varianten von Lehmann funktionieren und sind am Einfachsten

    :a_bowing:

  • Hab gestaunt wie souverän der den T4 duch die Gegend steuert


    :gut_beitr:


    noch nen Busfahrer mehr :thumbup:


    des wird sich schlagartig ändern wenn du Ihn mal innem Smart durche Innenstadt scheuchst :D

  • des wird sich schlagartig ändern wenn du Ihn mal innem Smart durche Innenstadt scheuchst :D


    sein Ort hat nich wirklich nee Innenstadt :lol:

  • Zitat

    ja so isses du sollst ja aktiv eingreifen können sinn der sache ;)


    meiner meinung sollte es 0,00 sein auch für den beifahrer

    Falsch.


    Überall ist zu lesen, dass die Begleitperson sogar ein Verbot hat in das geschehen einzugreifen.
    Seine Aufgabe ist es lediglich, den Fahranfänger verbal zu unterstüzen und ihn bei Fehlern über diese aufzuklären.
    Daher darf die Begleitperson auch auf dem Rücksitz sitzen und von da aus ist es ja wohl eh nicht so leicht die Handbremse oder das Lenkrad zu bedienen.


    MfG


    felix9474

  • Seine Aufgabe ist es lediglich, den Fahranfänger verbal zu unterstüzen und ihn bei Fehlern über diese aufzuklären.


    Verbal is meine Spezialität. Geht los mit A wie Affe, usw, Hammel ,Ochse etc. aber so richtig scheint mir die Regelung nich ausgereift zu sein. Der 17jährige hat ne vollwertige Prüfung abgelegt, und dann kann er vollwertig fahren. Meine ich jedenfalls.

  • Verbal is meine Spezialität. Geht los mit A wie Affe, usw, Hammel ,Ochse etc. aber so richtig scheint mir die Regelung nich ausgereift zu sein. Der 17jährige hat ne vollwertige Prüfung abgelegt, und dann kann er vollwertig fahren. Meine ich jedenfalls.

    Ich für meinen Teil fühle mich sicherer, wenn ich nicht alleine fahre. Aber mit zunehmender Erfahrung steigt natürlich auch meine Selbstüberschätzung und der Wille alleine zu fahren! Naja, wenigstens darf ich so überhaupt schon auto fahren ;)

  • Zitat

    Der 17jährige hat ne vollwertige Prüfung abgelegt, und dann kann er vollwertig fahren. Meine ich jedenfalls.

    Der Prüfer prüft auch nicht, ob der Fahrschüler das macht, was der Fahrlehrer ihm während der Fahrt sagt, sondern wie er allein zurecht kommt.
    Daher ist der Prüfling nach der Prüfung voll und ganz in der Lage ein Auto allein zu steuern, doch das Gesetz will eben, dass eine Begleitperson danaben/dahinter sitzt um dem Jugendlichen den schon angesprochenen Übermut zu nehmen oder eben die Angst vorm alleine fahren im Straßenverkehr.
    Warum er das so gut wie nüchtern machen muss ist allerdings einfach nur eine typisch Deutsche Regelung.


    MfG


    felix9474

  • um dem Jugendlichen den schon angesprochenen Übermut zu nehmen


    Das is nich ganz unrichtig! Der Übermut is an vielem Elend schuld. Ich sag ma pi mal Daumen: Nach 100.000 km kann man sich als erfahrener Kraftfahrer bezeichnen.

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