Der Prüfer prüft auch nicht, ob der Fahrschüler das macht, was der Fahrlehrer ihm während der Fahrt sagt, sondern wie er allein zurecht kommt.
Daher ist der Prüfling nach der Prüfung voll und ganz in der Lage ein Auto allein zu steuern, doch das Gesetz will eben, dass eine Begleitperson danaben/dahinter sitzt um dem Jugendlichen den schon angesprochenen Übermut zu nehmen oder eben die Angst vorm alleine fahren im Straßenverkehr.
Warum er das so gut wie nüchtern machen muss ist allerdings einfach nur eine typisch Deutsche Regelung.
MfG
felix9474
Ist das dein Ernst?
Vielleicht, um Kneipenheimfahrten zu verhindern oder um sicherzustellen, dass das was die Begleitperson sagt auch wenigstens etwas gehaltvoll ist?