B 17 Führerschein

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  • Will ja nich, morgen is Messe hinten bei Geologische Bohrungen in einem fernen unbekannten Ort und da wollt ich mal nen Hopfentee trinken. Aber nur einen, oder zwei.

    dann fahr mit fahrrad :a_bowing: sind wir zur waldbühne ja auch

  • dann fahr mit fahrrad :a_bowing: sind wir zur waldbühne ja auch


    Das ist auch keine Lösung da bist auch Lappen los wenn besoffen bist . ;(

  • Das begleitende fahr ist genauso als ob du am Steuer
    des Wagen siezt somit gelten die gleichen Regeln kein Alkohol am Steuer usw.
    Wen du trinken willst dann fahr lieber selbst und zieh
    nicht dein Junior mit rein

    Einmal editiert, zuletzt von Julian N ()

  • zu erst mal die Vorschriften:



    und die möglichen Konsequenzen ...


    Fahrer: Da hier ein Verstoß gegen die Auflagen vorliegt und die Erfordernisse somit nicht mehr eingehalten werden, droht ein Bußgeld. Damit verbunden sind Punkte, die wiederrum zu einem Aufbauseminar und zu einer Sperrfrist führen. Die Weiterfahrt wird natürlich untersagt.


    Beifahrer: Auch hier gibts ein Bußgeld und eine Mitteilung an die Fahrerlaubnisbehörde.


    (die genauen Bußgelder suche ich noch raus. Komischerweise stehen zum §48a FEV im Tatbestandskatalog keine Sätze dazu drin (???). Müsste aber alles so 50€/3P sein)


    edit: Der Beifahrer wird nicht wie ein Fahrer behandelt.

  • Das begleitende fahr ist genauso als ob du am Steuer
    des Wagen siezt somit gelten die gleichen Regeln kein Alkohol am Steuer usw.
    Wen du trinken willst dann fahr lieber selbst und zieh
    nicht dein Junior mit rein


    Da hab ich mein Problem mit, ich kann als Beifahrer nich eingreifen(höchstens Lenker und Handbremse). Kann nur mental einwirken. Will das nich schönreden, aber das kann ich mit 1,5 auch noch. Ja , ich weiß: Vorschriften. Aber Sinn? Als Beifahrer kannst nen Unfall nur retorisch aber nich manuell verhindern.

  • Das begleitende fahr ist genauso als ob du am Steuer
    des Wagen siezt somit gelten die gleichen Regeln kein Alkohol am Steuer usw.
    falsch


    Wen du trinken willst dann fahr lieber selbst und zieh
    nicht dein Junior mit rein
    richtig

  • Wen du trinken willst dann fahr lieber selbst und zieh
    nicht dein Junior mit rein


    Nun mal gesetzt dem Fall, ich hab einen gezogen und Junior fährt stocknüchtern, dann passiert ihm bei ner Kontrolle doch nichts, oder? Weils wegen mit reinziehen jetzt ging.

  • Nun mal gesetzt dem Fall, ich hab einen gezogen und Junior fährt stocknüchtern, dann passiert ihm bei ner Kontrolle doch nichts, oder? Weils wegen mit reinziehen jetzt ging.


    Siehe die Konsequenzen für den Fahrer in meinem vorletzten Beitrag.

  • Siehe die Konsequenzen für den Fahrer in meinem vorletzten Beitrag.


    Gute Infos von dir immer :thumbup: Also Klartext: Der Junior wird bestraft, weil der alte Sack, der danebensitzt, einengetüdelt hat?

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