Mööp
Vorladung... wie soll ich mich verhalten?
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Wenn das Foto wirklich derart schlecht ist, dass du nicht identifizierbar bist, solltest du mit der Nummer eigentlich durchkommen.
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mach keine angaben zur sache!
am besten suchste dir noch nen fähigen anwalt, der dich dorthin begleiten und das ganze verfahren unter umständen kippen kann (wird aber verdammt knapp). haste ne verkehrssrechtsschutz (z.Bsp. über den adac oder so)?
wenn auf dem foto wirklich nichts zu erkennen ist, dann dürfte es schwierig werden, den fahrer anhand biometrischer daten oder vermessungen zu erkennen.
ob nun jemanden gefährdet wurde oder nicht, spielt im ersten moment keine geige. ist der fahrer identifizierbar, würde sich das strafmaß bei gefährdung deutlich erhöhen. ist der fahrer jedoch wirklich nicht zu identifizieren, dann könnte maximal die auferlegung eines fahrtenbuches folgen. -
Mööp2
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Nunja. Wenn du sagst, dass der PKW für alle zugänglich ist und du nicht weißt wer gefahren ist, dann gibts keinen Schuldigen. Es kann aber passieren, dass du dann Fahrtenbuch schreiben mussz.
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Mööp
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der schlüssel ist normalerweise frei zugänglich, sodass mehrere leute aus dem haushalt (eltern, geschwister, freundin etc.) das fahrzeug nutzen könnten?
das solltest du dann mit angeben und jede weitere aussage verweigern, bis du dich mit nem anwalt besprochen hast. -
OK, das mach ich.
Nur leben an unserem Zweitwohnsitz nur ich mit meiner Freundin, oder ist das egal ?
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Hi,
wenn dir dein Führerschein wichtig ist und die Sache mit dem Ablauf stimmt, würde ich morgen keinerlei Angaben machen und mir sofort einen Anwalt holen der auf Verkehrsrecht spezialisiert ist.Peter
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Ich hatte so eine Vorladung auch mal wegen blah blah unerlaubtem Entfernen vom Unfallort. Ich wollte auch erst alles so regeln weil nach normalem Menschenverstand von mir als Lappalie verbucht, aber mein Gott sei Dank doch noch angerufener Verkehrsanwalt hat gesagt: Wegen potentieller Gefahr von Wortverdreherei bloß nix sagen, nicht hingehen, alles ihn regeln lassen, bloß nicht nach dem gesunden Menschenverstand handeln. War auch total ok so, im Nachhinein betrachtet, vor allem wenns wie bei Dir in Richtung Fahrverbot geht.
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mhm, Tja, ich geh hin, sag aber nix
dann kann man mir auch nix vorwerfen, und dann werd ich mal einen Anwalt anrufen. -
Wenn du sagst, daß ein Verwandter 1. Grades gefahren ist musst du dessen Namen nicht nennen. Beweislast liegt nich bei dir.
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