Hallo ! Ich habe 2 sr50 ,einer bj88 und der andere bj95 ! Welchen soll ich nehmen um ihn als sr80 einzutragen ?
Welchen sr50 als sr80 anmelden ?
Willkommen! Melde dich an und mach mit – schreiben, antworten, austauschen.
Jetzt registrieren
-
-
ganz klar den 88er,weil du da keine AU (Abgasuntersuchung) brauchst, wenns dir aber egal ist nimm den 95er - ist eh nachwende Krempel und mit dem kannst du eh nur 50 fahren!?
-
ganz klar den 88er,weil du da keine HU brauchst, wenns dir aber egal ist nimm den 95er - ist eh nachwende Krempel und mit dem kannst du eh nur 50 fahren!?
Wollte den bj 95 nehmen ! Der bj 88 währe fast zu schade .wenn es nur wegen der AU ist dann nehm ich den bj 95.
-
ja, dazu musst du dir dann aber am besten gleich eine Kopie eines Fahrzeugbriefes bzw. die Abgaswerte von einem Nachwende SR80 besorgen!!!
-
ja, dazu musst du dir dann aber am besten gleich eine Kopie eines Fahrzeugbriefes bzw. die Abgaswerte von einem Nachwende SR80 besorgen!!!
Wenn das alles ist ! Zum Glück hat mein Bruder einen !!! 
-
ganz klar den 88er,weil du da keine HU brauchst, wenns dir aber egal ist nimm den 95er - ist eh nachwende Krempel und mit dem kannst du eh nur 50 fahren!?
faaalsch
bevors hier nen neuling über google findet
war nen schreibfehler
es ist die AU (abgasuntersuchung) gemeintOi!
-
habs geändert.
Wer Post4 liesst dürfte ja dann spätestens wissen was gemeint ist.

-
Dürfte trotzdem Latte sein welchen Du nimmst !
Da es sich bei beiden um 50'er handelt gibt es auf jeden Fall eine Neuabnahme, sozusagen ein "Neufahrzeug" oder als LKR erstmals 2012 zugelassen. Korrigiert mich wenn ich falsch liege, bin auch nicht allwissend. Aber wenn ich richtig liege hast Du am ende einen SR80 der dadurch auch AU-Pflichtig wird, egal welches Bj auf dem Rahmen steht. -
@ Sven
Nö eben nicht..
Ist dann nur ne Änderung des Fahrzeutyps.
Erstzulassung bleibt erhalten.
Was denkst wohl warum das ANUBIS Projekt immer noch ne S51 ist aber mit 70ccm und grossem Kennzeichen mit Erstzulassung 198....
-
Dürfte trotzdem Latte sein welchen Du nimmst !
Da es sich bei beiden um 50'er handelt gibt es auf jeden Fall eine Neuabnahme, sozusagen ein "Neufahrzeug" oder als LKR erstmals 2012 zugelassen. Korrigiert mich wenn ich falsch liege, bin auch nicht allwissend. Aber wenn ich richtig liege hast Du am ende einen SR80 der dadurch auch AU-Pflichtig wird, egal welches Bj auf dem Rahmen steht.Alles vor BJ 1992 brauch nicht zur AU .
alle danach ja .
Egal ist es nicht ,weil der sr50 BJ 1988 ja legal fahren darf .
deswegen werde ich wohl den sr50 BJ 1995 nehmen und als sr80 umtragen lassen ,somit habe ich nicht einen alten rahmen zerstört . -
dafür musste dann aber auch zu AU (sollte jedoch machbar sein)
uuuund mal ne frage an die spezies
war da nich nen lärmgutachten auch noch nötig?
daran isses bisher bei den meißten gescheiterthallo-stege is ja gerade on
da wird sicherlich gleich wat kommenOi!
-
Sicher ?? Mein Gedanke dazu rührt daher:
Jemand hatte mal eine alte Vorwende-MZ ETZ250 ohne Brief umgebaut, neuen 251'er Motor samt Ansaug und Abgasanlage eingebaut und ab zum TÜV zwecks Eintragung. Wenn ich mich recht entsinne wurde er zur AU verpflichtet, da es wohl eine Neuabnahme war und als EZ die Vollabnahme galt. Da spielte das Bj. auf dem Rahmen keine Rolle. Mag sein das die Vorraussetzungen beim KKR umgebaut zum LKR anders sind. Ich weis wie gesagt auch nicht alles.....
Jetzt mitmachen!
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!