Welchen sr50 als sr80 anmelden ?

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  • ganz klar den 88er,weil du da keine AU (Abgasuntersuchung) brauchst, wenns dir aber egal ist nimm den 95er - ist eh nachwende Krempel und mit dem kannst du eh nur 50 fahren!?

    Einmal editiert, zuletzt von Starheizer ()

  • ja, dazu musst du dir dann aber am besten gleich eine Kopie eines Fahrzeugbriefes bzw. die Abgaswerte von einem Nachwende SR80 besorgen!!!

  • ganz klar den 88er,weil du da keine HU brauchst, wenns dir aber egal ist nimm den 95er - ist eh nachwende Krempel und mit dem kannst du eh nur 50 fahren!?


    faaalsch
    bevors hier nen neuling über google findet :panic:
    war nen schreibfehler
    es ist die AU (abgasuntersuchung) gemeint








    Oi!

    Ich kann gut Mitmenschen umgehen

  • habs geändert.



    Wer Post4 liesst dürfte ja dann spätestens wissen was gemeint ist. :b_wink:

  • Dürfte trotzdem Latte sein welchen Du nimmst !
    Da es sich bei beiden um 50'er handelt gibt es auf jeden Fall eine Neuabnahme, sozusagen ein "Neufahrzeug" oder als LKR erstmals 2012 zugelassen. Korrigiert mich wenn ich falsch liege, bin auch nicht allwissend. Aber wenn ich richtig liege hast Du am ende einen SR80 der dadurch auch AU-Pflichtig wird, egal welches Bj auf dem Rahmen steht.

    Bremsen kann zu Geschwindigkeitsverlust führen..

  • @ Sven


    Nö eben nicht..


    Ist dann nur ne Änderung des Fahrzeutyps.


    Erstzulassung bleibt erhalten.


    Was denkst wohl warum das ANUBIS Projekt immer noch ne S51 ist aber mit 70ccm und grossem Kennzeichen mit Erstzulassung 198....

    Nun da sich der Vorhang der Nacht von der Bühne hebt kann das Spiel beginnen, das uns vom Drama einer Kultur berichtet

  • Dürfte trotzdem Latte sein welchen Du nimmst !
    Da es sich bei beiden um 50'er handelt gibt es auf jeden Fall eine Neuabnahme, sozusagen ein "Neufahrzeug" oder als LKR erstmals 2012 zugelassen. Korrigiert mich wenn ich falsch liege, bin auch nicht allwissend. Aber wenn ich richtig liege hast Du am ende einen SR80 der dadurch auch AU-Pflichtig wird, egal welches Bj auf dem Rahmen steht.


    Alles vor BJ 1992 brauch nicht zur AU .
    alle danach ja .
    Egal ist es nicht ,weil der sr50 BJ 1988 ja legal fahren darf .
    deswegen werde ich wohl den sr50 BJ 1995 nehmen und als sr80 umtragen lassen ,somit habe ich nicht einen alten rahmen zerstört .

  • dafür musste dann aber auch zu AU (sollte jedoch machbar sein)
    uuuund mal ne frage an die spezies
    war da nich nen lärmgutachten auch noch nötig?
    daran isses bisher bei den meißten gescheitert



    hallo-stege is ja gerade on
    da wird sicherlich gleich wat kommen





    Oi!

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  • Sicher ?? Mein Gedanke dazu rührt daher:
    Jemand hatte mal eine alte Vorwende-MZ ETZ250 ohne Brief umgebaut, neuen 251'er Motor samt Ansaug und Abgasanlage eingebaut und ab zum TÜV zwecks Eintragung. Wenn ich mich recht entsinne wurde er zur AU verpflichtet, da es wohl eine Neuabnahme war und als EZ die Vollabnahme galt. Da spielte das Bj. auf dem Rahmen keine Rolle. Mag sein das die Vorraussetzungen beim KKR umgebaut zum LKR anders sind. Ich weis wie gesagt auch nicht alles.....

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