Hab das mal "gefunden" LINK
Danach ist es eine Straftat, also sollte es auch eine Verhandlung gegeben haben.
Es kann auch ein Strafbefehl ausgestellt werde der mit einer Geldbstrafe belegt wird, aber nur wenn die Straftart eindeutig nachgewiesen ist...
Er kann aber Widerspruch beim AG einlegen dann wird vor Gericht verhandelt..
Es wird ihm aber nicht viel bringen, ausser es kommen weitere Kosten auf ihn zu.
Die Tagessätze sind vom Gericht bewusst so angelegt das man die "Strafe" auch merkt und daraus lernt.
Nur er sollte mal schreiben ob es eine Verhandlung gab oder ob das ohne entschieden wurde..