Hallo Leute,
ich bins mal wieder mit nem außergewöhnlichen "Quasi"-Problem:
Hatte heut nen Fahrgast in meinem Taxi der behauptet hat er könne mir von seinem Schwager
einen fahrbereiten und gut erhaltenen Simson-Roller SR50 CE für 50 EUR besorgen.
Muss dazu sagen, er war ziemlich betrunken und hat auch sonst viel Dünnes von sich gegeben...
Aber mal angenommen ich geh drauf ein, und der Typ ist am nchsten Tag wieder nüchtern,
und schleppt den Roller tatsächlich an, machen wir einen Kaufvertrag über 50 Euro, und das Fahrzeug gehört mir:
Ist das reversibel?
Sprich:
Ich glaube mal gehört zu haben, dass ein Kaufvertrag dann ungultig wird, wenn eine Sache zu einem
unangemessenen Preis veräußert wird.
Kann der eigentliche Verkäufer (also hier der Schwager) es sich ne Woche später anders überlegen
und die Herausgabe des Fahrzeugs fordern da der Kaufvertrag wegen "Anti"-Wuchers
ungültig ist?
Ich weiß, das hier ist keine Rechtsberatungsplattform - aber mich würde mal interessieren wie all die
anderen mit dieser fiktiven Situation umgehen würden.
Schöne Grüße,
Simsonaut