Gedankenexperiment: Mopedkauf zum Spottpreis

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  • Hallo Leute,


    ich bins mal wieder mit nem außergewöhnlichen "Quasi"-Problem:
    Hatte heut nen Fahrgast in meinem Taxi der behauptet hat er könne mir von seinem Schwager ;)
    einen fahrbereiten und gut erhaltenen Simson-Roller SR50 CE für 50 EUR besorgen. :thumbup:
    Muss dazu sagen, er war ziemlich betrunken und hat auch sonst viel Dünnes von sich gegeben...
    Aber mal angenommen ich geh drauf ein, und der Typ ist am nchsten Tag wieder nüchtern,
    und schleppt den Roller tatsächlich an, machen wir einen Kaufvertrag über 50 Euro, und das Fahrzeug gehört mir:


    Ist das reversibel?


    Sprich:
    Ich glaube mal gehört zu haben, dass ein Kaufvertrag dann ungultig wird, wenn eine Sache zu einem
    unangemessenen Preis veräußert wird.
    Kann der eigentliche Verkäufer (also hier der Schwager) es sich ne Woche später anders überlegen
    und die Herausgabe des Fahrzeugs fordern da der Kaufvertrag wegen "Anti"-Wuchers 8| ungültig ist?


    Ich weiß, das hier ist keine Rechtsberatungsplattform - aber mich würde mal interessieren wie all die
    anderen mit dieser fiktiven Situation umgehen würden.


    Schöne Grüße,
    Simsonaut

    "... war das gerade ein 'Oh nein!' von dem Mann an der Elektrosäge?"

  • Bedeutet das, wir können die Leos, die für 1€ nach Polen gingen auch wieder zurückfordern? :D
    Nein, Spaß beiseite. Ich bin zwar kein Jurist, aber ich dache immer, das mein Gegenüber voll geschäftstüchtig sein muss (z. B. nüchtern, volljährig usw.). Für welche Preis er etwas verkauft
    ist doch seine Sache, oder? Das würde mich jetzt auch einmal interessieren.

  • Glaube dass für "Anti-Wucher" erst mal ein gewisser Mindestwert erreicht sein muss. Und normalerweise wird dadurch auch der Käufer geschützt, und nicht der Verkäufer.

  • Was ich gelernt habe, als ich in der Schule ausnahmsweise mal halbwegs aufgepasst habe ;D ist,


    dass du unbedingt darauf achten musst, ob er der Eigentümer, nicht nur Besitzer ist (könnte die Begriffe gerade vertauscht haben *hab es nicht durcheinander gebracht :D).
    Im Klartext heisst das, dass er den Roller nicht nur geliehen hat, sondern es ihm gehört!
    Ansonsten ist es Hehlerei seinerseits, wenn du es erwirbst, wird es wohl ein gutgläubiger Irgendwaskauf (entschuldigung :/) sein. *gutgläubiger Erwerb - siehe Wiki^^
    Ansonsten, wenn alles passt, Vertag ist Vertrag, wenn er ihm im zurechnungsfähigen Zustand abgesegnet hat ist alles i.O.^^

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    Die schönsten Momente waren einmal als der selbst frisch gemachte Motor ansprang und durchzog,
    der andere als ich das Gefühl hatte ein verkehrssicheres, zuverlässiges Moped aufgebaut zu haben.
    Meine Kleine fährt wundervoll. :love:

    2 Mal editiert, zuletzt von SparkyGLL ()

  • Und wie kann man Beweisen das einem das Fahrzeug gehört?
    Du hast ja nurn Verischerungsschein und ne ABE. Aber das sind keine Papiere die zeigen das dir das Fahrzeug gehört bzw. das du es nicht geklaut hast...


    Ich hab z.b. noch die orig. Rechnung und Garantieheft wo Motor und Rahmennummer drin stehen, aber einen wirklichen Brief das dir das Moped gehört gibts nicht!

    FolksWagen

  • Naja...ja...gute Frage,


    entweder, so wie ich es machen würde, warten bis er nüchtern ist und nochmal kontaktieren,
    wenn er immernoch verkaufen will wie immer einen Kaufvertrag mit Eigentumserklärung unterzeichnen lassen und bei Problemen mit dem eventuellen immernoch Besitzer die Erklärung vorzeigen und schön Doof stellen, wenn nötig, wegen der unbekannten Eigentumsrechte.
    Dann fällt dass alles unter den gutgläubigen Erwerb und man ist aus dem Schneider.


    Allerdings würde ich in diesem Fall nicht nur den Rahmen zurück geben und behaupten es hätte keine Anbauteile dazu gegeben, so wie es ja beliebt zu sein scheint, dass geht über in die Hose.




    Oder du lässt den Schwager (den Eigentümer) als eigetlichen Eigentümer des Rollers das Zeug unterschreiben.
    Hm, warum eigentlich nicht gleich so?

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    Die schönsten Momente waren einmal als der selbst frisch gemachte Motor ansprang und durchzog,
    der andere als ich das Gefühl hatte ein verkehrssicheres, zuverlässiges Moped aufgebaut zu haben.
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  • Wie schon gesagt wurde, kann der Kaufvertrag nur zwischen dir und dem schwager, also dem Eigentümer abgeschlossen werden.


    Sollte der Typ aus dem Taxi doch komischerweise mit dem Roller ankommen und ihn dir für 50€ verkaufen, ist der Kaufvertrag nichtig. Es liegt auch kein gutgläubiger Erwerb vor. Einerseits u.U. durch den niedrigen Preis und andererseits weißt du, dass er seinem Schwager gehört.


    Folge: Du musst den Roller dem Besitzer wiedergeben und bleibst auf den 50€ sitzen. Kannst sie dir aber gerne zivilrechtlich einklagen, wenn er die noch nicht versoffen hat :D


    hier auch was zum Lesen
    http://www.my-oldies.de/index.…erb-an-gestohlenen-sachen

  • Jepp, aber ich würde das Fahrzeug dann schon direkt vom Schwager kaufen, iss klar.



    Ich wollte aber darauf hinaus:

    [SR50 CE] für 50€ verkaufen, ist der Kaufvertrag nichtig. [...] durch den niedrigen Preis [...]

    MuZ: Ja, das ist genau mein Bedenken, aber woher nimmst du diese Formulierung ganz konkret,
    wo steht das also sinngemäß geschrieben, was in etwa so klingen könnte: ?(


    "... Wird eine Sache zu einem Preis veräußert welcher deren Geldwert
    unnatürlich über- oder unterschreitet, und Käufer und/oder Verkäufer haben davon Kenntnis,
    so wird der dazu geschlossene Kaufvertrag ungültig.
    (Und beiderseits erhaltene Leistungen sind zurückzuerstatten)..."

    "... war das gerade ein 'Oh nein!' von dem Mann an der Elektrosäge?"

  • So ein Gesetz gibt es mit Garantie nicht für alle Gegenstände. Haus oder Auto, ok, aber auch ein Feuerzeug? Nö. Bestes Beispiel: Flohmarkt. Da wissen uU beide genau, was es wert ist, und der Preis ist trotzdem drunter.
    Bei dem "Schwager" geht es glaube ich eher da drum, dass der Taxifahrer nicht etwas verkaufen kann, was ihm nicht gehört. Würde der Taxifahrer vorher einen Kaufvertrag mit seinem Schwager abschliessen (den Roller selbst kaufen) könnte er ihn auch weiterverkaufen, auch für 50€.
    ps PN später bin grad im Stress :rolleyes:

    Einmal editiert, zuletzt von Screwed ()

  • Man bedenke das 50,-€ okay sind. Immerhin wurden und werden "alte Mopeds" auch immerhoch weggeworfen. Wenn Du damit argumentierst, dass Du das Dingen halt vorm Schrott retten wolltest, ist es ja okay.


    Davon unabhängig wird daraus bestimmt eh nix. :D

    Kann mir mal bitte jemand das Wasser reichen?

  • Das Stichwort welches du suchst nennt sich Sittenwidrigkeit, bei einem 20-30 Jahre alten Motorroller von dem es obendrein noch Haufenweise Exemplare gibt wird das aber nicht zum tragen kommen, selbst wenn der Besitzer ihn dir schenkt und selbiges hinterher bereut. Sowas kommt eher bei größeren Geschichten zum tragen, z.B. wollte hier jmd. ein Hotel zu einem exorbitant hohem Preis verkaufen, als die Gemeinde nicht soviel bezahlen wollte hat der Besitzer das Gebäude zu einem Spottpreis an Rechtsradikale verpachtet um die Gemeinde in Zugzwang zu versetzen...da hat dann ein Gericht gesagt is nich weil Kaufpreis (mehrere Millionen) sowie Pachtpreis (wenige hundert Euro) vs. Grundstücksgroße in keinem annehmbaren Verhätltnis standen. Wenn du es ganz genau wissen möchtest, die Rechtsnormen hierzu findest du im BGB...hab mich letztes Semester ein wenig mit Vertragsrecht beschäftigt, allerdings eher beiläufig.


    LG, Henrik

  • Simsonaut:


    "... Wird eine Sache zu einem Preis veräußert welcher deren Geldwert
    unnatürlich über- oder unterschreitet, und Käufer und/oder Verkäufer haben davon Kenntnis,
    so wird der dazu geschlossene Kaufvertrag ungültig.
    (Und beiderseits erhaltene Leistungen sind zurückzuerstatten)..."-> wo hast du diesen Text her? Für mich erschließt sich der Sinn dahinter nicht.

    Einmal editiert, zuletzt von MuZ ()

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